Planung einer Geh- und Radwegbrücke im Quartier Zeche Sterkrade
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 678662-2026
- Verfahrensnummer
- 6e64b7b9-9f7d-4869-ae91-ac395874deb5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Oberhausen beauftragt die Objekt- und Tragwerksplanung sowie die Planung der Beleuchtung für eine neue Geh- und Radwegbrücke im Wohnquartier Zeche Sterkrade. Die Brücke soll das Zechenfördergerüst mit einer nordöstlich gelegenen Artenschutzfläche verbinden und dabei die Bahnstrecke Oberhausen–Emmerich überqueren; die Bewerbungsfrist endet am 12. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Planung des neuen Wohnquartiers Zeche Sterkrade ist der Neubau einer Geh- und Radwegbrücke vorgesehen. Die Stadt Oberhausen beabsichtigt hierfür die Objekt- und Tragwerksplanung, sowie die Planung der technischen Ausrüstung (Beleuchtung) auszuschreiben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Quartiersbrücke Zeche Sterkrade Objekt- und Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung
Im Rahmen der Planung des neuen Wohnquartiers Zeche Sterkrade ist der Neubau einer Geh- und Radwegbrücke vorgesehen. Diese soll vom bestehenden Zechenfördergerüst Sterkrade, das später das Zentrum des neuen Wohnquartiers darstellen wird, die nordöstlich gelegene CEF-Artenschutzfläche (continous ecological functionality), sowie die Bahnstrecke (Oberhausen-Emmerich; Betuwe) überqueren und somit eine Anbindung an den örtlichen Volkspark in Richtung Innenstadt Sterkrade ermöglichen. Objekt- und Tragwerksplanung, sowie die Planung der techn. Ausrüstung (Beleuchtung) werden ausgeschrieben.
Anforderungen an deinen Betrieb
Bei vorliegen Ausschluss Siehe auch Vordruck 2 Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026| Formular | 170 KB | |
| Formular | 121 KB | |
| Formular | 142 KB | |
| Formular | 122 KB | |
| Formular | 112 KB | |
| Formular | 168 KB | |
| Formular | 114 KB | |
| Formular | 127 KB | |
| Formular | 124 KB | |
| Sonstiges | 57 KB | |
| Anschreiben | 69 KB | |
| Sonstiges | 29 KB | |
| Anschreiben | 9 KB | |
| Sonstiges | 117 KB | |
| Vertragsbedingungen | 154 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Sonstiges | 89 KB | |
| Sonstiges | 3,9 MB |
Anforderungen
Bei vorliegen Ausschluss Siehe auch Vordruck 2 Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 02.10.2026Berichtigung 2Die Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen werden wie folgt geändert bzw. ergänzt: Die bisherige Anforderung sah vor, dass jede einzelne Referenz sämtliche nachstehenden Anforderungen a) bis e) erfüllen muss: a) Planungsleistungen für den Neubau oder Ersatzneubau einer Brücke, b) mindestens Honorarzone III, c) Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 vollständig durch den Bewerber, d) Abschluss der Leistungsphase 8 seit Januar 2019, e) Baukosten (KG 300 nach DIN 276) von mindestens 2 Mio. EUR netto. Diese Anforderungen werden wie folgt geändert: a) Unverändert: Die Referenz muss Planungsleistungen für den Neubau oder Ersatzneubau einer Brücke betreffen. b) Unverändert: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III zuzuordnen sein. c) Geändert: Die Anforderung an die Referenzlage gemäß Buchstabe c) kann durch mehrere Referenzen kumulativ nachgewiesen werden, wobei sämtliche Anforderungen der Buchstaben a), b), d) und e) dabei erfüllt sein müssen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass insgesamt zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden müssen, in denen die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 43 in Verbindung mit Anlage 12 der HOAI erbracht wurden. Wenn ein Bewerber also die Möglichkeit der "Bündelung der Leistungsphasen" nutzen möchte, muss er dies auch zwei mal belegen. Die ergänzende Anforderung hinsichtlich einer Fuß- und Radwegbrücke bleibt unverändert und ist weiterhin einmal nachzuweisen. d) Unverändert: Die Leistungsphase 8 muss seit Januar 2019 abgeschlossen sein. e) Geändert: Für eine der beiden erforderlichen Referenzen wird abweichend von der bisherigen Anforderung eine Baukostensumme (KG 300 nach DIN 276) von mindestens 1 Mio. EUR netto zugelassen. Für die andere Referenz verbleibt es bei der bisherigen Mindestanforderung von 2 Mio. EUR netto. Die Anforderungen für die Auswahl unter den Bewerbern gemäß Ziffer 5 Nr. 3 des Verfahrensleitfadens bleiben unverändert. Eine Kumulation der Leistungsphasen ist im Rahmen der Auswahl nicht möglich. Aufgrund der vorstehenden Änderungen wird die Teilnahmefrist verlängert. Die maßgebliche Teilnahmefrist wird in der Bekanntmachung entsprechend angepasst.
- 09.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 620372-2026
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