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10_Verpflichtungserklärung nach Paragraf 4 VGSH ab 01_2026_Stand 12_2025.docx

Miete eines laserbasierten semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanhängers

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 14:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte sowie weitere Verpflichtungserklärungen

Baumaßnahme/Maßnahme: Mietung GeschwindigkeitsüberwachungsanlageDatum:
Leistung: DienstleistungVergabenummer: 10-25-26-151

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sich die Verpflichtungserklärung hinsichtlich der Zahlung des gesetzlichen Mindeststundenentgeltes von 13,90 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.

  1. Verpflichtung zur Zahlung des Mindeststundenentgeltes

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns namens und im Auftrag der Firma (Zutreffendes bitte ankreuzen),

Name und Anschrift der Firma:

[ ] dass meinen/unseren Beschäftigten, die am Standort Deutschland tätig sind (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der z.Zt. gültigen Fassung, unterfällt und sich nicht auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene erstreckt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt in Höhe des in § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) vom 05. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268) i.V.m. § 11 Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der z.Zt. gültigen Fassung, benannten Mindestlohnes von 13,90 Euro gezahlt wird.

[ ] dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), in der z.Zt. gültigen Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten.

Für den Fall, dass die vorstehende Erklärung auf den öffentlichen Auftrag nicht zutrifft, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns:

[ ] dass ich/wir meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der z.Zt. gültigen Fassung, unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeits-bedingungen einschließlich des Mindeststundenentgeltes gewähre, die durch einen bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.

  1. Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitnehmern

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,

  1. für den Fall, dass die übernommenen Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt oder entliehene Arbeitskräfte beschäftigt werden, auch von meinen/unseren Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne abgeben zu lassen. Ich erkläre/Wir erklären, dass sich diese Verpflichtung entsprechend auf alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers erstreckt
  2. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne dem Auftraggeber vorzulegen
  3. bei der Weitergabe Liefer- und Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL),Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 05. August 2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23. September 2003), zum Vertragsbestandteil zu machen
  4. bei der Weitergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Verdingungs-ordnung für Leistungen, Teil B „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23. September 2003) zum Vertragsbestandteil zu machen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 VGSH)
  5. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung der Ausgabe 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3), diese zum Vertragsbestandteil zu machen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VGSH)
  6. Bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter

Ich erkläre/Wir erklären namens und im Auftrag der unter Punkt 1 aufgeführten Firma

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

[ ] bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß § 224 Abs. 1 S. 1 und § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), in der z.Zt. gültigen Fassung, zu sein. In diesem Fall findet die o.g. Verpflichtungserklärung zu Punkt „1. Verpflichtung zur Zahlung des Mindeststundenentgeltes“ keine Anwendung.

[ ] kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß § 224 Abs. 1 S. 1 und § 226 SGB IX zu sein.

  1. Gleichstellungsbezogene Aspekte
  2. Gemäß § 2 Abs. 2 VGSH und § 97 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Teilnehmerinnen oder Teilnehmer gleich zu behandeln, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist aufgrund von Rechtsvorschriften ausdrücklich geboten und gestattet. Auf dieser Grundlage erhalten bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten diejenigen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer den Zuschlag, die die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 154 des SGB IX erfüllen sowie Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Gleiches gilt für Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten.
  3. Als Nachweis dafür, dass die unter Gliederungspunkt 4., Ziff. (1) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bieter Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten (§ 2 Abs. 2 VGSH und § 97 Abs. 3 S. 2 GWB). Diese Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
  4. Prüfung des Auftraggebers auf unangemessene niedrige und hohe Angebote

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest der gesetzliche Mindestlohn berücksichtigt worden sind und bei Bedarf die Unterlagen zu erläutern, sobald dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig erscheint, hierdurch Zweifel an der Einhaltung der Pflichten aus dieser Verpflichtungserklärung bestehen und der Auftraggeber aufgrund dessen eine Prüfung durchführen muss.

Zudem erkläre ich/erklären wir, dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen oder ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in dieser Richtung getroffen worden sind. Mein/Unser Angebot ist das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung.

In diesem Zusammenhang verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen und bei Bedarf die Unterlagen zu erläutern, sobald dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich hoch erscheint. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern.

  1. Kontrolle durch den Auftraggeber

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,

  1. dem Auftraggeber bei einer Kontrolle folgende Unterlagen vorzulegen, damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften auf Grund des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein auferlegten Verpflichtungen prüfen kann (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 VGSH):
    1. die Entgeltabrechnungen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (Eignungsnachweise gemäß §§ 6a, 6b VOB/A, § 6, 6a bis 6f EU VOB/A, § 31 ff. UVgO, §§ 42 ff. VgV)
    2. die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge einzuhalten
    3. auf Verlangen des Auftraggebers weitere Auskünfte zu erteilen
  2. dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 VGSH)
  3. vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben zu Punkt „1. Verpflichtung zur Zahlung des Mindeststundenentgeltes“ bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber binnen einer angemessenen Frist vorzulegen und zu erläutern. Ich werde/Wir werden die Einhaltung dieser Pflicht außerdem durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend Punkt „1. Verpflichtung zur Zahlung des Mindeststundenentgeltes“ sicherstellen
  4. Sanktionen
  5. Die schuldhafte Nichterfüllung der vorstehenden Verpflichtungen oder die Vereitelung von Kontrollen durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages (§ 4 Abs. 3 Nr. 3 VGSH). Der Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften verpflichten sich für jeden schuldhaften Verstoß resultierend aus den vorstehenden Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts zu zahlen.
  6. Mir/uns ist bekannt,

dass eine fehlende, unvollständige oder unrichtige Erklärung den Ausschluss meines Unternehmens von dem Vergabeverfahren zur Folge haben kann und bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Verpflichtung aus dieser Verpflichtungserklärung der Auftraggeber mich/uns wegen mangelnder Eignung

    1. für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge ausschließen kann (Auftragssperre),
    2. nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Unterschrift 🡪 Nur erforderlich, wenn die Verpflichtungserklärung nicht gleichzeitig mit dem Angebot vorgelegt wird
(bei schriftlicher Erklärung: handschriftliche Unterschrift in diesem Feld)(bei elektronischer Erklärung: Angabe des Namens des erklärenden Bieters/Unternehmens in diesem Feld, soweit nicht bereits auf Seite 1 -Mitte- eindeutig erkennbar)
Ort, DatumUnterschrift des Verleihers von Arbeitskräften, Firmenbezeichnung/-stempel
Ort, DatumUnterschrift des Nachunternehmers, Firmenbezeichnung/-stempel
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