Aufbereitung und Orthorektifizierung hochauflösender Satellitenbilddaten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
250.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.11.2024
CPV-Codes
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  • Datendienste (72300000)
  • Datenaufbereitung (72312100)
  • Datenerfassung (72313000)
  • Datenerhebung und -zusammentragung (72314000)
  • Datenbereitstellung (72319000)
  • Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung (72330000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
679846-2024
Verfahrensnummer
0a049535-f0b4-4c78-924f-1fe854f44f9b

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Kurzbeschreibung

Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut beschafft über eine Rahmenvereinbarung die Aufbereitung und Orthorektifizierung sehr hochauflösender Satellitenbilddaten (VHR) für die Qualitätsbewertung landwirtschaftlicher Kontrollsysteme. Die fertig verarbeiteten Bilder werden für sechs Zahlstellen in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen auf Abruf bereitgestellt, wobei die Daten in 10-km-mal-10-km-Zonen von der Europäischen Kommission geliefert werden. Die Aufnahmen können je nach Verfügbarkeit im Zeitraum von März bis August eines Kontrolljahres erfolgen; der geschätzte Auftragswert beträgt 250.000 Euro.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sind die europäischen Zahlstellen verpflichtet jährlich eine Qualitätsbewertung für die drei Systeme (LPIS, GSA, AMS) des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) nach Art. 68, 69 u 70 der VO (EU) 2021/2116 durchzuführen. Hierfür stellt die europäische Kommission (EU-KOM) jährlich VHR-Bilddaten (ohne Orthorektifizierung) des aktuellen Jahres zum Nachvollzug der Überprüfung von Fördervoraussetzungen und Parzellenabgrenzung (Messung) im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen LPIS (Land Parcel Identification System), geodatenbasierte Antragssystem GSA (Geo-Spatial Application) und dem Flächenüberwachungssystem AMS (Area Monitoring System) bereit. Die VHR-Daten werden über das Kontrolljahr hinweg, je nach Aufnahmemöglichkeit, verteilt durch das JRC (Joint Research Centre) bereitgestellt. Der Aufnahmezeitraum beginnt im März und kann bis in den August hineingehen. Sie sind in Zonen zu je 10 x 10 km über einen bereitgestellten ftp-Link abrufbar. Im Zuge dessen soll die Dienstleistung der Bilddatenaufbereitung für die 6 Zahlstellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen über einen Rahmenvertrag zum Abruf bereitgestellt werden. Die Leistung ist ein fertig prozessiertes Bild, dass zum Abruf bereitgestellt wird. Die Zonen werden durch die EU-KOM ausgewählt und in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Dienstleistung umfasst die Aufbereitung der von der EU_KOM bereitgestellten Satellitendaten (VHR-Daten) im Rahmen der Qualitätsbewertungen der Systeme AMS, GSA und LPIS.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung VHR Bilddatenaufbereitung (Orthorekitifizierung)

    Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sind die europäischen Zahlstellen verpflichtet jährlich eine Qualitätsbewertung für die drei Systeme (LPIS, GSA, AMS) des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) nach Art. 68, 69 u 70 der VO (EU) 2021/2116 durchzuführen. Hierfür stellt die europäische Kommission (EU-KOM) jährlich VHR-Bilddaten (ohne Orthorektifizierung) des aktuellen Jahres zum Nachvollzug der Überprüfung von Fördervoraussetzungen und Parzellenabgrenzung (Messung) im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen LPIS (Land Parcel Identification System), geodatenbasierte Antragssystem GSA (Geo-Spatial Application) und dem Flächenüberwachungssystem AMS (Area Monitoring System) bereit. Die VHR-Daten werden über das Kontrolljahr hinweg, je nach Aufnahmemöglichkeit, verteilt durch das JRC (Joint Research Centre) bereitgestellt. Der Aufnahmezeitraum beginnt im März und kann bis in den August hineingehen. Sie sind in Zonen zu je 10 x 10 km über einen bereitgestellten ftp-Link abrufbar. Im Zuge dessen soll die Dienstleistung der Bilddatenaufbereitung für die 6 Zahlstellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen über einen Rahmenvertrag zum Abruf bereitgestellt werden. Die Leistung ist ein fertig prozessiertes Bild, dass zum Abruf bereitgestellt wird. Die Zonen werden durch die EU-KOM ausgewählt und in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Dienstleistung umfasst die Aufbereitung der von der EU_KOM bereitgestellten Satellitendaten (VHR-Daten) im Rahmen der Qualitätsbewertungen der Systeme AMS, GSA und LPIS.

    Frist: 06.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist,wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriftenanderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eineGeldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. -Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherungund zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. -Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärungdass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwereVerfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge inFrage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführendenInformationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung,Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. -Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG,§ 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften jeMitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe isteine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung VHR Bilddatenaufbereitung (Orthorekitifizierung)

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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist,wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriftenanderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eineGeldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. -Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherungund zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. -Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärungdass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwereVerfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge inFrage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführendenInformationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung,Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. -Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG,§ 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften jeMitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe isteine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 93808-2025

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