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Planung einer Geh- und Radwegbrücke im Quartier Zeche Sterkrade

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.09.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachungsnummer
678662-2026
Verfahrensnummer
6e64b7b9-9f7d-4869-ae91-ac395874deb5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Oberhausen beauftragt die Objekt- und Tragwerksplanung sowie die Planung der Beleuchtung für eine neue Geh- und Radwegbrücke im Wohnquartier Zeche Sterkrade. Die Brücke soll das Zechenfördergerüst mit einer nordöstlich gelegenen Artenschutzfläche verbinden und dabei die Bahnstrecke Oberhausen–Emmerich überqueren; die Bewerbungsfrist endet am 12. Oktober 2026.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Planung des neuen Wohnquartiers Zeche Sterkrade ist der Neubau einer Geh- und Radwegbrücke vorgesehen. Die Stadt Oberhausen beabsichtigt hierfür die Objekt- und Tragwerksplanung, sowie die Planung der technischen Ausrüstung (Beleuchtung) auszuschreiben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Quartiersbrücke Zeche Sterkrade Objekt- und Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung

    Im Rahmen der Planung des neuen Wohnquartiers Zeche Sterkrade ist der Neubau einer Geh- und Radwegbrücke vorgesehen. Diese soll vom bestehenden Zechenfördergerüst Sterkrade, das später das Zentrum des neuen Wohnquartiers darstellen wird, die nordöstlich gelegene CEF-Artenschutzfläche (continous ecological functionality), sowie die Bahnstrecke (Oberhausen-Emmerich; Betuwe) überqueren und somit eine Anbindung an den örtlichen Volkspark in Richtung Innenstadt Sterkrade ermöglichen. Objekt- und Tragwerksplanung, sowie die Planung der techn. Ausrüstung (Beleuchtung) werden ausgeschrieben.

Anforderungen an deinen Betrieb

Bei vorliegen Ausschluss Siehe auch Vordruck 2 Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
Vordruck 0 TNA.pdfFormular170 KB
Vordruck 1_Unternehmensdarstellung - Firmenprofil.pdfFormular121 KB
Vordruck 2_Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.pdfFormular142 KB
Vordruck 3_Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen.pdfFormular122 KB
Vordruck 4_Eigenerklärung zum Umsatz.pdfFormular112 KB
Vordruck 5 Referenzen.pdfFormular168 KB
Vordruck 6_Nachunternehmer - Sonstige Dritte.pdfFormular114 KB
Vordruck 7_Eigenerklärung Bietergemeinschaft.pdfFormular127 KB
Vordruck 8_Verfügbarkeitserklärung Nachunternehmer - Sonstige Dritte.pdfFormular124 KB
311 EU 02-2024 - Anfrage Teilnahmewettbewerb_.pdfSonstiges57 KB
312_322 EU 02-2024 - Hinweise Einreichung Teilnahmeantraege_Angebote.pdfAnschreiben69 KB
312a_322a_EU_Information_DSGVO_0.pdfSonstiges29 KB
315 04-2026 - Zusammenstellung Teilnahmeunterlagen.pdfAnschreiben9 KB
511 EU 02-2024 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdfSonstiges117 KB
512_EU_Vertragsbedingungen_Stadt Oberhausen.pdfVertragsbedingungen154 KB
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdfVertragsbedingungen20 KB
20260702_Verfahrensleitfaden(20924038.3).docxSonstiges89 KB
20260827 - Projektbeschreibung QB(20923710.3).docxSonstiges3,9 MB

Anforderungen

Bei vorliegen Ausschluss Siehe auch Vordruck 2 Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 02.10.2026Berichtigung 2Die Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen werden wie folgt geändert bzw. ergänzt: Die bisherige Anforderung sah vor, dass jede einzelne Referenz sämtliche nachstehenden Anforderungen a) bis e) erfüllen muss: a) Planungsleistungen für den Neubau oder Ersatzneubau einer Brücke, b) mindestens Honorarzone III, c) Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 vollständig durch den Bewerber, d) Abschluss der Leistungsphase 8 seit Januar 2019, e) Baukosten (KG 300 nach DIN 276) von mindestens 2 Mio. EUR netto. Diese Anforderungen werden wie folgt geändert: a) Unverändert: Die Referenz muss Planungsleistungen für den Neubau oder Ersatzneubau einer Brücke betreffen. b) Unverändert: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III zuzuordnen sein. c) Geändert: Die Anforderung an die Referenzlage gemäß Buchstabe c) kann durch mehrere Referenzen kumulativ nachgewiesen werden, wobei sämtliche Anforderungen der Buchstaben a), b), d) und e) dabei erfüllt sein müssen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass insgesamt zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden müssen, in denen die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 43 in Verbindung mit Anlage 12 der HOAI erbracht wurden. Wenn ein Bewerber also die Möglichkeit der "Bündelung der Leistungsphasen" nutzen möchte, muss er dies auch zwei mal belegen. Die ergänzende Anforderung hinsichtlich einer Fuß- und Radwegbrücke bleibt unverändert und ist weiterhin einmal nachzuweisen. d) Unverändert: Die Leistungsphase 8 muss seit Januar 2019 abgeschlossen sein. e) Geändert: Für eine der beiden erforderlichen Referenzen wird abweichend von der bisherigen Anforderung eine Baukostensumme (KG 300 nach DIN 276) von mindestens 1 Mio. EUR netto zugelassen. Für die andere Referenz verbleibt es bei der bisherigen Mindestanforderung von 2 Mio. EUR netto. Die Anforderungen für die Auswahl unter den Bewerbern gemäß Ziffer 5 Nr. 3 des Verfahrensleitfadens bleiben unverändert. Eine Kumulation der Leistungsphasen ist im Rahmen der Auswahl nicht möglich. Aufgrund der vorstehenden Änderungen wird die Teilnahmefrist verlängert. Die maßgebliche Teilnahmefrist wird in der Bekanntmachung entsprechend angepasst.
  2. 09.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 620372-2026

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