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Bewerbungsbedingungen
zum offenen Verfahren
„Rahmenvereinbarung Arbeitsplatzdrucker
monochrom“
Stand: 22.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Hinweise ......................................................................................................... 3 1.1 Aufbau der Vergabeunterlagen ................................................................................... 3 1.2 Grundsätzliche Bestimmungen ................................................................................... 3 1.3 Termine und Fristen .................................................................................................... 3 1.4 Bieterfragen und sonstige Hinweise ........................................................................... 4 1.5 Einreichung des Angebots .......................................................................................... 4 1.6 Einzureichende Unterlagen ........................................................................................ 5 1.7 Löschung der Unterlagen ........................................................................................... 6 1.8 Eignungsleihe ............................................................................................................. 6 1.9 Unteraufträge ............................................................................................................. 7 1.10 Unterstützung des Auftraggebers ............................................................................... 7 1.11 Auftragnehmerwechsel ............................................................................................... 8
2 Prüfung und Bewertung des Angebots .............................................................................. 8 2.1 Allgemeines................................................................................................................ 8 2.2 Eignungsprüfung ........................................................................................................ 9 2.3 Leistungsbewertung ................................................................................................... 9 2.4 Ermittlung des Wertungspreises ................................................................................. 9 2.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ............................................................... 10
3 Eigenerklärungen ............................................................................................................ 10 3.1 Erklärung Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe ................................................. 10 3.2 Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft ................................................................. 11
4 Preise .............................................................................................................................. 11
Glossar und Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................... 12
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1 Allgemeine Hinweise
1.1 Aufbau der Vergabeunterlagen
Alle Vergabeunterlagen für dieses Vergabeverfahren sind im Dokument „631 – Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots“ aufgeführt. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden während
des gesamten Verfahrens im Bietercockpit der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
In den Vergabeunterlagen wird stets eine geschlechtergerechte Schreibweise verwendet. Wo
jedoch Rechtsbegriffe oder Begriffe aus den EVB-IT Verträgen verwendet werden, werden
diese in der dort benutzten Form übernommen, um sicherzustellen, dass diese Begriffe
einheitlich verstanden und Verweise eindeutig zugeordnet werden können. Diese Begriffe
werden im Glossar aufgeführt.
1.2 Grundsätzliche Bestimmungen
Für das Angebot ist ausschließlich das von der Landeshauptstadt München über die E-
Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellte E-Vergabe-System zu verwenden. Hierfür ist eine
vorherige Registrierung an diesem System erforderlich. Mit der Registrierung erhält der Bieter
Zugriff auf ein individuelles Postfach, welches für die Zustellung von rechtserheblichen
Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt wird.
Änderungen an den über das E-Vergabe-System zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
sind unzulässig. Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. Gleiches gilt für
Änderungen eingereichter Angebote innerhalb der Angebotsfrist.
1.3 Termine und Fristen
Alle Termine und Fristen sind dem Dokument „Termine und Fristen“ in der jeweils aktuellen
Version zu entnehmen.
Mit der Angebotsabgabe ist die vorweggenommene Zustimmung der Bieter verbunden, im
Falle der Verzögerung der Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens als am
Nachprüfungsverfahren beteiligter Bieter (§ 162 GWB, ggf. i.V.m. § 174 GWB) bis vier Wochen
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nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an sein Angebot gebunden zu sein.
Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht
kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen; Gleiches gilt für alle am
Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter unter den entsprechend angewandten
Voraussetzungen von § 313 BGB.
1.4 Bieterfragen und sonstige Hinweise
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum im Dokument
„Termine und Fristen“ genannten Termin über das E-Vergabe-System zu stellen.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Es wird darum gebeten, auftretende Fragen zeitnah und in angemessenem Umfang (nicht jede
Frage einzeln, aber auch nicht alle Fragen zusammengefasst in einem großen Katalog zum
Ende der Frist), idealerweise in tabellarischer Form zu übersenden. Nur so kann sichergestellt
werden, dass alle Fragen bis zum im Dokument „Termine und Fristen“ genannten Termin
ordnungsgemäß und ohne Verfahrensverzögerung beantwortet werden können.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten,
Missverständnisse o. Ä.) sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
1.5 Einreichung des Angebots
Das Angebot ist ausschließlich über das E-Vergabe-System der Landeshauptstadt München
mittels der Aktion „Abgeben“ im Bereich „Angebotsunterlagen (zur Bearbeitung)“ einzureichen.
Anderweitig eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Alle eingereichten Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Ausnahmen hiervon
bedürfen der Zustimmung der Vergabestelle.
Sämtliche Anforderungen sind abschließend unter dem jeweiligen Gliederungspunkt zu
beantworten. In dem jeweiligen Gliederungspunkt sind jedoch Verweise auf andere Stellen des
Angebots möglich, soweit diese eindeutig sind. Nummerierung, Bezeichnung und Reihenfolge
der Kriterien sind beizubehalten.
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Vom Bieter selbst zu erstellende Dokumente oder beizubringende Nachweise sowie
Dokumente, die zur Stützung des Angebotes vorgelegt werden, sind bei Abgabe des Angebots
über die Funktion „Datei importieren“ den einzureichenden Unterlagen hinzuzufügen. Dies gilt
auch für Formulare, die vom Bieter selbst oder von Unterauftragnehmern oder Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft zusätzlich unterschrieben beizubringen sind.
Bei der Erstellung des Angebots ist eine unaufgeforderte Angabe von personenbezogenen
Daten zu unterlassen. Sollten weitere als die in diesem Vergabeverfahren konkret geforderten
Angaben getroffen werden, ergibt sich hierdurch keinerlei Vorteil für den Bieter. Werden im
Rahmen der Unterlagenerstellung durch den Bieter personenbezogene Daten seines
Personals, von Referenzgeber*innen o. Ä., welche durch den Auftraggeber konkret gefordert
wurden, benannt, so sind die Betroffenen durch den Bieter im Vorhinein darüber zu
unterrichten. Versäumt der Bieter die Unterrichtung der Betroffenen, so besteht ein
Ausschlussgrund aus § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, da dadurch Zweifel an der Integrität des
Unternehmens bestehen.
Zu beachten ist der Datenschutzhinweis auf der Internetseite des Auftraggebers
https://vergabe.muenchen.de unter der Rubrik „Nutzungsbedingungen“ (Fußzeile).
1.6 Einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
• Formulare, die im E-Vergabe-System direkt auszufüllen und bei denen gegebenenfalls
Nachweise beizubringen sind:
Angebotsschreiben o
Fragebogen zur Eignungsprüfung o
Leistungsverzeichnis o
• Formulare, die im E-Vergabe-System zur Verfügung gestellt werden und bei Abgabe
gesondert hinzugefügt werden müssen:
ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Abschnitt 3, soweit o einschlägig
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Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“ bzw. o entsprechende Bescheinigungen
Vertraulichkeitsvereinbarung o
• Dokumente/Nachweise, die vom Bieter selbst erstellt oder beigebracht werden
müssen:
Datenblätter für die angebotene Hardware o
Listenpreislisten für die angebotene Hardware o
1.7 Löschung der Unterlagen
Der Auftraggeber ist gesetzlich zur Aufbewahrung der im Rahmen eines Vergabeverfahrens
von den Bietern eingereichten Unterlagen verpflichtet. Eine Löschung der Unterlagen erfolgt
daher frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Aufbewahrung und
Löschung erfolgen im Sinne der geltenden Gesetze (insb. DSGVO, GeschGehG).
Die im Zusammenhang mit diesem Verfahren erstellten, beigefügten und weitergeleiteten
Unterlagen, Nachrichten und Inhalte unterliegen grundsätzlich der (nur LHM-intern relevanten)
Schutzbedarfsstufe 2, sofern diese nicht anders gekennzeichnet sind.
1.8 Eignungsleihe
Soweit ein Bieter sich Dritter im Wege der Eignungsleihe bedient, besteht der Auftraggeber
darauf, dass diese im Falle des § 47 Abs. 2 VgV sowohl bei Vorliegen von zwingenden
Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB, als auch bei fakultativen Ausschlussgründen im
Sinne des § 124 GWB ersetzt werden. Darüber hinaus besteht der Auftraggeber im Falle des §
47 Abs. 3 VgV auf einer gemeinsamen Haftung im Sinne der Regelung.
Die Abgabe der entsprechenden Eigenerklärung „Erklärung Unterauftragsvergabe und
Eignungsleihe“ (s. Abschnitt 3.1.) ist verpflichtend.
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1.9 Unteraufträge
Die vertragliche Weitergabe von Teilen des Auftrags an andere, rechtlich selbständige
Unternehmen ist für den Fall der (späteren) Auftragserteilung, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen dem Bieter und diesem sog. Unterauftragnehmer bestehenden
Verbindungen, zulässig.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, dass er vor Zuschlagserteilung bei den Bietern,
deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer und die
Bestätigung abfordern wird, dass die erforderlichen Mittel des/der Unterauftragnehmer(s) dem
Bieter zur Verfügung stehen.
Die Abgabe der entsprechenden Eigenerklärung „Erklärung Unterauftragsvergabe und
Eignungsleihe“ (s. Abschnitt 3.1) ist verpflichtend.
1.10 Unterstützung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei
der Bewertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten
Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeiter*innen der Beratungsunternehmen
zugänglich gemacht. Diese unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu
den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis
verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen
durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Der Auftraggeber trifft selbstverständlich alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren
betreffen selbständig und in alleiniger Verantwortung. Die Beratungsunternehmen schlagen
insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den
Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüfen die vom Auftraggeber
aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit,
Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger
Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Als unterstützendes Unternehmen des Auftraggebers während des Vergabeverfahrens werden
keine Auftragnehmer eingesetzt, die in der vorliegenden Ausschreibung mit den Bietern im
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Wettbewerb stehen.
1.11 Auftragnehmerwechsel
Wird der vorliegend ausgeschriebene Vertrag nach Zuschlagserteilung vorzeitig (dies bedeutet
vor der Erbringung aller vertraglich geschuldeten Leistungen bzw. vor Ende der
Vertragslaufzeit) beendet (wie etwa durch außerordentliche Kündigung oder eine
einvernehmliche Vertragsaufhebung), kann der Auftraggeber mit dem in vorliegendem
Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter sowie bei Nichtinteresse desselben dem in
vorliegendem Vergabeverfahren drittplatzierten Bieter usw. Verhandlungen auf maßgeblicher
Grundlage des jeweiligen letztgültigen eigenen Angebots des Bieters im Rahmen des
vorliegenden Vergabeverfahrens mit dem Ziel aufnehmen, einen Vertrag für die restliche
Vertragslaufzeit bzw. bezüglich der noch ausstehenden Leistungen unter Bezugnahme auf die
Regelungen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 4 Buchst. a GWB und damit ohne erneutes
Vergabeverfahren abzuschließen.
2 Prüfung und Bewertung des Angebots
2.1 Allgemeines
Es werden zwei „Arten“ von Kriterien unterschieden:
A – Ausschlusskriterien
Bei den mit „A“ gekennzeichneten Anforderungen handelt es sich um sog. Ausschlusskriterien.
Diese definieren die vom Auftraggeber geforderten Mindestanforderungen an die
Unternehmenseignung oder die angebotene Leistung.
I – Informationskriterien
Angaben zu allen I-Kriterien sind formell erforderlich (Pflichtangabe), inhaltlich besteht
allerdings keine Mindestanforderung. Auch eine Bewertung findet nicht statt.
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2.2 Eignungsprüfung
Grundlage für die Eignungsprüfung sind die im Fragebogen zur Eignungsprüfung/in den
Eignungsanforderungen genannten Kriterien, sowie die geforderten Eigenerklärungen gem.
Abschnitt 3, Liste „Eigenerklärungen“. Der Auftraggeber behält sich vor, geforderte Referenzen
beim angegebenen, referenzgebenden Unternehmen zu prüfen.
Bei den dort genannten Eignungsanforderungen handelt es sich im Rahmen dieses
Verfahrens um
• Ausschlusskriterien, welche in der Aufstellung mit „A“ und
• Informationskriterien, welche in der Aufstellung mit „I“ kenntlich gemacht sind.
2.3 Leistungsbewertung
Grundlage für die Leistungsbewertung sind die im Leistungsverzeichnis genannten Kriterien.
Bei allen dort genannten Kriterien handelt es sich im Rahmen dieses Verfahrens um
Ausschlusskriterien, welche in der Aufstellung mit „A“ kenntlich gemacht sind.
2.4 Ermittlung des Wertungspreises
Das Vorgehen zur Bestimmung des Wertungspreises der einzelnen Angebote ist für dieses
Vergabeverfahren wie folgt festgelegt:
• Als Basis für den Wertungspreis wird zunächst der Angebotspreis ermittelt. Dieser setzt
sich aus der Summe der einzelnen Preispositionen des Leistungsverzeichnisses zu-
sammen.
• Eventuell vom Bieter gewährte Rabatte und Skonti werden bei der Ermittlung des Wer-
tungspreises unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt:
Rabatte, wenn sie ohne Bedingung gewährt werden. o
Skonto, wenn der Bieter mit dem Angebot erklärt, dass es sich auf alle Zahlun- o gen erstreckt und eine Skontofrist von mindestens 21 Tagen gewährt wird.
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• Zu den einzelnen Preispositionen des Leistungsverzeichnisses wird die jeweils gesetz-
lich gültige Umsatzsteuer hinzuaddiert. Von der Umsatzsteuer befreite bzw. ermäßigte
Unternehmen fügen bitte die entsprechenden Nachweise ihrem Angebot bei. Andern-
falls wird bei der Ermittlung des Wertungspreises von dem zum Zeitpunkt des Schluss-
termins für die Angebotsabgabe gültigen Umsatzsteuersatz ausgegangen.
Folgende Position wird im Sinne eines Kostenansatzes bei der Ermittlung des
Wertungspreises zusätzlich berücksichtigt:
• Infrastrukturkosten, gemäß Leistungsverzeichnis, Freitext 1.3.1, „IT-Infrastruktur“, die
wie folgt berechnet werden:
Der Auftraggeber berechnet auf Basis des durch den Bieter ausgefüllten
Leistungsverzeichnisses, Freitext 1.3.1 „IT-Infrastruktur“ einen Preisaufschlag für die
durch den Betrieb des datenverarbeitenden Systems entstehenden
Lebenszykluskosten (LZK). Die genauen Preisaufschläge und deren Ermittlung
ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, Freitext 1.3.1 „IT-Infrastruktur“.
2.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (alleiniges
Zuschlagskriterium) erteilt.
Für den Fall, dass bei führenden Angeboten der Wertungspreis identisch ist, entscheidet ein
transparentes und diskriminierungsfreies Losverfahren.
3 Eigenerklärungen
3.1 Erklärung Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
Werden zur Erfüllung des Auftrags oder zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten Dritter in
Anspruch genommen (Unterauftragsvergabe mit oder ohne Eignungsleihe), ist diese
Eigenerklärung wie dort angegeben zu verwenden und über das E-Vergabe-System mit dem
Angebot einzureichen. Sie ist jeweils gesondert von jedem zur Unterauftragsvergabe oder
Eignungsleihe vorgesehenen Unternehmen auszufüllen und zu unterschreiben.
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3.2 Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
Werden zur Erfüllung des Auftrags oder zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten Dritter in
Form der Bietergemeinschaft in Anspruch genommen, ist diese Eigenerklärung wie dort
angegeben zu verwenden und über das E-Vergabe-System mit dem Angebot einzureichen.
Sie ist jeweils gesondert von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft (inkl. des
Bevollmächtigten) auszufüllen und zu unterschreiben.
4 Preise
Die Preise des Angebots sind ausschließlich wie vorgegeben im Leistungsverzeichnis
einzutragen. Soll für eine Leistung kein Preis angegeben werden, weil dieser z. B. in einer
anderen Position enthalten ist, so ist das entsprechende Feld mit 0,00 auszufüllen.
Alle Geldbeträge sind einheitlich mit höchstens zwei Nachkommastellen in Euro anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, Stundenlohnzuschläge) sind
ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) anzugeben. Der Umsatzsteuersatz ist unter
Zugrundelegung der jeweils geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen separat (im Falle
umsatzsteuerbefreiter Leistungen mit 0 %) auszuweisen, unabhängig davon, wer die
Umsatzsteuer schuldet.
Die Preise sind Endpreise (Ergänzungen, Einschränkungen oder Ähnliches sind nicht
zulässig) und umfassen auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (Spesen, Übernachtungs-
und Fahrtkosten, Aufenthalts- und Bürokosten, die Ausgaben für Post und Telefon, Ausgaben
für Büromaterial, Druck- und Versandkosten, etc.). Reisezeiten werden nicht vergütet.
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Glossar und Abkürzungsverzeichnis
BEGRIFF DEFINITION, ERLÄUTERUNG
| * (Genderstern) | Der Genderstern * symbolisiert die Vielfalt von unterschiedlichen | ||
|---|---|---|---|
| Geschlechtsidentitäten. Er erzeugt damit Sichtbarkeit auch für trans*, | |||
| inter* und nicht-binäre Menschen. Damit sind auch die | |||
| Personenstandseinträge „divers“ und „ohne Angabe“ berücksichtigt. | |||
| Eine Ausnahme besteht für durch Gesetz oder EVB-IT AGB | |||
| vorgegebene Begriffe. |
AEntG Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
| Auftraggeber | Im gesamten Dokument wird die Landeshauptstadt München/it@M | ||
|---|---|---|---|
| ausschließlich als Auftraggeber bezeichnet. Es handelt sich hierbei um | |||
| einen Rechtsbegriff ohne Verwendung von geschlechterspezifischer | |||
| oder geschlechterneutraler Schreibweise insbesondere aus GWB, | |||
| VgV, EVB-IT. |
Auftragnehmer Es handelt sich hierbei um einen Rechtsbegriff ohne Verwendung von geschlechterspezifischer oder geschlechterneutraler Schreibweise insbesondere aus GWB, VGV, EVB-IT.
| Abschnitt | Soweit auf Abschnitte Bezug genommen wird, sind damit die | ||
|---|---|---|---|
| Abschnitte dieses Dokuments gemeint. |
Bevollmächtigter Es handelt sich hierbei um einen Rechtsbegriff ohne Verwendung von geschlechterspezifischer oder geschlechterneutraler Schreibweise insbesondere aus BGB.
| Bieter | Soweit der Begriff im Dokument verwendet wird, so sind damit auch | ||
|---|---|---|---|
| Bietergemeinschaften gemeint und erfasst. Es handelt sich hierbei um | |||
| einen Rechtsbegriff ohne Verwendung von geschlechterspezifischer | |||
| oder geschlechterneutraler Schreibweise insbesondere aus GWB, | |||
| VGV. |
DSGVO Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz- Grundverordnung
| Eignungsverleiher | Als Eignungsverleiher werden alle beteiligten Unternehmen | ||
|---|---|---|---|
| bezeichnet, die dem Bewerber/Bieter Kapazitäten zur Erreichung der |
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| erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und | |||
|---|---|---|---|
| beruflichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen. Es handelt sich | |||
| hierbei um einen Rechtsbegriff ohne Verwendung von | |||
| geschlechterspezifischer oder geschlechterneutraler Schreibweise | |||
| insbesondere aus einschlägiger Rechtsprechung. |
GeschGehG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung – Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
| GWB | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der zum Zeitpunkt des | ||
|---|---|---|---|
| Beginns des Vergabeverfahrens geltenden Fassung |
MiLoG Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)
| Unterauftragnehmer | Es handelt sich hierbei um einen Rechtsbegriff ohne Verwendung von | ||
|---|---|---|---|
| geschlechterspezifischer oder geschlechterneutraler Schreibweise | |||
| insbesondere aus GWB, VGV |
VGV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens geltenden Fassung