Möblierung der Vorbereitungsräume für Chemie und Physik am Gymnasium Marne
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kreisverwaltung Dithmarschen - Der Landrat -
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Möbel (39100000)
- Installation (außer Software) (51000000)
- Bekanntmachung
- oeffentlichevergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25781566
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kreis Dithmarschen als Auftraggeber beschafft die Möblierung für die Vorbereitungsräume der Fächer Chemie und Physik am Gymnasium Marne. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage der Möbel in Marne, Schleswig-Holstein. Ein Zeitrahmen oder eine Größenordnung ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Möblierung Vorbereitungsräume Chemie u. Physik - Lieferung-Montage Gymnasium Marne - Möblierung der Vorbereitungsräume Chemie und Physik
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gymnasium Marne - Möblierung der Vorbereitungsräume Chemie und Physik
Möblierung Vorbereitungsräume Chemie u. Physik - Lieferung-Montage Gymnasium Marne - Möblierung der Vorbereitungsräume Chemie und Physik
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.