Mobile Einsatzdatenerfassung für den Straßenbetriebsdienst in Mittelhessen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
Datenerfassung (72313000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
744630-2026
Verfahrensnummer
be0671e5-8807-48b5-8f60-c7303605d831

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, sucht eine mobile Lösung zur Erfassung von Einsätzen im Straßenbetriebsdienst des Dezernats Betrieb und Verkehr Mittelhessen. Grundlage ist ein EVB-IT-Vertrag; EVB-IT steht für Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik. Die Vertragsdauer beträgt 1.080 Tage; Angaben zu Stückzahl oder Auftragswert liegen nicht vor.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

EVB-IT Vertrag: Mobile Einsatzdatenerfassung im Straßenbetriebsdienst bei Hessen Mobil für das Dezernat Betrieb und Verkehr Mittelhessen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Mobile Einsatzdatenerfassung EVB-IT, Mittelhessen (II)

    EVB IT Vertag EMS MIttelhessen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Mobile Einsatzdatenerfassung EVB-IT, Mittelhessen (II)

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.