Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Planung von Sprühnebellöschanlagen für Straßenbahnabstellhallen

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Rheinbahn AG
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
669165-2026
Verfahrensnummer
534e7c0f-298a-4677-be86-0e80231f8e32

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 2 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Rheinbahn AG beauftragt die Planung nicht baurechtlich vorgeschriebener Sprühnebellöschanlagen für zwei Straßenbahnabstellhallen in Düsseldorf, in Lierenfeld und Heerdt. Die Hallen sind etwa 19.200 m² beziehungsweise 13.700 m² groß; die Vergütung orientiert sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Auftrag über die Planung von nicht baurechtlich geforderten Sprühnebellöschanlagen für Straßenbahnabstellhallen an 2 Standorten für eine Halle in Lierenfeld mit ca. 19.200 m² und eine Halle in Heerdt mit ca.13.700m² zu vergeben. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die HOAI. Abweichend von der bisherigen Bekanntmachung werden neben Referenzen über die Planung und Bauleitung von Niederdruck-Sprühnebellöschanlagen nunmehr auch Referenzen über Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen zugelassen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzaufträge über die Planung und Bauleitung einer Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlage. Im Rahmen dieser Referenzaufträge müssen, die unter Ziffer 7 genannten Teilleistungen erbracht worden sein. Dabei sind die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI zwingend im Rahmen der Referenzen nachzuweisen. Die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß HOAI können entweder innerhalb der geforderten Referenzaufträge über Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen oder auch im Rahmen von Referenzaufträgen über selbsttätige Wasserlöschanlagen nachgewiesen werden. Die Leistungsphasen 1 und 9 stellen keine Referenzanforderung mehr dar. Für die Nachweisführung und die erforderlichen Angaben zu den geänderten Referenzanforderungen ist die Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“, Vordruck 6 „Referenzen“ auszufüllen. Um den Anpassungen der Referenzanforderungen Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Abgabefrist bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr verlängert.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · HOAI Leistung §53 TGA Löschwasseranlagen

    Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Auftrag über die Planung von nicht baurechtlich geforderten Sprühnebellöschanlagen für Straßenbahnabstellhallen an 2 Standorten für eine Halle in Lierenfeld mit ca. 19.200 m² und eine Halle in Heerdt mit ca.13.700m² zu vergeben. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die HOAI. Abweichend von der bisherigen Bekanntmachung werden neben Referenzen über die Planung und Bauleitung von Niederdruck-Sprühnebellöschanlagen nunmehr auch Referenzen über Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen zugelassen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzaufträge über die Planung und Bauleitung einer Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlage. Im Rahmen dieser Referenzaufträge müssen, die unter Ziffer 7 genannten Teilleistungen erbracht worden sein. Dabei sind die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI zwingend im Rahmen der Referenzen nachzuweisen. Die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß HOAI können entweder innerhalb der geforderten Referenzaufträge über Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen oder auch im Rahmen von Referenzaufträgen über selbsttätige Wasserlöschanlagen nachgewiesen werden. Die Leistungsphasen 1 und 9 stellen keine Referenzanforderung mehr dar. Für die Nachweisführung und die erforderlichen Angaben zu den geänderten Referenzanforderungen ist die Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“, Vordruck 6 „Referenzen“ auszufüllen. Um den Anpassungen der Referenzanforderungen Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Abgabefrist bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr verlängert.

    Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise erfolgt nur innerhalb der engen Grenzen des § 51 Abs. 2 und 3 SektVO.

Vergabeunterlagen

2 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026
Geänderte Vergabeunterlagen.zipSonstiges681 KB
Vergabeunterlagen.zipSonstiges4,8 MB

Anforderungen

Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise erfolgt nur innerhalb der engen Grenzen des § 51 Abs. 2 und 3 SektVO.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.09.2026Berichtigung 1Änderung der Referenznachweise Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“ – Vordruck 6 „Referenzen“ Die Anforderungen an die vorzulegenden Referenzaufträge werden geändert: Abweichend von der bisherigen Bekanntmachung werden neben Referenzen über die Planung und Bauleitung von Niederdruck-Sprühnebellöschanlagen nunmehr auch Referenzen über Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen zugelassen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzaufträge über die Planung und Bauleitung einer Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlage. Im Rahmen dieser Referenzaufträge müssen, die unter Ziffer 7 genannten Teilleistungen erbracht worden sein. Dabei sind die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI zwingend im Rahmen der Referenzen nachzuweisen. Die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß HOAI können entweder innerhalb der geforderten Referenzaufträge über Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen oder auch im Rahmen von Referenzaufträgen über selbsttätige Wasserlöschanlagen nachgewiesen werden. Die Leistungsphasen 1 und 9 stellen keine Referenzanforderung mehr dar. Für die Nachweisführung und die erforderlichen Angaben zu den geänderten Referenzanforderungen ist die Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“, Vordruck 6 „Referenzen“ auszufüllen. Um den Anpassungen der Referenzanforderungen Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Abgabefrist bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr verlängert.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.