Nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel im Open-House-Verfahren

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.03.2025
CPV-Codes
Arzneimittel (33600000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
148977-2025
Verfahrensnummer
db680c15-3074-4d7c-8c58-7c43a22c6ab3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusiv geltende Rabattverträge für Arzneimittel zu schließen. Der Bedarf umfasst Wirkstoffe wie Adalimumab, Etanercept, Filgrastim, Infliximab, Interferon beta, Leuprorelin und Octreotid sowie weitere in den Teilnahmebedingungen aufgeführte Wirkstoffe. Vertragsschlüsse sind je nach Wirkstoff ab Juli 2023 bis Mai 2025 möglich; alle Vertragslaufzeiten enden spätestens am 30. Juni 2025, und ein konkreter Auftragswert ist nicht ermittelbar.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-­237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung) und ABI. EU 2025/S 016-127730 (zehnte Folgebekanntmachung) erweitert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung (sog. Startwirkstoffe) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 23 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der zweiten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.3.2024 und beträgt maximal 15 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der dritten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 12 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der vierten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 10 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der fünften Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 8 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der sechsten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 7 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der siebten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 6 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der achten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.2.2025 und beträgt maximal 5 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Ziffer 5.1. der neunten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 3 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der zehnten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 2 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bzw.1.8.2023 bzw. 1.4.2024 bzw. 1.7.2024 bzw. 1.9.2024 bzw. 1.11.2024 bzw. 1.12.2024 bzw. 1.1.2025 bzw. 1.2.2025 bzw. 1.4.2025 bzw. 1.5.2025 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Genaue Auftragswerte können nicht ermittelt werden, da diese von diversen unbekannten Faktoren abhängen. Die Auftragswerte für die vergebenen Aufträge können deshalb nur als fiktive Werte angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellwerten.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 23.1.2025 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen: 1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 2. Etanercept (Lfd.-­Nr. 2), 3. Filgrastim (Lfd.-­Nr. 3), 4. Infliximab (Lfd.-­Nr. 4), 5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5), 6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6), 7. Leuprorelin (Lfd.-­Nr. 7), 8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-­Nr. 8), 9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9), 10. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser (Lfd.-­Nr. 10), 11. Rotigotin (Lfd.-­Nr. 11), 12. Abatacept (Lfd.-­Nr. 12), 13. Denosumab (Lfd.-­Nr. 13), 14. Dornase alfa (Lfd.-­Nr. 14), 15. Natalizumab (Lfd.-­Nr. 15), 16. Tocilizumab (Lfd.-­Nr. 16), 17. Dimethyl fumarat (Lfd.-Nr. 17), 18. Rivaroxaban 2,5 mg (Lfd.-­Nr. 18), 19. Omalizumab (Lfd.-Nr. 19), 20. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 20), 21. Tiotropium bromid-1-Wasser + Olodaterol hydrochlorid (Lfd.-Nr. 21), 22. Follitropin alfa (Lfd.-Nr. 22), 23. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 23), 24. Opipramol dihydrochlorid (Lfd.-Nr. 24). *Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-­Formen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-­House-­Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit den Folgebekanntmachungen um die Wirkstoffkombination und Wirkstoffe der lfd.-Nr. 10 bis 23 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-­House-­Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen konnten bereits mit Wirkung zum 1.7.2023 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit der laufenden Nummer 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen konnten frühestens mit Wirkung zum 1.8.2023 geschlossen werden, Verträge mit der laufenden Nummer 11 konnten frühestens mit Wirkung zum 1.4.2024 geschlossen werden, Verträge mit der laufenden Nummer 12 bis 16 konnten frühestens mit Wirkung zum 1.7.2024 geschlossen werden, Verträge mit der laufenden Nummer 17 konnten frühestens mit Wirkung zum 1.9.2024 geschlossen werden, Verträge mit der laufenden Nummer 18 konnten frühestens mit Wirkung zum 1.11.2024 geschlossen werden, Verträge mit der laufenden Nummer 19 konnten frühestens mit Wirkung zum 1.12.2024 geschlossen werden, Verträge mit der laufenden Nummer 20+21 konnten frühestens mit Wirkung zum 1.1.2025 geschlossen werden und Verträge mit der laufenden Nummer 22 konnten frühestens mit Wirkung zum 1.2.2025 geschlossen werden. Verträge mit der laufenden Nummer 23 können frühestens mit Wirkung zum 1.4.2025 geschlossen werden. Verträge mit der laufenden Nummer 24 können frühestens mit Wirkung zum 1.5.2025 geschlossen werden. Alle im Rahmen dieses Open­-House-­Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2025 (sog. Vertragsende). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 bzw. dem 1.8.2023 bzw. dem 1.4.2024 bzw. dem 1.7.2024 bzw. dem 1.9.2024 bzw. dem 1.11.2024 bzw. dem 1.12.2024 bzw. dem 1.1.2025 bzw. dem 1.2.2025 bzw. dem 1.4.2025 bzw. dem 1.5.2025 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 17.4.2025 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.