Planungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroanlagen einer Schulneubauerweiterung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.03.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Amt Süderbrarup - Der Amtsvorsteher
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 133451-2026
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d460470959
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Amt Süderbrarup – Der Amtsvorsteher – beschafft Planungsleistungen für die technische Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroanlagen. Gegenstand ist die Erweiterung der Gemeinschaftsschule am Thorsberger Moor in Süderbrarup mit einem etwa 1.390 m² großen Neubau für Klassen-, Multifunktions- und weitere Schulräume sowie dem Umbau des bestehenden Treppenhauses und Verbindungen zum Bestandsgebäude auf zwei Ebenen.
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Leistungsbeschreibung
Der Neubau wird direkt an das Bestandgebäude B angebaut mit Verbindungen auf zwei Ebenen (Erd- u. Obergeschoss). Hierfür ist das bestehende Treppenhaus in Haus B umzubauen Der Neubau bietet mit einer BGF von ca. 1.390 m² Platz für - 8 Klassenräume - 2 Multifunktionsräume - 2 Differenzierungsräume - 1 Büro - 1 Pflegeraum - 1 Snoozle-Raum - 1 Technikraum - barrierefreie Toilettenräume - 1 Jugendraum Die Flure sollen als offene Lernlandschaften genutzt werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Erweiterung der Schule am Thorsberger Moor Gemeinschaftsschule: Technische Ausrüstung nach § 56 HOAI - Anlagengruppen HLS und ELT
Der Neubau wird direkt an das Bestandgebäude B angebaut mit Verbindungen auf zwei Ebenen (Erd- u. Obergeschoss). Hierfür ist das bestehende Treppenhaus in Haus B umzubauen Der Neubau bietet mit einer BGF von ca. 1.390 m² Platz für - 8 Klassenräume - 2 Multifunktionsräume - 2 Differenzierungsräume - 1 Büro - 1 Pflegeraum - 1 Snoozle-Raum - 1 Technikraum - barrierefreie Toilettenräume - 1 Jugendraum Die Flure sollen als offene Lernlandschaften genutzt werden.
Frist: 03.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Erweiterung der Schule am Thorsberger Moor Gemeinschaftsschule: Technische Ausrüstung nach § 56 HOAI - Anlagengruppen HLS und ELT
- Angebotspreis (Honorar/Vergütungssatz)
- 40 %
- Darstellung des zeitlichen Ablaufes zwischen Auftragsvergabe und Vorlage der Bauantragsunterlagen / Darstellung der Präsenz vor Ort während der Bauphase
- 35 %
- Darstellung der Berücksichtigung ökologische Aspekte in der Planung
- 15 %
- Darstellung der ökologischen Aspekte im Büro und der Präsenz vor Ort während der Bauphase
- 10 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 642184-2026
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