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Photovoltaikanlage mit 96,82 kWp einschließlich Module, Wechselrichter und Verkabelung

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Rosenheim
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
02.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen (09331200)
  • Elektrotechnische Ausstattung (31730000)
  • Installation von Elektroanlagen (45311000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
681220-2026
Verfahrensnummer
f6dbf3e7-4079-451b-b46e-b909887812d5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Rosenheim beschafft eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von etwa 96,82 Kilowattpeak (kWp). Zum Auftrag gehören 206 Photovoltaikmodule mit Unterkonstruktion, zwei Wechselrichter sowie Verkabelung, Verlegesysteme und Verteilungen; Angebote können bis zum 3. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

1 Stück PV Anlage, ca. 96,82kWp: - 206 St. Photovoltaikmodule mit Unterkonstruktion - 2 St. Wechselrichter - Verkabelung und Verlegesysteme - Verteilungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PV-Anlage DIN 18382

    1 Stück PV Anlage, ca. 96,82kWp: - 206 St. Photovoltaikmodule mit Unterkonstruktion - 2 St. Wechselrichter - Verkabelung und Verlegesysteme - Verteilungen

    Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · PV-Anlage DIN 18382

Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 02.10.2026
1232EU_Bekanntmachung_Inland-1118.pdfSonstiges -
124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_zuBekanntm-0726.pdfFormular -
223_Aufgliederung der Einheitspreise.pdfSonstiges -
4327-260922-AJK 1470-Farbkonzept_5010_00 Vorabzug.pdfSonstiges -
Firmeninfo PQ_Stadt Rosenheim.pdfSonstiges -
Hinweise zum Datenschutz_V15_Mai 2026.pdfSonstiges -
Infoblatt KMU_H.pdfSonstiges -
Kernarbeitsnormen IAO - Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.pdfSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 01.10.2026 (PDF)Sonstiges -
Überprüfungsklausel_Stand 2025-02-06.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.

Änderungen und Bieterfragen

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