Nicht-exklusive Arzneimittel-Rabattverträge der Techniker Krankenkasse
Techniker Krankenkasse
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Techniker Krankenkasse
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Nicht angegeben
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 142797-2025
- Verfahrensnummer
- d59ba1c1-b5d2-417b-be45-e9bf7b62da2e
- CPV-Codes
- Arzneimittel (33600000)
Kurzbeschreibung
Die Techniker Krankenkasse mit Sitz in Hamburg veröffentlicht Vertragsschlüsse aus ihren Open-House-Verfahren für Arzneimittel, Biologika und Originalpräparate. Die Verträge beginnen am 1. März 2025 und werden zu einheitlichen, nicht exklusiven Konditionen mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Ein Beitritt ist während der Vertragslaufzeit möglich; die Verträge dienen grundsätzlich als Übergang bis zum Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die TK alle Vertragsschlüsse in den laufenden Verfahren "Open-House-Rabattverträge", "Open-House-Biologika-Rabattverträge" und Open-House-Originale-Rabattverträge" mit einem Rabattbeginn zum in der Kurzbezeichnung genannten Datum. Die TK verfolgt mit den Verfahren das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge zu schließen. Hierbei gilt: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Für den Inhalt und die Bedingungen der einzelnen Verfahren sowie ggf. die Beteiligung weiterer Krankenkassen wird auf die ursprünglichen Bekanntmachungen zum jeweiligen Verfahren im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) verwiesen. Alle weiteren Informationen sind den jeweiligen Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die ursprünglichen Bekanntmachungen der Open-House-Verfahren sowie die vorliegende Bekanntmachung betreffen nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgen diese Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist. Die Angaben unter "Informationen über den Gewinner" sind irrelevant. Die zum genannten Datum erfolgten Vertragsschlüsse werden um eine größere Übersichtlichkeit zu gewährleisten allesamt unter "Allgemeine Informationen" aufgeführt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Siehe im Feld "Allgemeine Informationen"1 EUR
Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Siehe im Feld "Allgemeine Informationen"
- unpublished
- -1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.