Einverständniserklärung zur Hinterlegung der Eigenerklärung zur Eignung
Es wird das Einverständnis erklärt, dass der Fachdienst Recht – Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Pinneberg die eingereichte Eigenerklärung zur Eignung unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung für zukünftige Vergabeverfahren hinterlegen und darauf zurückgreifen darf. Das Hinterlegen der ausgefüllten Eigenerklärung zur Eignung erfolgt ab Zugang für 1 Jahr.
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Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kreisverwaltung Pinneberg im Rahmen des Vergabeverfahrens 10-25-26-151; Mietung Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?
Der Fachdienst Recht – Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Pinneberg erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens 10-25-26-151. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung findet sich in Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Kreisverwaltung Pinneberg speichert Ihre personenbezogenen Daten ab Erhebung für die Dauer der Bearbeitung des laufenden Vergabeverfahrens 10-25-26-151. Anschließend erfolgt eine Aufbewahrung der Eigenerklärung zur Eignung einschließlich Ihrer personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von 1 Jahr.
Mit dem Vorliegen der Eigenerklärung zur Eignung sowie der Einverständniserklärung zur Hinterlegung der Eigenerklärung zur Eignung ist es der Zentralen Vergabestelle der Kreisverwaltung Pinneberg bei zukünftigen Vergabeverfahren, innerhalb des 1 Jahres ab Zugang der Erklärung, möglich Sie als Unternehmen ohne erneute Aufforderung zur Vorlage der Eigenerklärung in das Vergabeverfahren einzubeziehen.
Selbstverständlich führt eine fehlende Einverständniserklärung nicht zum Ausschluss bei zukünftigen Vergabeverfahren. Mit der Einverständniserklärung soll lediglich der Ablauf vereinfacht werden, indem keine erneute Eigenerklärung zur Eignung von Ihnen innerhalb 1 Jahres ausgefüllt werden muss.
Werden meine Daten weitergegeben?
Ein Zugriff, sowie die Verwaltung der Eigenerklärung zur Eignung erfolgt durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Pinneberg – Zentrale Vergabestelle, Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn.
Im Rahmen der Bearbeitung des laufenden Vergabeverfahrens 10-25-26-151 werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:
a) Fachdienst 25 der Kreisverwaltung Pinneberg b) Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Pinneberg c)
Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Es besteht keine Pflicht, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen. Allerdings können Sie ohne Vorliegen der Eigenerklärung zur Eignung nicht im laufenden Vergabeverfahren 10-25-26-151 berücksichtigt werden. Das Vorliegen der Eigenerklärung zur Eignung ist für Unternehmen nicht erforderlich, die präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO* über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kreisverwaltung Pinneberg
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Kreisverwaltung Pinneberg ist die Landrätin Elfi Heesch, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn
An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
Für Fragen zum Datenschutz steht der Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Pinneberg zur Verfügung. Er ist wie folgt zu erreichen unter der Adresse Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn oder per E-Mail an datenschutz@kreis-pinneberg.de .
Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?
Bezogen auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO); letzteres jedoch nur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht. Sofern Ihre Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, haben Sie außerdem das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). In Schleswig-Holstein ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, Telefax: 0431 988-1223, Online-Beschwerdeformular: https://uldsh.de/beschwerde, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail) Ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dagegen zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Pinneberg liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Kreisverwaltung Pinneberg übertragen wurde, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 LDSG), so basiert die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern ist gesetzlich geregelt. Ein Recht auf Widerruf besteht in diesen Fällen nicht. __________________________________________________________________________________ * Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): 1. Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95 / 46 / EG (ABl. Nr. L 119 S. 1, ber. ABl. Nr. L 314 S. 721 und ABl. Nr. L 127 S. 2)