Neubau eines Medienkollektors in Fertigteilbauweise
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Halle (Saale)
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Bauarbeiten (45000000)
- Fertigbauelemente und -teile (45223820)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 757731-2026
- Verfahrensnummer
- 703a82aa-b67f-4549-8a63-b72966b237d8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beauftragt den zweiten Bauabschnitt eines Medienkollektors in Halle (Saale), der an einen bestehenden Kollektor angeschlossen wird. Zum Umfang gehören unter anderem 61 Meter Kollektor in Fertigteilbauweise, Erdarbeiten, Drainage, Kabelschutzrohre sowie Arbeiten an Straßen- und Pflasterflächen. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 300 Tage.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Neubau Kollektor 2.BA
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neubau Kollektor 2.BA
Neubau eines Medienkollektors in Fertigteilbauweise. Hierbei handelt es sich um den zweiten Bauabschnitt, entsprechen ist an einen bestehenden Medienkollektor anzuschließen. - 1.200 m3 Aushub mit Trägerbohlwand Verbau, inkl. Entsorgung - 61 m Medienkollektor in Fertigteilbauweise, Lichteabmessung im Querschnitt 3,7x2,1m - 90 m Drainage - 4 St Fertigteil Kabelzugschächte - 870 m Kabelschutzrohre - 800 m2 Oberflächenaufbruch - 200 m2 Straßenbau Asphaltbauweise - 180 m2 Pflasterdecke - diverse Einbauten in Außenanlagen - diverse Neupflanzungen von Blumen, Gräser, Bodendeckern und Bäumen inkl. Fertigstellungspflege
Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV) Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmte Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Neubau Kollektor 2.BA
- Der Preis fließt zu 100% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV) Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmte Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4)
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.