Objektplanung für E-Akte und Brandschutz im Amtsgericht Ahrensburg

Status
Offen
Angebotsfrist
07.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
446.305 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
06.11.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
772396-2026
Verfahrensnummer
867129c5-686c-495f-883a-0c8a692dbc6d

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Kurzbeschreibung

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, beauftragt die Objektplanung für Gebäude und Innenräume zur Umsetzung des Konzepts für elektronische Gerichtsakten und Brandschutz im Amtsgericht Ahrensburg. Das 1982 bis 1985 errichtete Gebäude umfasst rund 7.094 m² Grundfläche; die Planung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), und der geschätzte Auftragswert beträgt 446.305 Euro. Die Angebotsfrist endet am 7. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3, Abschnitt 1, § 34 HOAI

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Amtsgericht Ahrensburg, Umsetzungskonzept UmSeKo, e-Akte und Brandschutz, Objektplanung Gebäude und Innenräume446.305 EUR

    Objekt der Ausschreibung: Das 1982–1985 in Massivbauweise mit mehrschaligem Außenmauerwerk errichtete Gebäu-de des Amtsgerichts in der Königsstraße 11 in Ahrensburg besitzt fünf Geschosse (UG, EG, 1.–2. OG und DG). Im Objekt sind verschiedene Büro-, Archiv- und Verwaltungsräume sowie mehrere Gerichtssäle und eine Tiefgarage untergebracht. Das Gebäude hat gemäß über-schlägiger Berechnung eine Gesamtgrundfläche von ca. 7.094 m². Ein Denkmalschutz liegt nicht vor. Projektinhalt: Das Amtsgericht Ahrensburg ist Teil des Umsetzungskonzepts zur Klimaschutzstrategie des Landes Schleswig-Holstein. Der Planungsinhalt umfasst im Wesentlichen die energetische Ertüchtigung relevanter Bauteile (Fenster, Dachdämmung), den Umbau der Gerichtssäle (e-Akte), die Erneuerung der Beleuchtung, den Bau einer PV-Anlage, die Erneuerung der RLT-Anlagen und der Stromversorgung, die Brandschutz- und Schadstoffsanierung sowie die Um-setzung einer ressourcenschonenden Wärmeerzeugung. Die bauliche Ausführung muss im laufenden Gerichtsbetrieb erfolgen Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der EVergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121017050 eingestellt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Unvollständige Teilnahmeanträge und Angebote werden grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Auf eine derartige Nachforderung dürfen die Bieter nicht vertrauen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Amtsgericht Ahrensburg, Umsetzungskonzept UmSeKo, e-Akte und Brandschutz, Objektplanung Gebäude und Innenräume

Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.
75 %
Die Bewertungsmethodik wird im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.
25 %

Vergabeunterlagen

4 Dateien laut Portal · Stand 06.11.2026
II-7-1_Formblatt_Gebäude.xlsxFormular -
Vergabeunterlagen zum Angebot.zipSonstiges -
Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.zipSonstiges -
eForm_16_3886.pdfSonstiges -

Anforderungen

Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Unvollständige Teilnahmeanträge und Angebote werden grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Auf eine derartige Nachforderung dürfen die Bieter nicht vertrauen.

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