Planung Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen für Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.03.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtwerke Görlitz AG
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 125682-2026
- Verfahrensnummer
- 019c6bae-1ecf-4f6f-815b-f77753556fac
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Görlitz schreibt die Planungsleistungen für den grundhaften Ausbau der Furtstraße sowie die Gestaltung des Stadthallenvorplatzes aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß HOAI. Ziel ist eine verbesserte verkehrliche Erschließung der Stadthalle.
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Leistungsbeschreibung
Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz
Grundhafter Ausbau und Verlängerung der Furtstraße (Teil 1) Seit Mitte der 1990er Jahre gibt es planerische Überlegungen eine Straßenverbindung zwischen der Furtstraße und der Bolko-von-Hochberg-Straße (ehemals Uferstraße) unter der Stadtbrücke hindurch zu schaffen, mit dem Ziel, eine bessere verkehrliche Erschließung des Stadthalle zu erreichen. Infolge einer Hochwasserschutzmaßnahme wurde im Jahr 2009/10 ein Gutachten erstellt, um die Straßentrasse für einen späteren möglichen Ausbau freizuhalten. Mit dem Gutachten erfolgte die Erarbeitung der Trassenführung und Feststellung des notwendigen Flächenbedarfs bzw. der Flächenabgrenzung für einen späteren Bau der Verbindungsstraße. Das Gutachten bildete damit die Grundlage für die Abstimmungen mit der Landestalsperrenverwaltung zur möglichen Einordnung der Hochwasserschutzwand (mittlerweile errichtet) und gleichzeitig für die spätere Weiterführung der Straßenplanung. Aufgrund der fortschreitenden Wiederbelebungsaktivitäten der Görlitzer Stadthalle und der zwischenzeitlich vorliegenden verkehrlichen Studie u. a. zum Lieferverkehr, ist der Ausbau und die Verlängerung der Furtstraße essenziell für die Verkehrserschließung der Stadthalle, insbesondere für die Schwerverkehrserreichbarkeit mit Lkw und Bussen. Die Furtstraße südlich der Stadtbrücke ist aktuell für den Kfz-Verkehr eine Sackgasse und dient in erster Linie der verkehrlichen Erschließung der Hochschule Zittau/Görlitz sowie der Neißegrundschule. Nach einem ca. 5,00 m breiten und 125 m langen Abschnitt mit Kfz-Verkehr und einem einseitigen südlich der Fahrbahn vorhandenen Gehweg, schließt sich mit einer Länge von knapp 100 m ein gemeinsamer Geh- und Radweg in Richtung Neiße an. Als „Sonderweg“ mit Sperrung für Kraftfahrzeuge führt dieser weiter unterhalb der Stadtbrücke hindurch und bindet an die nördlich gelegene Bolko-von-Hochberg-Straße sowie an das unmittelbar angrenzende Stadthallengelände an. Der vom Kfz-Verkehr befahrbare Abschnitt der Furtstraße ist nach RIN der Straßenkategorie ESV zugordnet. Der gesamte beschriebene Bereich ist gleichzeitig ein Abschnitt der Radfernwanderwege „Oder-Neiße-Radweg“ (Radnetz Deutschland D-Route 12) und „Sächsische Städteroute“ (Teil des SachsenNetz Rad), wobei insbesondere ein Großteil des Kfz-Abschnittes aufgrund von Basalt-Großpflaster deutliche Komfortdefizite für Radfahrende aufweist. Aufgrund der unmittelbaren Nähe vor allem der Neißegrundschule, hat der Straßenzug eine wichtige Bedeutung als Schulweg, was bei der Straßenplanung zwingend mit beachtet werden muss. Im trichterförmigen Einmündungsbereich der Furtstraße zum Knotenpunkt Brückenstraße / Parkstraße / Louis-Braille-Straße befinden sich ferner etwa 10 Stellplätze für den ruhenden Verkehr sowie eine E-Ladesäule der Stadtwerke Görlitz AG mit zwei Ladepunkten. Neugestaltung Bolko-von-Hochberg-Straße und deren östliche Flächen im Bereich der Stadthalle (Teil 2) Zusätzlich zum Ausbau der Furtstraße einschließlich deren Verlängerung ist beabsichtigt, auch das Stadthallenumfeld neu zu gestalten. Die unmittelbar angrenzenden Flächen werden bereits im Zuge der Freiflächenplanung Stadthalle beplant. Diese Aufgabenstellung legt den Fokus auf die östlich der Bolko-von-Hochberg-Straße angrenzenden Flächen in Richtung Neiße, verpflichtet aber auch auf engen Austausch mit benachbart agierenden Planungsbüros. Die Bolko-von-Hochberg-Straße liegt zwischen Stadthalle und Neiße und führt als Stichstraße von Norden kommend am Parkhotel vorbei bis zur Stadthalle. Die Straße ist 6,00 m breit und nach RIN der Straßenkategorie ESV zugordnet. Über die Bolko-von-Hochberg-Straße und weiter unter der Stadtbrücke in Richtung Furtstraße führend, verlaufen die Radfernwanderwege „Oder-Neiße-Radweg“ und „Sächsische Städteroute“. Östlich der Stadthalle befinden sich an der Bolko-von-Hochberg-Straße Flächen, die in der Vergangenheit als öffentliche Parkplätze genutzt wurden. Die Stadtwerke Görlitz AG (SWG) wird diese Gelegenheit nutzen, um betriebsgealterte Medien zu ersetzen bzw. neue Leitungen zu verlegen. Dabei spielt auch die Erschließung der generalsanierten Stadthalle mit FW und TW eine Rolle. Gemäß dem abgeschlossenen Wärmeliefervertrag muss der dazugehörige FW-Anschluss spätestens bis zum Sommer 2027 fertig gebaut sein. Es bietet sich an, den TW-Anschluss der Stadthalle in diesem Zuge gleich mitzuverlegen; sinnvollerweise sollte der Bau des RW-Kanales auch in diesem Zuge erfolgen. Die FW-Leitung wird im Rahmen eines separaten Projektes geplant. Im Projekt „Ausbau der Furtstraße“ sind beide Planungen zu koordinieren. Aufgrund dieser zeitlichen Eckpunkte sollte die Entwurfsplanung (LP 3) der Furtstraße mit den eingeordneten Medientrassen rechtzeitig (Ende Februar 2027) vor der koordinierten Verlegung des FW- und TW-Anschlusses der Stadthalle sowie des RW-Kanales vorliegen, damit diese entsprechend eingeordnet werden können. Mit Angebotsabgabe ist neben der Honorarangebote Teil I, Teil II und Teil III auch eine Präsentation vom Bieter einzureichen, die die 2 nachfolgenden Aufgaben betrachtet: Aufgabe 1 Stellen Sie eine Übersicht zur Wegebeziehung vom Parkplatz zum Eingang Stadthalle in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik dar. Der zukünftige Parkplatz für die Besucher der Stadthalle befindet sich auf der Heynestraße. Die Fußgänger sollen von der Furtstraße über eine Rampe/Treppe zum Haupteingang der Stadthalle geleitet werden. Aufgabe 2 Wie vereine ich in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik die Parkplatzsituation östlich der Stadthalle (keine öffentlichen Stellplätze) zwischen Stadthalle und Neiße, mit dem Thema Vorplatz der Stadthalle. Insbesondere ist darauf zu achten, dass dieses Gebiet als Gartendenkmal und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Im Rahmen eines Präsentationstermins soll die mit dem Angebot eingereichte Präsentation durch den Bieter mündlich dargestellt und erläutert.
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ausschlussgründe sind u. a.: Sämtliche Ausschlussgründe nach§§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umweit-, sozialoder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes(Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. Klarstellung: § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Einreichung des Angebotes muss die vollständig ausgefüllte Bewerberbogen Eigenerklärung mit den darin geforderten Unterlagen eingereicht werden. Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz
- Das günstigste Honorarangebot erhält mit 60 Punkten die höchste Punktzahl und wird ermittelt aus der Summe der Honorarangebote Teil 1 bis Teil 3. Die Bewertung des Honorars erfolgt nach rechnerischer Prüfung. Die Honorarpunkte der nachrangigen Angebote werden nach der folgenden Formel ermittelt: Günstigstes eingereichtes Honorarangebot (Summe aus Teil 1 bis Teil 3) geteilt durch aktuell zu betrachtendes Honorarangebot (Summe aus Teil 1 bis Teil 3) mal Gewichtung (60 Punkte) ergibt die erreichte Punktzahl für das zu betrachtende Honorarangebot
- 60 %
- Es ist beabsichtigt, innerhalb der Bewertungsmatrix, für die Wahl eines geeigneten Ingenieurbüros folgende Aufgaben als kleine Präsentation abzufordern und entsprechend über die Matrix zu bewerten. Es ist geplant, diese Präsentation am 21.04.2026 in der Stadtverwaltung Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14 in Görlitz durchzuführen. Aufgabe 1 Stellen Sie eine Übersicht zur Wegebeziehung vom Parkplatz zum Eingang Stadthalle in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik dar. Der zukünftige Parkplatz für die Besucher der Stadthalle befindet sich auf der Heynestraße. Die Fußgänger sollen von der Furtstraße über eine Rampe / Treppe zum Haupteingang der Stadthalle geleitet werden. Aufgabe 2 Wie vereine ich in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik die Parkplatzsituation östlich der Stadthalle (keine öffentlichen Stellplätze) zwischen Stadthalle und Neiße, mit dem Thema Vorplatz der Stadthalle. Insbesondere ist darauf zu achten, dass dieses Gebiet als Gartendenkmal und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Je vorgestellter Aufgabe können maximal 16 Punkte erreicht werden. Für den Gesamteindruck der Präsentation können in Summe 8 Punkte erreicht werden, dabei werden die zu vergebenen Punkte mit der Gewichtung 2 multipliziert.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ausschlussgründe sind u. a.: Sämtliche Ausschlussgründe nach§§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umweit-, sozialoder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes(Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. Klarstellung: § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Einreichung des Angebotes muss die vollständig ausgefüllte Bewerberbogen Eigenerklärung mit den darin geforderten Unterlagen eingereicht werden. Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 378159-2026
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