Mitverlegung eines Mittelspannungskabels
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Staatl. Hochbauamt Stuttgart
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Mittelspannungskabel (31321220)
- Bauarbeiten für Starkstromleitungen (45231400)
- Verlegen von Kabeln (45314310)
- Mittelspannungsarbeiten (45315500)
- Bekanntmachung
- vergabe.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a1813fea6a-560a31f789e47d0c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Hochbauamt Stuttgart hat die Mitverlegung eines Mittelspannungskabels vergeben. Die Arbeiten betreffen die Alb-Kaserne in Stetten am kalten Markt; als Auftragnehmer wurde die Netze BW GmbH benannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Mitverlegung MS-Kabel b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Staatl. Hochbauamt Stuttgart / Ossietzkystr. 3 / 70174 Stuttgart Telefonnummer: +49 711 21802 813 E-Mail: poststelle.hbas@vbv.bwl.de Faxnummer: +49 711 21802 899 Internet: https://www.bundesbau-bw.de Freihändige Vergabe Mitverlegung MS-Kabel Stetten a.k.M., Alb-Kaserne / TrUkft Heuberg 1. Auftragnehmer: Netze BW GmbH / Eltastraße 1-5 / 78532 Tuttlingen
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.