Obsoleszenzbeseitigung und Versorgungskonzept für BR423-Komponenten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- CPV-Codes
- Teile für Lokomotiven oder rollendes Material (34631000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 216386-2026
- Verfahrensnummer
- 2decd6a5-a711-4644-9fae-3c6f8a72a23e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Bahn AG Konzernleitung in Berlin beschafft Leistungen zur Beseitigung von Obsoleszenzen und zur Erstellung eines Versorgungskonzepts für die Aufarbeitung von Material 714713-HBU AW D890. Einbezogen sind auch daraus stammende Teile des Herstellers ABB.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Auflösung der Obsoleszenzen und Versorgungskonzept für die Aufarbeitung - Material 714713-HBU AW D890 und Teile daraus der Fa. ABB
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Obsoleszenzauflösung und Versorgungskonzept BR423 HBU
Auflösung der Obsoleszenzen und Versorgungskonzept für die Aufarbeitung - Material 714713-HBU AW D890 und Teile daraus der Fa. ABB
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Obsoleszenzauflösung und Versorgungskonzept BR423 HBU
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.