Planung und Einbau von Stahlfenstern und Stahltüren an der Kongresshalle Nürnberg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 26.10.2026
- CPV-Codes
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- Metallbauarbeiten (45262670)
- Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör (45421100)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 738626-2026
- Verfahrensnummer
- 552201c1-2f3b-44fe-8549-c5f2f2c98426
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Nürnberg lässt an der Kongresshalle am Dutzendteich Aufmaß- und Planungsleistungen sowie Schutzmaßnahmen und Arbeiten an der Gebäudehülle ausführen. Dazu gehören der Ausbau von etwa 41 Bestandsfenstern und der Einbau von rund 83 Stahlfenstern, 50 Außentüren aus Stahl und zwei Rauchschutztüren sowie deren Zubehör. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise an Fassaden des Rund- und Langbaus; Angebote müssen bis zum 10. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
-Aufmaß- und Planungsleistungen-Schutzmaßnahmen, Witterungsschutz Fassadenöffnungen-Demontage von ca. 41 Bestandsfenstern-Montage von ca. 83 Stahlfenstern-Montage von ca. 50 Außentüren Stahl z.T. mit Oberlichtern-Montage von ca. 2 RS- Innentüren Stahl-Montage von Zubehör/ Ausstattung wie Oberlichtbeschläge, Türschließer, Drehtürantriebe, Türpuffer, Haftmagnete, etc. Die Baustelle befindet sich im sogenannten Torso, bestehend aus Rundbau und Langbau, der Kongresshalle am Dutzendteich in Nürnberg. Die Arbeiten finden in Abschnitten an der Straßenfassade im E0 (Arkadengang), E1 und E2, sowie im Sockelgeschoss an der Hoffassade statt. // Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der unvollendeten und aktuell nicht nutzbaren Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis 1939 (Einstellung der Baumaßnahme) errichtet und ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den späteren Ausbau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des Rohbaus und die Herstellung einer dichten Gebäudehülle.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kongresshalle Nürnberg - Stahl- Glaselemente (Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzerhalt)
-Aufmaß- und Planungsleistungen-Schutzmaßnahmen, Witterungsschutz Fassadenöffnungen-Demontage von ca. 41 Bestandsfenstern-Montage von ca. 83 Stahlfenstern-Montage von ca. 50 Außentüren Stahl z.T. mit Oberlichtern-Montage von ca. 2 RS- Innentüren Stahl-Montage von Zubehör/ Ausstattung wie Oberlichtbeschläge, Türschließer, Drehtürantriebe, Türpuffer, Haftmagnete, etc. Die Baustelle befindet sich im sogenannten Torso, bestehend aus Rundbau und Langbau, der Kongresshalle am Dutzendteich in Nürnberg. Die Arbeiten finden in Abschnitten an der Straßenfassade im E0 (Arkadengang), E1 und E2, sowie im Sockelgeschoss an der Hoffassade statt. // Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der unvollendeten und aktuell nicht nutzbaren Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis 1939 (Einstellung der Baumaßnahme) errichtet und ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den späteren Ausbau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des Rohbaus und die Herstellung einer dichten Gebäudehülle.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Kongresshalle Nürnberg - Stahl- Glaselemente (Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzerhalt)
- Preis
- 70 %
- Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Mit Angebotsabgabe ist ein projektbezogenes Konzept zur Planung, Ausführung und Abwicklung der Maßnahme in Textform auf die Vergabeplattform hochzuladen. Das Konzept muss einen Umfang von mindestens 1.500 und höchstens 4.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen aufweisen und darf einen Umfang von drei DIN-A4-Seiten einschließlich Fotos und Skizzen nicht überschreiten; die Bereiche des Konzepts, die den Höchstumfang überschreiten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Zusätzlich dürfen Pläne eingereicht werden. In dem Konzept muss der Bieter seinen Planungsprozess, seinen Ausführungsprozess und seine Baustellenlogistik für den Auftragsfall darstellen. Das Konzept muss auf die Bauzeitenpläne, die Aufmaßsituation vor Ort, die betriebsinternen Abläufe des Bieters bzgl. Planung, Werkstatt und Montage, den Baustelleneinrichtungsplan, die gegebenen Zu- und Abwegungen (Verkehrsführung) sowie auf die enge Verzahnung verschiedenster Gewerke eingehen. Bewertet werden die nachfolgend beschriebenen Teilkriterien Planungsprozess, Ausführungsprozess und Baustellenlogistik. Die Bewertung erfolgt für jedes Teilkriterium gesondert anhand der vom Bieter dargestellten Vorgehensweise. Maßgeblich ist, in welchem Maße die angebotenen Maßnahmen und Abläufe unter Berücksichtigung der projektspezifischen Rahmenbedingungen eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lassen. Bewertung erfolgt anhand folgender Unterkriterien: 1) Planungsprozess (33,3%) Darstellung der vom Bieter vorgesehen Arbeitsschritte und -takte beim Aufmaß der Elemente vor Ort Darstellung der vom Bieter vorgesehenen Arbeitsabläufe bei der Erstellung der Werk- und Montageplanung unter Einbeziehung der notwendigen Planrückläufe Auflistung der aus Sicht des Bieters notwendigen Abstimmungsprozesse mit Lieferanten, Planern und angrenzenden Gewerken Ausgehend von der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und projektspezifischen Plausibilität des dargestellten Planungsprozesses wird bewertet, in welchem Maße dieser eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lässt. 2) Ausführungsprozess (33,3%) Darstellung der vom Bieter vorgesehenen Abläufe der Arbeitsvorbereitung ab dem Zeitpunkt des Zuschlages Auflistung der vom Bieter geplanten Montagehilfsmittel (z. B. Krane, Aufzüge, Hebezeuge) mit Angaben zu Standorten, Nutzungs- und Standzeiten während der jewiligen Ab- und Aufbauphasen Beschreibung des vom Bieter vorgesehenen Fertigungs- und Montageablaufs am Beispiel eines Rundbogenfensters Ausgehend von der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und projektspezifischen Plausibilität des dargestellten Ausführungsprozesses wird bewertet, in welchem Maße dieser eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lässt. 3) Baustellenlogistik (33,3%) " Darstellung der vom Bieter benötigten Stell- und Lagerflächen auf der Baustelle im BE-Plan inkl. Angaben zu benötigten Größen und zeitlicher Nutzung. Darstellung von Bietervorschlägen zur Verbesserung von Abläufen (z. B. parallele Montageprozesse, Vorfertigung). Darstellung der vom Bieter vorgesehenen Kommunikationswege und Abstimmungsprozesse mit Objektüberwachung und anderen Gewerken. Darstellung von Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung der Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen. Ausgehend von der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und projektspezifischen Plausibilität der dargestellten Baustellenlogistik wird bewertet, in welchem Maße diese eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lässt. Die Bepunktung erfolgt folgendermaßen: 0 Punkte Das Konzept fehlt oder es entspricht seiner Form und Struktur nach nicht dem geforderten Konzept, insbesondere wenn ihm keine Ausführungen zu den geforderten Teilkriterien entnommen werden können. 1 Punkt Der dargestellte Planungsprozess/Ausführungsprozess/Baustellenlogistikprozess lässt eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen nur in geringem Maße erwarten. [...] 2 Punkte Der dargestellte Planungsprozess/Ausführungsprozess/Baustellenlogistikprozess lässt eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen in eingeschränktem Maße erwarten. [...] 3 Punkte Der dargestellte Planungsprozess/Ausführungsprozess/Baustellenlogistikprozess lässt eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen in ausreichendem Maße erwarten. [...] 4 Punkte Der dargestellte Planungsprozess lässt eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen in hohem Maße erwarten. [...] 5 Punkte Der dargestellte Planungsprozess lässt eine planmäßige, koordinierte und störungsarme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen in besonders hohem Maße erwarten. [...] Sämtliche Angaben sind der Wertungsmatrix der Leistungskriterien in der Anlage W zu entnehmen.
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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