Photovoltaikanlage mit 96,82 kWp einschließlich Module, Wechselrichter und Verkabelung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Rosenheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- CPV-Codes
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- Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen (09331200)
- Elektrotechnische Ausstattung (31730000)
- Installation von Elektroanlagen (45311000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 681220-2026
- Verfahrensnummer
- f6dbf3e7-4079-451b-b46e-b909887812d5
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Rosenheim beschafft eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von etwa 96,82 Kilowattpeak (kWp). Zum Auftrag gehören 206 Photovoltaikmodule mit Unterkonstruktion, zwei Wechselrichter sowie Verkabelung, Verlegesysteme und Verteilungen; Angebote können bis zum 3. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
1 Stück PV Anlage, ca. 96,82kWp: - 206 St. Photovoltaikmodule mit Unterkonstruktion - 2 St. Wechselrichter - Verkabelung und Verlegesysteme - Verteilungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PV-Anlage DIN 18382
1 Stück PV Anlage, ca. 96,82kWp: - 206 St. Photovoltaikmodule mit Unterkonstruktion - 2 St. Wechselrichter - Verkabelung und Verlegesysteme - Verteilungen
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · PV-Anlage DIN 18382
- Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
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10 Dateien laut Portal · Stand 02.10.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Änderungen und Bieterfragen
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