Planungsleistungen für den barrierefreien Ersatzneubau des Hamm-Brücher-Stegs
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Magistrat der Universitätsstadt Marburg
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Brücken (45221100)
- Bau von Straßenbrücken (45221111)
- Bau von Fußgängerbrücken (45221113)
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
- Planungsleistungen für Brücken (71322300)
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)
- Stadtplanung (71410000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 743885-2026
- Verfahrensnummer
- 23db66a1-3707-418b-8e2c-71e6470a958b
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Universitätsstadt Marburg beauftragt die Planung eines barrierefreien Ersatzneubaus der Rad- und Fußverkehrsbrücke Hamm-Brücher-Steg sowie die Gestaltung der angrenzenden Freianlagen. Die drei Lose umfassen die Planung des Ingenieurbauwerks, der Freianlagen und des Tragwerks. Die Bearbeitung soll unmittelbar nach Auftragserteilung beginnen und voraussichtlich bis 2031 oder 2032 laufen; der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen, die Bauarbeiten sollen in den bei der Deutschen Bahn angemeldeten Sperrpausen 2029 und 2030 stattfinden.
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Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Planung für einen Ersatzneubau des Hamm-Brücher-Stegs am südlichen Rand der Kernstadt einschließlich landschaftsarchitektonischer Gestaltung der Übergangsbereiche zwischen Brücke, Verkehrsanlage und Grünraum. Der Hamm-Brücher-Steg hat als Rad- und Fußverkehrsbrücke eine entscheidende Bedeutung für den Öffentlichen Personennahverkehr und die Nahmobilität in Marburg. Er verbindet Südbahnhof und Busbahnhof über die Gleisanlagen der Main-Weser-Bahn und die Bundesstraße 3 mit der Kernstadt sowie Bus-Umsteigehaltestellen untereinander. Der Südbahnhof ist ein regionaler Verkehrsknotenpunkt und verfügt über zwei Gleise mit Seitenbahnsteigen. Er wird von Regionalbahnlinien bedient, die werktags etwa alle 30 Minuten verkehren. Das aktuelle Brückenbauwerk wird den Qualitätsanforderungen der Stadt Marburg und der Deutschen Bahn und den Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht gerecht und nähert sich gleichzeitig dem Ende seiner Lebensdauer. Die Stadt Marburg hat im Jahr 2025 eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, um die Kosten und den Aufwand für einen barrierefreien Ersatzneubau zu ermitteln und mögliche Fördermöglichkeiten sowie die zukünftige Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und Hessen Mobil zu eruieren. Die Universitätsstadt Marburg verfolgt den Ersatzneubau mit hoher Priorität und in Abstimmung mit der Deutschen Bahn und Hessen Mobil. Die Bauphase soll nach dem Zeitplan im 1. Quartal 2028 beginnen. Bis dahin muss die Leistungsphase 7 abgeschlossen sein. Für das Projekt wurden bereits Sperrpausen bei der Deutschen Bahn für die Jahre 2029 und 2030 angemeldet. Die bauliche Umsetzung muss in diesem Zeitraum realisiert werden. Die Bauausführung des Hamm-Brücher-Stegs muss zeitlich und logistisch auch auf den Bau des Hamm-Brücher-Platzes abgestimmt werden. Die Bearbeitung hat unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Voraussichtliche Laufzeit bis 2031/2032
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Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1: Ingenieurbauwerke
Los 1: Ingenieurbauwerke (§§ 41 - 44 HOAI) Barrierefreie Rad- und Fußgängerbrücke mit Bahnsteigerschließung - Alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 zuzüglich der örtlichen Bauüberwachung. Die Universitätsstadt Marburg verfolgt den Ersatzneubau mit hoher Priorität und in Abstimmung mit der Deutschen Bahn und Hessen Mobil. Die Bauphase soll nach dem Zeitplan im 1. Quartal 2028 beginnen. Bis dahin muss die Leistungsphase 7 abgeschlossen sein. Für das Projekt wurden bereits Sperrpausen bei der Deutschen Bahn für die Jahre 2029 und 2030 angemeldet. Die bauliche Umsetzung muss in diesem Zeitraum realisiert werden. Die Bauausführung des Hamm-Brücher-Stegs muss zeitlich und logistisch auch auf den Bau des Hamm-Brücher-Platzes abgestimmt werden. Die Bearbeitung hat unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen.
LOT-0002 · Los 2: Freianlagen
Los 2: Freianlagen (§§ 38 – 40 HOAI) Übergangsbereiche des Ingenieurbau-werks - Alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 zuzüglich der örtli-chen Bauüberwachung. Die Universitätsstadt Marburg verfolgt den Ersatzneubau mit hoher Priorität und in Abstimmung mit der Deutschen Bahn und Hessen Mobil. Die Bauphase soll nach dem Zeitplan im 1. Quartal 2028 beginnen. Bis dahin muss die Leistungsphase 7 abgeschlossen sein. Für das Projekt wurden bereits Sperrpausen bei der Deutschen Bahn für die Jahre 2029 und 2030 angemeldet. Die bauliche Umsetzung muss in diesem Zeitraum realisiert werden. Die Bauausführung des Hamm-Brücher-Stegs muss zeitlich und logistisch auch auf den Bau des Hamm-Brücher-Platzes abgestimmt werden. Die Bearbeitung hat unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen.
LOT-0003 · Los 3: Tragwerksplanung
Los 3: Tragwerksplanung (§§ 49 - 52 HOAI) - Alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 6. Die Universitätsstadt Marburg verfolgt den Ersatzneubau mit hoher Priorität und in Abstimmung mit der Deutschen Bahn und Hessen Mobil. Die Bauphase soll nach dem Zeitplan im 1. Quartal 2028 beginnen. Bis dahin muss die Leistungsphase 7 abgeschlossen sein. Für das Projekt wurden bereits Sperrpausen bei der Deutschen Bahn für die Jahre 2029 und 2030 angemeldet. Die bauliche Umsetzung muss in diesem Zeitraum realisiert werden. Die Bauausführung des Hamm-Brücher-Stegs muss zeitlich und logistisch auch auf den Bau des Hamm-Brücher-Platzes abgestimmt werden. Die Bearbeitung hat unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1: Ingenieurbauwerke
- Honorarangebot 25 %
- Projektteam, Projektorganisation 40 % Projektanalyse, Herangehensweise 35 %
LOT-0002 · Los 2: Freianlagen
- Honorarangebot 25 %
- Projektteam, Projektorganisation 40 % Projektanalyse, Herangehensweise 35 %
LOT-0003 · Los 3: Tragwerksplanung
- Honorarangebot 25 %
- Projektteam, Projektorganisation 40 % Projektanalyse, Herangehensweise 35 %
Vergabeunterlagen
54 Dateien laut Portal · Stand 27.10.2026| Sonstiges | 18 KB | |
| Sonstiges | 18 KB | |
| Sonstiges | 18 KB | |
| Formular | 56 KB | |
| Formular | 56 KB | |
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| Formular | 34 KB | |
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| Sonstiges | 11,4 MB | |
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| Vertragsbedingungen | 135 KB | |
| Vertragsbedingungen | 135 KB | |
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| Leistungsverzeichnis | 350 KB | |
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| Leistungsverzeichnis | 127 KB | |
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| Sonstiges | 20 KB | |
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| Sonstiges | 20 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
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| Sonstiges | 10,1 MB | |
| Sonstiges | 10,1 MB | |
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| Sonstiges | 182 KB | |
| Sonstiges | 182 KB | |
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| Sonstiges | 191 KB | |
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| Anschreiben | 25 KB | |
| Anschreiben | 25 KB | |
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| Sonstiges | 169 KB | |
| Sonstiges | 169 KB | |
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| Vertragsbedingungen | 111 KB | |
| Vertragsbedingungen | 111 KB | |
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| Sonstiges | 106 KB | |
| Sonstiges | 106 KB | |
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| Anschreiben | - | |
| Anschreiben | - | |
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Anforderungen
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
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