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Leistungsbeschreibung
zum offenen Verfahren
Rahmenvereinbarung „Arbeitsplatzdrucker Monochrom“
für die
Landeshauptstadt München
2026
Stand: 29.09.2026
Landeshauptstadt München
IT-Referat, it@M
Agnes-Pockels-Bogen 33, 80992 München
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1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung ........................................................................... 3
1.1 Überblick ................................................................................................................... 3
1.2 Bedarfsschätzung ..................................................................................................... 3
1.3 Vereinbarungsüberblick ............................................................................................ 4
2 Aufstellung des Auftraggebers........................................................................................... 4
2.1 Die Stadtverwaltung München .................................................................................. 4
2.2 Aufstellung Servicebereich der LHM ......................................................................... 5
3 Anforderungen .................................................................................................................. 6
3.1 Preisbildung .............................................................................................................. 6
3.2 Servicefähigkeit der Geräte ....................................................................................... 7
3.3 Im Kaufpreis inkludierte Instandhaltungsleistungen ................................................... 7
3.4 Verifizierende Teststellung ........................................................................................ 8
3.5 Informationspflicht und Aktualisierung ..................................................................... 10
3.6 Schulungen ............................................................................................................. 11
3.7 Leistungsanforderungen des Leistungsverzeichnisses ............................................ 11
3.8 Innovationsklausel .................................................................................................. 11
3.9 Technologieklausel ................................................................................................. 12
3.10 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................ 13
3.11 Instandhaltung nach Aufwand ................................................................................. 13
3.11.1 Bearbeitung der Instandhaltung nach Aufwand ............................................... 13
3.11.2 Kosten der Instandhaltung nach Aufwand ....................................................... 14
3.12 Unterstützung bei Implementierung und Betrieb von Flottenmanagement-Software 15
4 Anhänge zur Leistungsbeschreibung............................................................................... 15
5 Glossar und Abkürzungsverzeichnis Im Folgenden finden Sie alle Abkürzungen und
Fachbegriffe, die in diesem Dokument erwähnt werden. ........................................................ 16
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1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
1.1 Überblick
Die Landeshauptstadt München (im Folgenden als LHM abgekürzt) benötigt für Ihre Referate
und Eigenbetriebe moderne, leistungsfähige, ergonomische und zuverlässige Monochrom-
Arbeitsplatzdrucker.
Unter Berücksichtigung der dezentralen Beschaffungsstruktur der LHM, der Schnelllebigkeit im
IT-Bereich, die eine rasche und flexible Beschaffung sowie den Betrieb geeigneter,
umweltverträglicher und kostengünstiger Arbeitsplatzdrucker voraussetzt, wird eine
Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und Instandhaltung von
Arbeitsplatzdruckern sowie dazu passende Flottenmanagementsoftware und
Serviceleistungen europaweit ausgeschrieben.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren (24 Monaten), mit der optionalen
Verlängerung um 2 Jahre (24 Monate).
Frühester Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2027.
Arbeitsplatzdrucker im Sinne der zu schließenden Rahmenvereinbarungen sind Drucker, die
aufgrund fachlicher und/oder räumlicher Anforderungen direkt bei den einzelnen Anwendern
oder in separaten Räumen in unmittelbarer Nähe aufgestellt werden.
1.2 Bedarfsschätzung
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden
Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem
Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen
des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Der Auftraggeber schätzt die Abrufmenge (Schätzmenge) auf die maximal mögliche
Vertragslaufzeit (zwei Jahre (24 Monate) plus Verlängerung um weitere zwei Jahre (24
Monate)):
Leistungsaspekt Mengenangaben für 48 Monate
Arbeitsplatzdrucker 3.000 Geräte Monochromdruck
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Mögliche Bedarfe aus der Technologieklausel (siehe Kapitel 3.9 dieser
Leistungsbeschreibung) wurden hierbei nicht berücksichtigt.
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass trotz einer zentralen Beschaffung keine genauen monatlichen Abnahmemengen vorhergesagt werden können. Der Grund dafür ist die Vielzahl
der Fachreferate und deren unterschiedliche Organisationseinheiten.
1.3 Vereinbarungsüberblick
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsplatzdruckern, auf Basis der
EVB-IT Kauf-AGB über eine Laufzeit von 2 Jahren (24 Monaten) mit der optionalen
Verlängerung um 2 Jahre (24 Monate) ab Zuschlagserteilung, frühester Vertragsbeginn der
Rahmenvereinbarung ist jedoch der 01.04.2027, geschlossen.
Die in dem Kaufpreis inkludierte Instandhaltungsleistung und die kostenpflichtige
Instandhaltungsleistung nach Aufwand außerhalb der in dem Kaufpreis inkludierten
Instandhaltungsleistung erfolgt auf Basis der EVB-IT Instandhaltungs-AGB. Der Zeitraum für
die in dem Kaufpreis inkludierten Instandhaltungsleistung beträgt 3 Jahre (36 Monate).
Die Überlassung und Pflege einer Flottenmanagementsoftware zur Geräteverwaltung erfolgt
auf Basis der EVB-IT Überlassung Typ A-AGB sowie EVB-IT Pflege S-AGB über die
Vertragslaufzeit von 4 Jahren (48 Monaten).
2 Aufstellung des Auftraggebers
2.1 Die Stadtverwaltung München
Die LHM ist die größte kommunale Verwaltung in Deutschland und beschäftigt unmittelbar über
45.000 Beschäftigte. Die Stadtverwaltung München besteht aus 15 Referaten und sechs
Eigenbetrieben. Es handelt sich dabei um 350 Standorte innerhalb des Stadtgebietes, inklusive
Branddirektion und der Münchner Stadtentwässerung (MSE). Außerhalb der Münchner
Stadtgrenze bestehen zusätzlich noch acht Standorte dazu (Unterföhring, Ismaning, Pöttmes,
Feldafing, Starnberg, Oberammergau, Stockdorf, Dietersheim).
Jedes Referat und jeder Eigenbetrieb der LHM hat eigene Aufgabenbereiche und
Geschäftsprozesse und damit höchst unterschiedliche Anforderungen an die städtische IT. Die
dezentralen IT-Einheiten (GPAM = Geschäftsprozess- und Anforderungsmanagement) kennen
die Prozesse und Anforderungen vor Ort in den Referaten und Eigenbetrieben der LHM. Die
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GPAMs sind das Gesicht zum Fachbereich – dem IT-Kunden sowie IT-Anwender – und bilden
die Schnittstelle zu ihrem Fachbereich.
Zentrale Leistungen werden vom städtischen Eigenbetrieb „Dienstleister für Informations- und
Telekommunikationstechnik der Stadt München“ – it@M (nachfolgend it@M) wahrgenommen.
Den Service vor Ort erbringt der Field Service als Organisationseinheit von it@M. Bei der
Branddirektion und der MSE wird der Service durch eigene IT- Abteilungen erbracht.
Zu it@M gehören die Geschäftsfelder Digitale Kundenlösungen (DKL) und
Infrastruktur, Basisservice und Support (IBS). Der Geschäftsbereich Arbeitsplatz – Entwicklung
und zentraler Betrieb umfasst unter anderem die Servicebereiche Planung, Controlling,
Koordination, Windows-Arbeitsplätze, Remote Desktop Services, Mobile Services, Stadtweite
Basisanwendungen, Arbeitsplatzausstattung & Standards und Quality Center.
2.2 Aufstellung Servicebereich der LHM
Die it@M betreibt eine umfangreiche eigene Serviceorganisation, die die Aufgabe hat, alle
Serviceleistungen für die IT-Arbeitsplätze sicherzustellen.
Die Serviceorganisation unterhält ein Servicedesk (qualifiziertes Service Desk (qSD)) zur
Annahme und Bearbeitung aller Störungen und einen Field Service der die Umsetzung der
erforderlichen Serviceleistungen vor Ort sicherstellt.
Der Field Service hat seinen zentralen Standort am Agnes-Pockels-Bogen 15, 80992
München, vgl. Kapitel 2.1.
Zusätzlich werden die Serviceleistungen von der Münchner Stadtentwässerung (MSE) und der
Branddirektion selbst erweitert.
Der Field Service der it@M betreut insgesamt alle 350 Standorte der PC-Anwender der
verschiedenen Fachbereiche der LHM.
Die Vor-Ort-Versorgung der Standorte wird über eine mit den Standorten abgestimmte
Tourenplanung durchgeführt. Minderschwere Serviceleistungen werden in die Tourenplanung
aufgenommen.
Ergänzende Serviceanforderungen wie insbesondere die geplanten Umzüge von mehr als 5
Mitarbeitern werden über ein Ticketsystem aufgenommen und separat geplant.
Der Servicebereich der it@M hat den Fachreferaten der LHM ein umfassendes Versprechen zur
Erbringung eines qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Service gemacht. Hierzu gehören:
-
eine hohe Zuverlässigkeit zu den gemachten Leistungszusagen
-
die Durchführung von einwandfreier und sauberer Arbeit
-
Pünktlichkeit bei der Umsetzung
-
Ansprache der Nutzer in deutscher Sprache (mindestens fließend gemäß Niveau C1)
-
eine hohe Flexibilität auch bei spontanen Leistungsanforderungen
-
eine gute Erreichbarkeit und
-
eine freundliche und qualifizierte Ansprache der Nutzer
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Die Leistungen des Servicebereich werden regelmäßig in einer objektiven, extern betreuten
Zufriedenheitsstudie überprüft.
3 Anforderungen
3.1 Preisbildung
Die Preise und Preiskonditionen müssen jederzeit nachvollziehbar sein. Es muss eine
verbindliche Konditionenregelung für die angebotenen Arbeitsplatzdrucker und deren
Nachfolgemodelle innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung angeboten werden. Ziel ist
es dabei, während der Vertragslaufzeit eine transparente Preisgestaltung sicherzustellen, die
sowohl die allgemeine Marktsituation als auch die Kalkulationsgrundlage des Angebotes
abbildet.
Vom Auftragnehmer ist für die angebotenen Arbeitsplatzdrucker ein fester,
d. h. für die gesamte Vertragslaufzeit, sowie auch für Nachfolgemodelle geltender Nachlass
(Rabatt) auf den (Gesamt-)Listenpreis anzubieten.
Als Listenpreis ist dabei derjenige Preis zu verstehen, den der Hersteller eines Produktes als
unverbindlichen Verkaufspreis für jeden Kunden allgemein gültig festsetzt.
Mit Angebotsabgabe ist die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen gültige
Listenpreisliste für die angebotenen Geräte vorzulegen.
Bestandteil der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen ist die aktuell gültige Listenpreisliste
zusammen mit dem angebotenen, festen Nachlass (Rabatt) auf den aktuell gültigen
(Gesamt-)Listenpreis.
Beispiel:
Listenpreis
- in dem Kaufpreis inkludierte Instandhaltungskosten für 36 Monate + Vorkonfiguration +
Einrichtung und Konfiguration des Webinterfaces + Flottenmanagementsoftwarepflege +
Pauschalabgabe laut § 54 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz + Entsorgung + Projektleitungskosten +
Reporting + Personal und Nebenkosten
= Gesamtlistenpreis: 278,00 EUR netto
Von dem Gesamtlistenpreis (im Beispiel 278,00 EUR netto) wird dann der vereinbarte Nachlass
(Rabatt) abgezogen.
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Dies gilt zu jedem Zeitpunkt der jeweiligen Rahmenvereinbarungslaufzeit. Über die gesamte
Vertragslaufzeit ist der Rabatt fix, den der Auftragnehmer auf die Preise – der jeweils aktuellen
– Preisliste angeboten hat. Der angegebene Nachlass (Rabatt) ist damit eine wesentliche
Bedingung, die in der Rahmenvereinbarung festgelegt wird.
Der Preis muss in Euro (netto) ausgewiesen sein.
Preise sind vollständig zu kalkulieren. Dem Auftraggeber dürfen keine weiteren Kosten
berechnet werden.
Für den Fall, dass das angebotene Modell durch den Hersteller abgekündigt oder nicht mehr
lieferbar ist usw., wird der Auftraggeber zusammen mit dem Auftragnehmer ein entsprechendes
Nachfolgemodell mit denselben oder höheren Leistungsmerkmalen bestimmen. Die oben
genannte Konditionenregelung gilt ausnahmslos auch für Nachfolgemodelle.
3.2 Servicefähigkeit der Geräte
Da die meisten Hersteller bei Hardware keinen direkten Service gewähren, ist es notwendig,
dass sämtliche Geräte beim Hersteller für Service-Zwecke zur Verwendung in der
Bundesrepublik Deutschland registriert sind. Aus Gründen eines angestrebten langen
Lebenszyklus der Drucker ist ausschließlich Neuware anzubieten und zu liefern.
Die Hardware im Sinne dieser Leistungsbeschreibung umfasst den Lieferumfang der Drucker
einschließlich der zum Betrieb benötigten Software.
3.3 Im Kaufpreis inkludierte Instandhaltungsleistungen
Die im Kaufpreis inkludierten Instandhaltungsleistungen des Auftragnehmers für die Drucker
sind über einen Zeitraum von 36 Monaten sicher zu stellen.
Davon unbeschadet bleiben darüberhinausgehende Gewährleistungen und Garantien (z. B.
des Herstellers). Eine Einschränkung dieser ist nicht zulässig. Der Zeitraum der 36 Monate
berechnet sich ab dem Tage der Lieferung. Sofern zur Wahrung einer
Herstellergewährleistung oder -garantie Meldungen an den Hersteller erforderlich sind, hat
diese der Auftragnehmer vorzunehmen.
Für die Erbringung der Leistungen im Fall der in dem Kaufpreis inkludierten Instandhaltung
sind folgende Punkte zu erfüllen:
• Die Kommunikation erfolgt über Telefon, E-Mail oder auch über ein vom Auftragnehmer
bereitgestelltes Portal.
• Der Auftragnehmer stellt mindestens einen Ansprechpartner mit einer Vertretungskraft
zur Verfügung, so dass die Erreichbarkeit, während der, gem. der im Kapitel 1.3 und in
dem Rahmenvertrag genannten EVB-IT AGBs, Servicezeiten gewährleistet ist.
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• Kann eine Störung am Arbeitsplatzdrucker nicht in der im Rahmenvertrag
vorgegebenen Wiederherstellungszeit behoben werden, hat der Auftragnehmer für die
Dauer der Reparatur auf Anforderung durch den Auftraggeber ein Leihgerät innerhalb
der Wiederherstellungszeit zu liefern. Diese Bereitstellungen erfolgen beim Field
Service der LHM, vgl. Kapitel 2.1.
Innerhalb des jeweiligen Zeitraums der 36 Monate verpflichtet sich der Auftragnehmer
bei häufigen Störungen eines Gerätes (als Richtwert gelten drei Störungen pro Monat
bzw. je zwei monatliche Störungen über einen Zeitraum von drei Monaten, die nicht
vom Anwender verursacht wurden, den Nachweis hat der Auftragnehmer zu führen)
das Gerät innerhalb der vereinbarungsgemäßen Wiederherstellungszeit nach
Aufforderung kostenlos durch ein baugleiches Gerät zu ersetzen.
Diese Instandhaltungsleistungen beinhalten alle Kosten für die Instandsetzung und den
Transport (Teile, Arbeitszeit, Parkgebühren, An- und Abfahrten, Leihgerät, usw.).
Die Abwicklung der Instandhaltung erfolgt immer per Abholung des defekten Gerätes
und Rücklieferung des reparierten Gerätes an den Field Service nach Kapitel 2.1.
Dem Auftragnehmer steht es frei, die Instandhaltungsleistung auch direkt durch
Austausch gegen ein baugleiches Gerät zu erbringen, wenn dieses Tauschgerät nicht
älter als das defekte Gerät ist und eventuell bestehende Garantie- und
Gewährleistungsansprüche des defekten Gerätes auf das Tauschgerät übertragen
werden.
3.4 Verifizierende Teststellung
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen
Arbeitsplatzdrucker (inkl. angebotener Treiber und Flottenmanagementsoftware) durchgeführt,
wobei weder für die durchzuführenden Leistungen noch für die zeitweise zur
Verfügungstellung der Geräte eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung
dient der Überprüfung und Bestätigung der vom Bieter schriftlich zugesicherten Angaben in
seinem Angebot. Aufgrund des Ergebnisses der verifizierenden Teststellung kann es zu einer
neuen Bewertung der Angebote kommen. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung werden
Mehrleistungen gegenüber den schriftlich zugesicherten Angaben im Angebot nicht
berücksichtigt. Erfüllt der vom Bieter bereitgestellte Gerät (ggf. nach Lieferung der
Ersatzgeräte) nicht die in den Angeboten schriftlich zugesicherten A-Kriterien
(= Ausschlusskriterien), so wird das jeweilige Angebot von der weiteren Wertung
ausgeschlossen.
Die im Angebotspreis enthaltene Teststellung beinhaltet folgende Aufwände für den Bieter:
Durchzuführende Leistungen (Unterstützung zur Nutzung und Verifizierung der angebotenen
Gesamtlösung, technischer Support, etc.), sowie die zeitweise zur Verfügungsstellung der
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Arbeitsplatzdrucker (inkl. Anlieferung und Abholung) und Zurverfügungstellung der Software-
Lösungen (wie z.B. Gerätetreiber, als auch sonstige zur Nutzung der geforderten bzw.
angebotenen Funktionen erforderliche Software, die für die angebotenen Eigenschaften
notwendige Firmware, Softwarelizenzen für den Test mit einer Laufzeit von mind. 60 Tagen,
Installationshandbuch, Bedienungsanleitung, etc.).
In diesem Zusammenhang stellen die Bieter voraussichtlich in der KW 49 und nach
Aufforderung durch die Vergabestelle einen voll funktionsfähigen Arbeitsplatzdrucker für die
Teststellung zur Verfügung. Ein Arbeitsplatzdrucker für die Teststellung wird nach
Rücksprache mit dem Auftraggeber an den vom Auftraggeber genannten Ort im Stadtgebiet
der Landeshauptstadt München geliefert. Ein weiterer identischer Arbeitsplatzdrucker wird
beim Bieter vorgehalten, falls bei dem gelieferten Gerät technische Störungen den Testbetrieb
einschränken bzw. unmöglich machen sollten. Dieses Ersatzgerät ist auf Anforderung
innerhalb von drei Werktagen zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich werden nur die zwei
führenden Bieter (laut Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Abschnitt 2.5. der
Bewerbungsbedingungen) zu einer Teststellung aufgefordert. Jedoch behält sich der
Auftragnehmer vor weitere Bieter zu einer Teststellung aufzufordern.
Die Teststellung beinhaltet auch die Installationsunterstützung für die angebotene
Softwarelösung (Treiber und sonstige zur Nutzung der geforderten bzw. angebotenen
Funktionen erforderliche Software). Hierfür steht seitens des Bieters eine qualifizierte
Ansprechperson für die Installationsunterstützung und für technische Anfragen zur Verfügung.
Diese Ansprechperson wird mit Abgabe des Angebots benannt und unterstützt während des
gesamten Zeitraums der Teststellung.
Für die Vorbereitung der Teststellung ist eine Übersicht über alle notwendigen Infrastruktur-
Voraussetzungen für den Einsatz der angebotenen Lösung zu liefern (u. a. Server,
CPU, RAM, Speicherkapazitäten, Betriebssystem, Datenbank-Engine, Virtualisierung, Quell-
und Zielports für Portfreischaltungen, etc.).
Der Bieter sichert während der Teststellung vollen Support zu.
Für die Teststellung gilt folgendes:
• die Aufforderung zur Teststellung durch die Vergabestelle ist für die KW 49 geplant
(siehe Bewerbungsbedingungen Abschnitt 1.3.)
• Die kostenfreie Anlieferung des voll funktionsfähigen Arbeitsplatzdruckers für die
Teststellung muss durch den Bieter spätestens eine Kalenderwoche nach
Aufforderung durch die Vergabestelle erfolgen. Die mit der Angebotsabgabe
benannte qualifizierte Ansprechperson steht für alle Fragestellungen während der
Teststellung zur Verfügung.
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• Der Arbeitsplatzdrucker muss für die Teststellung über einen Zeitraum von
geplanten vier Kalenderwochen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
• Bereitstellung eines Downloadlinks zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für
Gerätetreiber und die angebotene Flottenmanagement-Software (siehe
Leistungsverzeichnis, Kriterium A 8.2
• Die bereitgestellte Flottenmanagement-Software muss funktional mit der dann
später produktiv genutzten Software identisch sein. Die Anzahl der zu den
verwaltenden Geräten kann unter 10 liegen, darf aber in Ihren Funktionen keine
Einschränkungen beinhalten
• Für den Zeitraum der Teststellung der Hard- und Software entstehen der LHM keine
Kosten.
• Unterstützung bei der Installation der angebotenen Flottenmanagement- Software
innerhalb der Infrastruktur der LHM zur Nutzung über den gesamten Zeitraum der
Teststellung.
• Die kostenfreie Abholung der Arbeitsplatzdrucker durch den Bieter muss spätestens
zwei Kalenderwochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber erfolgen.
Eine Teststellung ist auch bei sich während der Vertragslaufzeit ändernden Voraussetzungen
(zum Beispiel kommt ein Nachfolgemodell für den ursprünglich angebotenen
Arbeitsplatzdrucker zum Einsatz o. ä.) jedes Mal aufs Neue vom Auftragnehmer zu leisten;
dies muss im Angebotspreis enthalten sein. Bei der Markteinführung des Nachfolgemodells
eines aktuellen Arbeitsplatzdrucker-Modells benötigt der Auftraggeber einen Zeitraum von bis
zu sechs Monaten, um den Nachfolger des Arbeitsplatzdruckers zu testen und diesen final
technisch freizugeben. Ein Testgerät wird spätestens vier Wochen nach Abkündigung eines
angebotenen Arbeitsplatzdruckers bereitgestellt.
3.5 Informationspflicht und Aktualisierung
Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber in
regelmäßigen Abständen über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich gelieferter Drucker
zu informieren, sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Firmware oder Ähnliches der
Hersteller dem Auftraggeber automatisch und kostenlos unverzüglich nach Bekanntwerden zur
Verfügung zu stellen.
Für diese Kommunikation und im Besonderen auch die Information zur Aktualisierung von
Treibern benennt der Auftraggeber eine Kontakt-E-Mail-Adresse.
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3.6 Schulungen
Die jeweilige Fachdienststelle kann optional vor dem effektiven Einsatz der Arbeitsplatzdrucker
nach terminlicher Abstimmung mit den Fachabteilungen eine qualifizierte Schulung der
städtische Dienstkräfte oder des Service Desk Personals bzw. der Administratoren
beauftragen.
Aufgrund der Abhängigkeit von der Komplexität der angebotenen Hard- und Softwarelösung
und den Bedarfen einer Vielzahl von Fachabteilungen kann zum aktuellen Zeitpunkt ein
potenzieller Bedarf an Schulung nur geschätzt werden.
An die Schulungen hat der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen:
a) Multiplikatoren-Schulung für städtische Dienstkräfte: • Dauer: Halbtägig (1 Schulungsstunde = 45 Minuten) • Inhalt: Handhabung des Geräts • Anzahl Schulungsteilnehmerinnen: maximal zehn Schulungsteilnehmerinnen
b) Schulung für Service Desk Personal und/oder Administrator*innen • Dauer: Ganztägig (1 Schulungsstunde = 45 Minuten) • Inhalt: technische Administration der Hard- und Software / Handhabung des Geräts /
Konfigurationen im Detail / Fehlerbehandlung • Anzahl Schulungsteilnehmerinnen: maximal zehn Schulungsteilnehmerinnen
Die Schulungen können jeweils je Schulungstag einzeln beauftragt werden und erfolgen in den
Diensträumen der Fachdienststellen der LHM. Der Auftragnehmer hat die dafür notwendige
Hardware und Unterlagen (z. B. Schulungs-Skripte) sowie qualifiziertes Schulungspersonal zur
Verfügung zu stellen. Die für die Schulungen anfallenden Kosten sind im
„Leistungsverzeichnis“ für Arbeitsplatzdrucker als Gesamtkosten anzugeben.
3.7 Leistungsanforderungen des Leistungsverzeichnisses
In den „Leistungsanforderungen“ des Leistungsverzeichnisses werden die
Rahmenbedingungen und Anforderungen aus den Kapiteln 2, 3 und 4 dieser
Leistungsbeschreibung klassifiziert und als Ausschlusskriterien definiert. Als
Ausschlusskriterium klassifizierte Rahmenbedingungen oder Anforderungen sind als Pflicht-
/Mindestanforderungen zu verstehen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den
Bewerbungsbedingungen unter Abschnitt 2.1. zu diesem Verfahren.
3.8 Innovationsklausel
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Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine technische
Anpassung der angebotenen Arbeitsplatzdrucker verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen,
in denen neue Arbeitsplatzdrucker auf dem Markt verfügbar sind.
Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Arbeitsplatzdrucker aus
unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und
auch sonst nicht mehr bezogen werden können oder dass für die Nutzung und den Betrieb
des Arbeitsplatzdruckers benötigte Verschleißteile nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Dem Auftraggeber
obliegt in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht, festzulegen, welche der angebotenen
Ersatz-Arbeitsplatzdrucker geliefert werden. Die angebotenen Ersatz-Arbeitsplatzdrucker
müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des Vorgängermodells entsprechen. Der
Auftraggeber verifiziert die Kompatibilität innerhalb seiner Betriebsumgebung und kann bei
Nicht-Kompatibilität einen Alternativ-Arbeitsplatzdrucker fordern.
3.9 Technologieklausel
Gemäß § 1 Abs. 3 und 4 der Betriebssatzung ist der Eigenbetrieb it@M als Auftraggeber
verpflichtet, alle Dienststellen, Referate und Eigenbetriebe mit den notwendigen Geräten
auszustatten. Von daher muss der Auftragnehmer hinsichtlich der zu liefernden Geräteklassen
flexibel sein und auch über den vereinbarten Vertragsgegenstand hinaus Drucker schnell und
umfänglich bereitstellen können, falls Dienststellen bedient werden müssen, die aufgrund ihres
Aufgabenzuschnittes besondere Anforderungen haben, die die angebotenen Drucker nicht
erfüllen können. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, gelten für Lieferungen und
Leistungen gem. Technologieklausel die Bedingungen der Rahmenvereinbarungen
einschließlich der in dem Kaufpreis inkludierten Instandhaltungsleistung.
• Farbdruck,
als auch hinsichtlich besonderer Anforderungen wie z. B.
• mehr Seiten pro Minute Druckleistung (Hochleistungsdrucker),
• höhere optische Auflösung: z. B. 2400dpi, 3200dpi,
• kleinere bzw. größere Formate wie z. B. DIN-A6, DIN-A5, DIN-A3
• geringere bzw. stärkere Papiergrammaturen wie z. B. Beleggut mit 250g/m², Fotopapier
• höhere Papierzufuhrkapazität wie z. B. 500 Blatt, 1000 Blatt,
• andersartige Anschlussmöglichkeiten wie z. B. WLAN, Bluetooth,
• Zusatzfunktionen für das Drucken von z. B. Folien, Fotos, Stoff,
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• alternative / andere Gehäuseabmessungen,
• alternative / andere Drucktechnologien z.B. 3D- oder Fotodruck,
• Drucker-Zubehör
3.10 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die angebotenen Arbeitsmittel entsprechen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dem Stand
der Technik sowie den gültigen Vorschriften, insbesondere den europäischen (EN), den
einschlägigen DIN-Normen, sowie den relevanten Vorschriften hinsichtlich Betriebssicherheit,
Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Umweltschutz.
Stellt sich nach der Prüfung heraus, dass der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht
eingehalten werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Mängel unverzüglich zu
beseitigen bzw. die Geräte auszutauschen.
Der Auftragnehmer hält bei Lieferung und Instandhaltung der angebotenen Geräte und dafür
notwendigen Arbeitsmittels die gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie
erforderliche Sicherheitsvorgaben des Auftraggebers (Anmeldung bei Lieferung, besondere
Zugangsbeschränkungen usw.) ein.
3.11 Instandhaltung nach Aufwand
3.11.1 Bearbeitung der Instandhaltung nach Aufwand
Wenn ein Schadensfall eintritt, der nicht durch die in dem Kaufpreis inkludierten
Instandhaltung (z. B. wegen Verschulden des Auftraggebers oder nach Ablauf der 36 Monate)
abgedeckt ist, erstellt der Auftragnehmer einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und
sendet diesen an die zuständige Organisationseinheit des Auftraggebers. Der Auftraggeber
wird anhand des Kostenvoranschlages über die Störungsbeseitigung entscheiden und
gegebenenfalls beauftragen.
Der Auftragnehmer führt eine Störungsbeseitigung, nur nach ausdrücklicher Beauftragung
mittels einer aus dem SAP generierten Bestellung von
IT@M Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Landeshauptstadt
Business Operation (BO)
ITM-BO5 Zentraler Einkauf und Beschaffung
ITM-BO52 Beschaffung
durch.
Die Abwicklung der Instandhaltung erfolgt immer per Abholung des defekten Gerätes und
Rücklieferung des reparierten Gerätes an die jeweilige Filiale, die Branddirektion oder die
MSE.
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Dem Auftragnehmer steht es frei, die Instandhaltungsleistung auch direkt durch Austausch
gegen ein baugleiches Gerät zu erbringen, wenn dieses Tauschgerät nicht älter als das
defekte Gerät ist und eventuell bestehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche des
defekten Gerätes auf das Tauschgerät übertragen werden. Die Vergütung einer beauftragten
kostenpflichtigen Störungsbeseitigung erfolgt gemäß verbindlichem Kostenvoranschlag je
Störungsfall als Festpreis. Weitere Kosten und Mehraufwände, die über die veranschlagten
Kosten des verbindlichen Kostenvoranschlages hinausgehen, dürfen nur nach einer expliziten
Beauftragung und Freigabe durch den Auftraggeber anfallen.
Bei einem eventuell notwendigen Austausch beinhaltet dies auch die vereinbarungsgerechte
Löschung von verbauten Druckerspeichern. Es ist sicherzustellen, dass vor Auslieferung die
Vorkonfiguration erfolgt.
3.11.2 Kosten der Instandhaltung nach Aufwand
Die Vergütung für die Bereitstellung eines Kostenvoranschlages (Pauschale) ist (inklusive An-,
Abfahrt, Arbeitszeit) im Leistungsverzeichnis durch den Auftragnehmer anzugeben. Dem
Auftraggeber dürfen keine weiteren Kosten (z. B. Parkgebühren, Übernachtungs- und
Fahrtkosten) für die Bereitstellung eines Kostenvoranschlags berechnet werden.
Der zu erstellender Kostenvoranschlag je Störungsfall enthält folgende Angaben:
• Anzahl aufzuwendender Arbeitsstunden multipliziert mit dem Stundenverrechnungssatz
• tatsächliche zu reparierende Komponenten des Druckers und die daraus
resultierenden detailliert aufgelisteten Materialkosten
• Kostenvoranschlagspauschale
Dem Auftraggeber stehen folgende Varianten für die Entscheidung einer Reparatur zur
Verfügung: • tatsächliche Aufwände (Stunden + Materialkosten) und Kostenvoranschlagspauschale • Geräteaustausch- und Kostenvoranschlagspauschale • Ablehnung der Reparatur und Vergütung der Kostenvoranschlagspauschale
In dem Angebot für die Reparatur ist eindeutig auszuweisen, ob die Kostenvoranschlags-
pauschale enthalten ist, entfällt oder anderweitig verrechnet wurde. Eine nachträgliche
Geltendmachung dieser Pauschale wird nicht akzeptiert.
Der Festpreis ist auch bei der Rechnungsstellung in die o. g. Positionen aufzuschlüsseln. Falls
der Auftraggeber nach Übermittlung des Kostenvoranschlages keinen Auftrag erteilt, so wird er
sämtliche Aufwendungen mit einer einmaligen Zahlung der Pauschale für die Bereitstellung des
Kostenvoranschlages abgelten.
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Mit der jeweiligen Höhe des Stundenverrechnungssatzes sind sämtliche Lohn- und
Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Übernachtungs- und Fahrtkosten) abgegolten.
Stundenverrechnungssätze sind vollständig zu kalkulieren.
Das Ende der Arbeiten der Störungsbehebung ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Bei Störungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, beginnt die Wiederherstellungszeit mit
der Beauftragung der kostenpflichtigen Reparatur auf Basis des zuvor erstellten
Kostenvoranschlags.
3.12 Unterstützung bei Implementierung und Betrieb von
Flottenmanagement-Software
Für die angebotenen Arbeitsplatzdrucker benötigt der Auftraggeber eine Softwarelösung für
die Geräteverwaltung (Flottenmanagement-Software). Der geforderte Funktionsumfang des
Tools ist im Leistungsverzeichnis unter Punkt KG 8, dargestellt.
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im Zuge der Installationsvorbereitung (Port-
Freischaltungen, Server, Datenbank, etc.) zur Schaffung der vom Auftragnehmer darzustellen-
den Installationsanforderungen und ermöglicht den Zugriff während der Installationstermine
und im Supportfall vor Ort.
Der Auftragnehmer hat die Installation und Inbetriebnahme der angebotenen Softwarelösung
innerhalb der IT-Infrastruktur des Auftraggebers (siehe IT-Infrastruktur für die Vergabe von
Fachanwendungen) durchzuführen.
Die Pflege der Softwarelösung im Fehlerfall unterliegt während der Vertragslaufzeit den
vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten im Vertrag. Bei etwaigen Fragen und
bei Problemen während der Vertragslaufzeit unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber
zum Beispiel per E-Mail oder telefonisch. Dies ist im Angebotspreis bereits berücksichtigt.
4 Anhänge zur Leistungsbeschreibung
• Anhang_Netzaufbau_LHM.pdf
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5 Glossar und Abkürzungsverzeichnis
Im Folgenden finden Sie alle Abkürzungen und Fachbegriffe, die in diesem Dokument
erwähnt werden.
BEGRIFF DEFINITION, ERLÄUTERUNG
CPU Central Processing Unit
bzw. beziehungsweise
d. h. das heißt
Dpi dots per inch
| Eigenbetrieb it@M | Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der | ||
|---|---|---|---|
| Stadt München |
Field Service Der Field Service ist das Gesicht der IT gegenüber den
Anwendenden im Rahmen des Vor-Ort-Supports.
G Gramm
LHM Landeshauptstadt München
M Meter
m² Quadratmeter
max. maximal
Nachfolgemodell Die Anforderungen an das Nachfolgemodell werden unter Abschnitt
3.8 der Leistungsbeschreibung definiert.
o. ä. oder Ähnliches
o. g. oben genannten
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| Portable Document Format; plattformunabhängiges Dateiformat, das | |||
|---|---|---|---|
| für Anzeige und Austausch von elektronischen Dokumenten | |||
| verwendet wird. |
RAM Random Access Memory (Arbeitsspeicher)
LHM Landeshauptstadt München
usw. und so weiter
vgl. vergleiche
Werktage Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder
gesetzliche Feiertage sind.
z. B. zum Beispiel