Planungsleistungen für den Umbau einer Kindertagesstätte um zwei Krippengruppen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 14.01.2027, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 615.000 EUR
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- Markt Schneeberg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
- Heizungsplanung (71321200)
- Beratung im Bereich Sanitärinstallation (71321300)
- Beratung im Bereich Belüftung (71321400)
- Planung von Stromversorgungssystemen (71323100)
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 753093-2026
- Verfahrensnummer
- ed5973ce-5049-4e2f-ac71-b562b3a84510
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Kurzbeschreibung
Der Markt Schneeberg in Bayern sucht Planungsleistungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ um zwei Krippengruppen. Vorgesehen ist, ein Wohnhaus am Gartenweg 5 umfangreich zu sanieren und zur Kindertageseinrichtung umzubauen; die fünf Lose umfassen Gebäude- und Freianlagenplanung sowie Tragwerks- und technische Fachplanung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 615.000 Euro, die angegebene Dauer je Los 1.800 Tage; die Angebotsfrist endet am 14. Januar 2027.
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Leistungsbeschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ um zwei Krippengruppen (Umbau Gartenweg 5), Lose 1–5 - Markt Schneeberg
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude und Innenräume ab LPh 2 bis LPh 9 gem. § 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise (LPh 2 bis 3). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
LOT-0002 · Los 2: Objektplanung Freianlagen/Außenanlagen
Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Freianlagen/Außenanlagen, LPh 1 bis 9, gem. § 39 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
LOT-0003 · Los 3: Fachplanung Tragwerk
Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk, LPh 1 bis 6, gem. § 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
LOT-0004 · Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1 bis 3), LPh 1 bis 9, gem. § 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
LOT-0005 · Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4 bis 6), LPh 1 bis 9, gem. § 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Zusammensetzung des Projektteams
- 20 %
- Arbeitsweise des Projektteams
- 10 %
- Umsetzung der Planung
- 25 %
- Termin- und Kosteneinhaltung
- 10 %
- Herangehensweise an die Umsetzung der gestellten Aufgabe
- 15 %
- Honorar
- 20 %
LOT-0002 · Los 2: Objektplanung Freianlagen/Außenanlagen
- Zusammensetzung des Projektteams
- 20 %
- Arbeitsweise des Projektteams
- 10 %
- Umsetzung der Planung
- 25 %
- Termin- und Kosteneinhaltung
- 10 %
- Herangehensweise an die Umsetzung der gestellten Aufgabe
- 15 %
- Honorar
- 20 %
LOT-0003 · Los 3: Fachplanung Tragwerk
- Zusammensetzung des Projektteams
- 30 %
- Umsetzung der Planung
- 40 %
- Honorar
- 30 %
LOT-0004 · Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
- Zusammensetzung des Projektteams
- 30 %
- Umsetzung der Planung
- 40 %
- Honorar
- 30 %
LOT-0005 · Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
- Zusammensetzung des Projektteams
- 30 %
- Umsetzung der Planung
- 40 %
- Honorar
- 30 %
Vergabeunterlagen
6 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Sonstiges | 32 KB | |
| Sonstiges | 711 KB | |
| Sonstiges | 40 KB | |
| Sonstiges | 211 KB | |
| Sonstiges | 585 KB | |
| Vertragsbedingungen | 13 KB |
Anforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
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