Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand: Metallbau- und Schlosserarbeiten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen (45223210)
- Metallbauarbeiten (45262670)
- Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör (45421100)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 209996-2026
- Verfahrensnummer
- 08a13455-7c05-402e-b17a-d21505f6145e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe schreibt Schlosser- und Metallbauarbeiten für das neue Mobilitätszentrum UrbanLand auf dem Innovation Campus Lemgo aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Stahltreppen, Geländer, Gitterrostböden sowie Innenfenster und -türen. Das Projekt wird durch Bundesmittel finanziert.
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Leistungsbeschreibung
Auf dem Innovation Campus Lemgo soll ein Forschungszentrum für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum entstehen. Das Mobilitätszentrum UrbanLand wird zu 100% aus Mitteln des Bundes finanziert und soll sich zu einem deutschlandweit anerkannten Forschungs-, Transfer- und Innovationszentrum entwickeln.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand (MZL) Schlosser
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Stahltreppe und Geländer ortsfeste Steigleitern Gitterrostboden / Gitterwände Schachtabdeckungen / Seilsicherungssystem Überdachung Glasflaschenlager Innentüren / Innenfenster
Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB und § 6e EU VOB/A. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachforderungen ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand (MZL) Schlosser
- Höhe des Angebotspreises
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB und § 6e EU VOB/A. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachforderungen ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 444140-2026
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