Planungs- und Bauleistungen für Standorte des BOS-Digitalfunks in Hamburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.10.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
  • Bauarbeiten für Übertragungsnetz (45231600)
  • Bau von Basisstationen für den Mobilfunk (45232340)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachungsnummer
665210-2025
Verfahrensnummer
9dc3d913-910f-4ad0-b749-04c6d1fd4eab

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport Hamburg schreibt eine Rahmenvereinbarung für Planungs-, Errichtungs-, Unterhalts-, Umbau- und Rückbauleistungen an etwa 40 Standorten des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aus. Die Leistungen betreffen voraussichtlich jährlich zwei bis vier Standorte und umfassen auch Standortsuche, Machbarkeitsprüfungen sowie Kostenschätzungen; wegen der Erneuerung von Systemtechnik und Antennen wird mindestens bis Ende 2026 mit zusätzlichem Anpassungsbedarf gerechnet. Die Rahmenvereinbarung läuft 1.440 Tage, hat eine Brutto-Höchstgrenze von 650.000 Euro und wird für das Gebiet Hamburgs ausgeschrieben; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2025 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg (nachfolgend: ZDH) ist für ca. 40 Standorte mit Sende- und Empfangsanlagen des BOS-Digitalfunks im Gebiet des Landes Hamburg verantwortlich und stellt diese der Bundesanstalt für Digitalfunk für Behörden und Sicherheitsorganisation (BDBOS) für den Betrieb des bundesweiten Funknetzes bereit. Durch bauliche Veränderungen an den Standorten und im angrenzenden städtischen Umfeld entstehen regelmäßig Bedarfe an Planungs- und Infrastruktur-(dienst)leistungen für Änderungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden jährlich Leistungen für Änderungen, Um- bzw. Neubauten für zwei bis vier Standorte beauftragt. Bereits für Standortsuche und Standortauswahl sind dabei erste Unterstützungsleistungen für Machbarkeitsprüfungen und Kostenschätzungen erforderlich. Zudem werden seit 2022 die Systemtechnik sowie die Antennen aller Standorte erneuert, weshalb noch bis mindestens Ende 2026 mit zusätzlichen Anpassungsaufwänden an der Standortinfrastruktur zu rechnen ist. Die Leistungen sind entsprechend der Vorgaben des Planungshandbuches zur Errichtung von Standorten für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zu erbringen. Vorliegend wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, um einen Auftragnehmer zu finden, der diese Leistungen künftig umsetzt. Als Höchstmenge für die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist ein Betrag in Höhe von brutto 650 Tsd. EUR festgelegt. Die vorgenannte Summe umfasst sowohl die feste Laufzeit gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorgenannten Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für die Netzmodernisierung // Planung/Errichtung/Unterhalt/Umbau/Rückbau von Standorten des BOS-Digitalfunks in Hamburg

    Vgl. Rahmenvereinbarung § 5, Ziffer 5.4: "Die Parteien vereinbaren für jeden standortbezogenen Auftrag, für den gemäß § 5.1 und § 5.2 eine Vertragsfrist für die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers gilt, eine Vertragsstrafe. Im Falle der schuldhaften Überschreitung der jeweils gültigen Vertragsfrist hat der Auftragnehmer 0,2 % der anteiligen Nettoauftragssumme bezogen auf den Leistungsteil, für den der Auftragnehmer die Vertragsfrist überschritten hat, als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges des Auftragnehmers bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur standortbezogenen Schlusszahlung geltend machen."

    Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

bankr-nat corruption crime-org distorsion envir-law finan-laund fraud human-traffic insolvency labour-law liq-admin misrepresent nati-ground partic-confl prep-confl prof-misconduct sanction socsec-law socsec-pay susp-act tax-pay terr-offence Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, Aufklärungen nach § 15 EU Abs. 1 VOB/A sowie Nachforderungen nach § 16a EU Abs. 1 VOB/A vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Der Auftraggeber wird die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

bankr-nat corruption crime-org distorsion envir-law finan-laund fraud human-traffic insolvency labour-law liq-admin misrepresent nati-ground partic-confl prep-confl prof-misconduct sanction socsec-law socsec-pay susp-act tax-pay terr-offence Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, Aufklärungen nach § 15 EU Abs. 1 VOB/A sowie Nachforderungen nach § 16a EU Abs. 1 VOB/A vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Der Auftraggeber wird die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 749731-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.