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Organische Spurenanalytik in niedersächsischen Oberflächengewässern

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Analysen (71620000)
  • Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
  • Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor (90711500)
  • Kontrolle der Umweltqualität (90714500)
  • Untersuchung von Chemikalien- und Ölverschmutzungen (90715100)
  • Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen (90733100)
Bekanntmachungsnummer
666379-2026
Verfahrensnummer
1cd91dc1-fc50-4593-9bb0-9c657e158fe9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, beauftragt Laboruntersuchungen zur Kontrolle von Schadstoffen in Oberflächengewässern. Im Jahr 2027 sollen Proben von 26 Messstellen in ganz Niedersachsen monatlich auf bis zu 162 Stoffe, darunter Pflanzenschutzmittel und Abwasserindikatoren, untersucht werden; die Probenahme übernimmt der NLWKN, der Transport zum Labor ist Teil des Auftrags. Für 2028 ist eine Fortsetzung im gleichen Umfang vorgesehen, sofern die Haushaltsmittel bewilligt werden.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des sog. "Niedersächsischen Weges" führt der NLWKN im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schadstoffuntersuchungen in Oberflächengewässern in ganz Niedersachsen durch, um die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen, u.a. auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer, zu überprüfen (nach NWG § 58). Dies soll mit besonderem Blick auf Gewässer zweiter und dritter Ordnung sowie auf die Ausnahmekulisse Agrarlandschaften mit hoher Gewässerdichte erfolgen. Zu diesem Zweck sollen Wasserproben von insgesamt 26 Oberflächengewässermessstellen innerhalb des Jahres 2027 auf bis zu 162 festgelegte Einzelverbindungen (v. a. Pflanzenschutzmittel, Metaboliten, Abwasserindikatoren) in der Gesamtwasserphase hin monatlich untersucht werden. Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Haushaltsmittel für das Jahr 2028 sollen die oben genannten Untersuchungen auch innerhalb des Jahres 2028 in gleicher Weise und Probeanzahl erfolgen. Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden, kann keine Beauftragung für das Jahr 2028 erfolgen. Eine Mitteilung, ob die Option der Untersuchungen für das Jahr 2028 gezogen wird, erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027. Die Probenahmen erfolgen durch die jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN. Der Transport/Versand der Proben ins Labor des Auftragnehmers ist durch den Auftragnehmer selbst zu organisieren und miteinzupreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu untersuchenden Analyten an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen (d.h. Auswahl zwischen den Analysenpaketen A) - C)). Siehe dazu auch Ziff. 1.6 und 1.9 dieser Leistungsbeschreibung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Fortsetzung des Vertiefungsmessprogramms Niedersächsischer Weg in 2027 (mit Option für 2028) (Organische Spurenanalytik)

    Im Rahmen des sog. "Niedersächsischen Weges" führt der NLWKN im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schadstoffuntersuchungen in Oberflächengewässern in ganz Niedersachsen durch, um die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen, u.a. auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer, zu überprüfen (nach NWG § 58). Dies soll mit besonderem Blick auf Gewässer zweiter und dritter Ordnung sowie auf die Ausnahmekulisse Agrarlandschaften mit hoher Gewässerdichte erfolgen. Zu diesem Zweck sollen Wasserproben von insgesamt 26 Oberflächengewässermessstellen innerhalb des Jahres 2027 auf bis zu 162 festgelegte Einzelverbindungen (v. a. Pflanzenschutzmittel, Metaboliten, Abwasserindikatoren) in der Gesamtwasserphase hin monatlich untersucht werden. Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Haushaltsmittel für das Jahr 2028 sollen die oben genannten Untersuchungen auch innerhalb des Jahres 2028 in gleicher Weise und Probeanzahl erfolgen. Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden, kann keine Beauftragung für das Jahr 2028 erfolgen. Eine Mitteilung, ob die Option der Untersuchungen für das Jahr 2028 gezogen wird, erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027. Die Probenahmen erfolgen durch die jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN. Der Transport/Versand der Proben ins Labor des Auftragnehmers ist durch den Auftragnehmer selbst zu organisieren und miteinzupreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu untersuchenden Analyten an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen (d.h. Auswahl zwischen den Analysenpaketen A) - C)). Siehe dazu auch Ziff. 1.6 und 1.9 dieser Leistungsbeschreibung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Fortsetzung des Vertiefungsmessprogramms Niedersächsischer Weg in 2027 (mit Option für 2028) (Organische Spurenanalytik)

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand der Summe über alle Analysenpa kete und alle Proben im Angebotsvordruck (Spalte "Gesamtpreis (netto) in EUR"). Maximal können 269 Punkte für das Kriterium Gesamtpreis erzielt werden. Die angebotenen Gesamtpreise werden zwischen den verschiedenen Bietern verglichen. Das Ange bot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 269 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höhe rem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Gesamtpreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 242,1 Punkte von 269 möglichen Punkten.
40 %
Die vom jeweiligen Bieter garantierten Bestimmungsgrenzen werden für jede Einzelverbindung nach dem folgenden Schema mit Leistungspunkten bewertet. Nicht angebotene/bestimmbare Substanzen seitens des Bieters werden ebenfalls mit "0 Punkten" bewertet. Es können beim Zuschlagskriterium II) maximal 403,5 Wertungspunkte (Basismessliste: 107 mögli che Analyten à max. 3 Punkte, Optionale Messlisten: 55 Analyten à max. 1,5 Punkte) erreicht wer den. Beispiel: Ein Bieter erreicht bei 98 Analyten der Basismessliste jeweils 3 Punkte und bei den übrigen 9 Analyten der Basismessliste jeweils 1 Punkt. Von den Substanzen der optionalen Messlisten können insgesamt 41 analysiert werden mit der angeforderten Bestimmungsgrenze. Die übrigen optionalen 14 Sub stanzen können nicht oder nur mit einer Bestimmungsgrenze angeboten werden, die "0" Punkte ergibt. Es werden somit 364,5 Wertungspunkte (98x3 + 9x1 + 41x1,5) erreicht.
60 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026
a. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A).docx.pdfLVLeistungsverzeichnis685 KB
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil DL EU_06.26.pdfSonstiges611 KB
Aufforderung zur Angebotsabgabe.docx.pdfAnschreiben441 KB
Auflistung der Bieternachweise.docx.pdfSonstiges319 KB
b. Anlage zur Fachlichen Leistungsbeschreibung_Analytik.xlsxLVLeistungsverzeichnis20 KB
b. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B).docx.pdfLVLeistungsverzeichnis442 KB
Bewerbungsbedingungen EU.pdfAnschreiben60 KB
c. Angebotsvordruck.xlsxFormular19 KB
Checkliste.docx.pdfSonstiges323 KB
Eigenerklärung Russland-Sanktionen_02.26.pdfFormular398 KB
Eigenerklärung VV-NB_02.26.pdfFormular462 KB
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.docxFormular120 KB
Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Dritten_02.26.pdfFormular309 KB
Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragneh.pdfFormular323 KB
Erklärung der Bietergemeinschaft_02.26.pdfFormular286 KB
VOL-B.pdfSonstiges172 KB
ZVB_01.26.pdfSonstiges264 KB

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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