Neubau von Bushaltestellen in Hettingen und Bödigheim
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Stadt Buchen (Odw.)
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Markierungspfosten für Bushaltestellen (34928440)
- Wartehäuschen an Bushaltestellen (44212321)
- Bau von überdachten Bushaltestellen (45213315)
- Bekanntmachung
- vergabe.vmstart.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a04209edcc-569e6f9aa2d890da
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Buchen (Odw.) hat den Neubau von Bushaltestellen in Hettingen und Bödigheim vergeben. Den Auftrag erhielt die Lintz & Hinninger GmbH & Co. KG aus Mosbach; Angaben zum Umfang und zum Zeitrahmen sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Neubau Bushaltestellen in Hettingen und Bödigheim b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Stadt Buchen (Odw.) / Wimpinaplatz 3 / 74722 Buchen (Odw.) Telefonnummer: +49 6281310 E-Mail: stadt@buchen.de Faxnummer: +49 628131151 Internet: https://www.buchen.de Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Neubau Bushaltestellen in Hettingen und Bödigheim Hettingen und Bödigheim 1. Auftragnehmer: Lintz & Hinninger GmbH & Co. KG / Am Eisweiher 24-26 / 74821 Mosbach
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.