Planung von Sprühnebellöschanlagen für Straßenbahnabstellhallen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Rheinbahn AG
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.09.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 669165-2026
- Verfahrensnummer
- 534e7c0f-298a-4677-be86-0e80231f8e32
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Rheinbahn AG beauftragt die Planung nicht baurechtlich vorgeschriebener Sprühnebellöschanlagen für zwei Straßenbahnabstellhallen in Düsseldorf, in Lierenfeld und Heerdt. Die Hallen sind etwa 19.200 m² beziehungsweise 13.700 m² groß; die Vergütung orientiert sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Auftrag über die Planung von nicht baurechtlich geforderten Sprühnebellöschanlagen für Straßenbahnabstellhallen an 2 Standorten für eine Halle in Lierenfeld mit ca. 19.200 m² und eine Halle in Heerdt mit ca.13.700m² zu vergeben. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die HOAI. Abweichend von der bisherigen Bekanntmachung werden neben Referenzen über die Planung und Bauleitung von Niederdruck-Sprühnebellöschanlagen nunmehr auch Referenzen über Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen zugelassen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzaufträge über die Planung und Bauleitung einer Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlage. Im Rahmen dieser Referenzaufträge müssen, die unter Ziffer 7 genannten Teilleistungen erbracht worden sein. Dabei sind die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI zwingend im Rahmen der Referenzen nachzuweisen. Die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß HOAI können entweder innerhalb der geforderten Referenzaufträge über Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen oder auch im Rahmen von Referenzaufträgen über selbsttätige Wasserlöschanlagen nachgewiesen werden. Die Leistungsphasen 1 und 9 stellen keine Referenzanforderung mehr dar. Für die Nachweisführung und die erforderlichen Angaben zu den geänderten Referenzanforderungen ist die Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“, Vordruck 6 „Referenzen“ auszufüllen. Um den Anpassungen der Referenzanforderungen Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Abgabefrist bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr verlängert.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · HOAI Leistung §53 TGA Löschwasseranlagen
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Auftrag über die Planung von nicht baurechtlich geforderten Sprühnebellöschanlagen für Straßenbahnabstellhallen an 2 Standorten für eine Halle in Lierenfeld mit ca. 19.200 m² und eine Halle in Heerdt mit ca.13.700m² zu vergeben. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die HOAI. Abweichend von der bisherigen Bekanntmachung werden neben Referenzen über die Planung und Bauleitung von Niederdruck-Sprühnebellöschanlagen nunmehr auch Referenzen über Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen zugelassen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzaufträge über die Planung und Bauleitung einer Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlage. Im Rahmen dieser Referenzaufträge müssen, die unter Ziffer 7 genannten Teilleistungen erbracht worden sein. Dabei sind die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI zwingend im Rahmen der Referenzen nachzuweisen. Die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß HOAI können entweder innerhalb der geforderten Referenzaufträge über Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen oder auch im Rahmen von Referenzaufträgen über selbsttätige Wasserlöschanlagen nachgewiesen werden. Die Leistungsphasen 1 und 9 stellen keine Referenzanforderung mehr dar. Für die Nachweisführung und die erforderlichen Angaben zu den geänderten Referenzanforderungen ist die Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“, Vordruck 6 „Referenzen“ auszufüllen. Um den Anpassungen der Referenzanforderungen Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Abgabefrist bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr verlängert.
Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise erfolgt nur innerhalb der engen Grenzen des § 51 Abs. 2 und 3 SektVO.
Vergabeunterlagen
2 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026| Sonstiges | 681 KB | |
| Sonstiges | 4,8 MB |
Anforderungen
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise erfolgt nur innerhalb der engen Grenzen des § 51 Abs. 2 und 3 SektVO.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2026Berichtigung 1Änderung der Referenznachweise Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“ – Vordruck 6 „Referenzen“ Die Anforderungen an die vorzulegenden Referenzaufträge werden geändert: Abweichend von der bisherigen Bekanntmachung werden neben Referenzen über die Planung und Bauleitung von Niederdruck-Sprühnebellöschanlagen nunmehr auch Referenzen über Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen zugelassen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzaufträge über die Planung und Bauleitung einer Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlage. Im Rahmen dieser Referenzaufträge müssen, die unter Ziffer 7 genannten Teilleistungen erbracht worden sein. Dabei sind die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI zwingend im Rahmen der Referenzen nachzuweisen. Die Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß HOAI können entweder innerhalb der geforderten Referenzaufträge über Niederdruck- oder Hochdruck-Sprühnebellöschanlagen oder auch im Rahmen von Referenzaufträgen über selbsttätige Wasserlöschanlagen nachgewiesen werden. Die Leistungsphasen 1 und 9 stellen keine Referenzanforderung mehr dar. Für die Nachweisführung und die erforderlichen Angaben zu den geänderten Referenzanforderungen ist die Anlage 3 „Unternehmensbezogene Bewerberangaben“, Vordruck 6 „Referenzen“ auszufüllen. Um den Anpassungen der Referenzanforderungen Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Abgabefrist bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr verlängert.
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