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30_Leistungsverzeichnis.docx

Miete eines laserbasierten semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanhängers

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 14:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Kreis Pinneberg

Leistungsverzeichnis zur Vergabe 10-25-26-151

Anmietung und Betrieb einer

semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage einschließlich Aufbereitung und Übergabe der Falldatensätze

AngabeWert
Vertragslaufzeit18 Monate
VergabeGesamtlos
AuftraggeberKreis Pinneberg
LeistungsortKreis Pinneberg

1. Gegenstand der Vergabe

Gegenstand der Vergabe ist die auf 18 Monate befristete Bereitstellung und der Betrieb einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in einem Enforcement-Trailer sowie die Aufbereitung und Übergabe der Falldatensätze durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber.

a) Das Gesamtsystem muss insbesondere

  • eine vollautomatische, non-invasive Detektion der Geschwindigkeitsverstöße mittels Laser-Messtechnologie, mit variablem Fotopunkt, in mindestens einer Fahrtrichtung,
  • einen ununterbrochenen, unbeaufsichtigten Messbetrieb des Gesamtsystems von mindestens 120 Stunden sowie
  • eine gerichtsfeste Fall-Dokumentation gewährleisten.

Bezogen auf den gem. Ziff. a) beabsichtigten Zweck des Kreises Pinneberg kommen für das Angebot ausschließlich die beiden folgenden Systeme in Betracht, da nur diese eine spezifische Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für amtliche Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland besitzen:

1. SemiStation TraffiStar S351 der Firma Jenoptik;

2. POLISCAN FM1 mit ENFORCEMENT TRAILER der Firma Vitronic.

b) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere

  • die Bereitstellung eines
  • neuwertigen,
  • semistationären Enforcement-Trailers mit
  • eingebautem, gültig geeichten Messsystem,
  • mit der für eine vollständige Zweckerfüllung ggf. erforderlichen Peripherie und
  • integrierter Ladeeinrichtung.
  • sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen technischen und sonstige Leistungen;
  • Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Eichung bzw. eichrechtlich erforderliche Maßnahmen;
  • Versicherung gegen Diebstahl, Sabotage und Vandalismus ohne Selbstbehalt für den Auftraggeber;
  • kurzfristiger Austausch bzw. Reparatur bei Ausfall, alt. Bereitstellung eines Ersatzsystems;
  • technische Aufbereitung der erzeugten Falldatensätze;
  • Übergabe der aufbereiteten Falldatensätze;
  • Bereitstellung und Pflege einer geeigneten Schnittstelle zum Fachverfahren WinOWiG;
  • Schulung des Personals des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer handelt ausschließlich als technischer Dienstleister bzw. Verwaltungshelfer im Rahmen der technischen Maßnahmen. Die hoheitliche Entscheidungsbefugnis verbleibt uneingeschränkt beim Auftraggeber. Insbesondere obliegen dem Auftraggeber die Entscheidung über Messstellen und Messzeiten, die abschließende rechtliche Bewertung der Falldatensätze sowie die Entscheidung über die Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.

2. Allgemeine Anforderungen

Alle Anforderungen sind funktional zu verstehen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass das von ihm angebotene Gesamtsystem sämtliche oben unter 1.a) und b) genannten Anforderungen sowie die in der folgenden Leistungsbeschreibung als MUSS gekennzeichneten Anforderungen erfüllt.

Ein Angebot, das eine oder mehrere der unter 1.a) und b) genannten Anforderungen oder eine in den nachfolgenden Tabellen als MUSS gekennzeichnete (wesentliche) Anforderung nicht erfüllt, wird grds. von der Wertung ausgeschlossen werden.

Sollten Sie daher bei der Angebotserstellung erkennen, dass Ihr Angebot nicht jeder dieser Anforderungen genügen kann, wenden Sie sich hierzu so früh wie möglich und noch während der Angebotsphase an die Vergabestelle (über die genutzte eVergabe-Plattform) und legen die Anforderung und den Hintergrund / die Begründung der Nichterfüllbarkeit dar. Die Vergabestelle prüft dann, ob diese jew. Anforderung danach weiterhin als immer noch tatsächlich verhältnismäßig angesehen werden kann oder modifiziert werden muss.

Auch unabhängig davon, stellen Sie bitte bei Unklarheiten, vermeintlichen Widersprüchen und / oder sonstigen Fragestellungen (= „Bieterfragen“) umgehend entsprechende Anfragen hierzu über die eVergabe-Plattform, damit diese durch und über die Vergabestelle einer Klärung zugeführt werden können.

Dem Angebot beizufügen sind

• die jew. gültige, ungekürzte PTB-Zulassung,

• eine Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes in deutscher Sprache,

• die EU-Konformitätserklärung des Messgerätes.

3. Bereitstellung und Inbetriebnahme

Pos.LeistungEinheitMengeMUSS/KANNBietereintrag:Nachweis:
Erstbereitstellung und Inbetriebnahme eines vollständig betriebsbereiten Systems zum frühestmöglichen Zeitpunkt noch in 2026.MUSSInbetriebnahme erfolgt spätestens am      .2026
Vertrag für die Dauer von 18 Monaten, automatische Verlängerung ist ausgeschlossenStück1MUSS[ ] Ja [ ] neinMietvertrag (ggf. Muster beifügen)
Während der Vertragslaufzeit keine Preiserhöhungen1MUSS[ ] Ja [ ] neinMietvertrag (ggf. Muster beifügen)
Anlieferung zu Beginn und Abholung nach Beendigung der VertragslaufzeitPauschal1MUSS[ ] Ja [ ] neinMietvertrag (ggf. Muster beifügen)
Technische Dokumentation in deutscher SprachePauschal1MUSS[ ] Ja [ ] nein
Bereitstellung aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen KomponentenPauschal1MUSS[ ] Ja [ ] nein
Versicherung gegen Diebstahl, Sabotage und Vandalismus ohne Selbstbehalt für den AuftraggeberStück1MUSS[ ] Ja [ ] neinVersicherungsnachweis bei Übergabe
Zur Inbetriebnahme gem. 3.1 sind alle notwenigen Schnittstellen (s. 8.) etc. programmiert und einsatzbereit.Pauschal1MUSS[ ] Ja [ ] nein

4. Wartung, Reparatur, Eichung und Ersatzsystem

Pos.Leistung / AnforderungEinheitMengeMUSS/KANNBietereintrag:Nachweis:
Der Auftraggeber wird von sämtlichen Kosten freigehalten, die im Zusammenhang stehen mit Wartung, Reparatur, Eichung, Austausch von Komponenten etc. Dazu gehören auch im Zusammenhang stehende Transport-/ Fahrt- / und ggf. ÜbernachtungskostenPauschalnach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] neinMietvertrag (ggf. Muster beifügen)
Wiederherstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft des Systems, ggf. Bereitstellung eines identischen / gleichwertigen Ersatzsystems innerhalb von max. 96 h, wenn das gemietete System durch technischen Ausfall, Störung, Wartung, Eichung o.ä. nicht nutzbar ist.Pauschalnach BedarfMUSS[ ] Ja, innerhalb von      Stunden [ ] neinMietvertrag (ggf. Muster beifügen)
Wartungs- und Reparaturnachweis gemäß § 31 Abs. 2 Ziff. 4. MessEG über erfolgte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät, einschließlich solcher durch elektronisch vorgenommene Maßnahmennach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] neinWird bei Übergabe für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt

5. Datenschutz und Datensicherheit

Pos.Leistung / AnforderungEinheitMengeMUSS/KANNBietereintrag:Nachweis:
Schutz vor unbefugter Veränderung der FalldatenMUSS[ ] Ja [ ] nein
Verschlüsselte Übertragung der Falldaten bei elektronischer ÜbermittlungMUSS[ ] Ja [ ] nein
Nachvollziehbarkeit von DatenübertragungenMUSS[ ] Ja [ ] nein
Keine Veränderung der Originalfalldaten durch die technische AufbereitungMUSS[ ] Ja [ ] nein
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.MUSS[ ] Ja [ ] nein
Für die folgenden Positionen gilt als Bedingung: * Mindestens eine der beiden MUSS ausgewählt werden. * Beide KÖNNEN mit JA angekreuzt werden. * Wenn nur 5.6 mit JA angekreuzt werden soll, MUSS 5.7 mit NEIN angekreuzt werden bzw. umgekehrt.
Die vom Auftraggeber im Anhang beigefügte Mustervereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird nach Zuschlagserteilung -ggf. nach einvernehmlicher Anpassung- Vertragsbestandteil.[ ] Ja [ ] nein
Eine vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügte Mustervereinbarung zur Auftragsverarbeitung soll -ggf. nach einvernehmlicher Anpassung- nach Zuschlagserteilung mit Einwilligung des Auftraggebers Vertragsbestandteil werden.[ ] Ja [ ] nein

6. Aufbereitung der Falldatensätze

Pos.LeistungEinheitMengeMUSS/KANNBietereintragNachweis
Übernahme der erzeugten Falldaten zur AufbereitungFalldatensatznach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] nein
Technische Aufbereitung der FalldatensätzeFalldatensatznach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] nein
Prüfung der VerwertbarkeitFalldatensatznach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] nein
Erhaltung der Integrität der OriginaldatenFalldatensatznach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] nein
Übergabe der aufbereiteten Falldatensätze an den Auftraggeber per Schnittstelle gem. Pos. 8.Falldatensatznach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] nein
Übergabe nicht aufzubereitender bzw. fehlerhafter Datensätze mit KennzeichnungFalldatensatznach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] nein

7. Übermittlungsfrist

Pos.LeistungEinheitMengeMUSS/KANNBietereintragNachweis
Der Auftragnehmer hat die ihm vollständig und ordnungsgemäß übermittelten Falldatensätze aufzubereiten und die vollständig aufbereiteten Daten dem Auftraggeber innerhalb von maximal -7- Werktagen über eine Schnittstelle gem. 8. zu übermitteln. Als Fristbeginn gilt der auf den Eingang eines vollständigen Datenpakets folgende Werktag. Die Aufbereitung soll grundsätzlich innerhalb von -5- Werktagen erfolgen.Werktagemax. 7MUSS[ ] Ja, innerhalb von       Werktagen [ ] neinAngebot

8. WiNOWiG-Schnittstelle

Pos.Leistung / AnforderungEinheitMengeMUSS/KANNBietereintragNachweis
Implementierung einer technischen Schnittstelle bzw. Verarbeitungskomponente zur Übergabe der finalisierten Falldatensätze in das Fachverfahren WinOWiG gem. „WiNOWiG Dateihandbuch – XMLMDE Ausgabe, Stand 12.2025“, ggf. in Abstimmung mit der Fa. Schelhorn OWiG Software GmbHMUSS[ ] Ja [ ] neinDokumentation
Die Schnittstelle ist so ausgeführt, dass die final übermittelten Falldatensätze in WiNOWiG automatisiert zur weiteren Bearbeitung, insbesondere zur Durchführung einer Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, verarbeitet werden können.MUSS[ ] Ja [ ] neinDokumentation
Gewährleistung, dass die erzeugten Datensätze vollständig, fehlerfrei und ohne manuelle Nachbearbeitung in WinOWiG importiert werden können.Falldatensatznach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] neinDokumentation
Sicherstellung der vollständigen Übernahme sämtlicher für das Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlichen Falldaten einschließlich Messdaten, Bilddateien und Metadaten entsprechend den technischen Anforderungen des FachverfahrensFalldatensatznach BedarfMUSS[ ] Ja [ ] neinDokumentation
Dokumentation der programmierten Schnittstellen sowie der vorgenommenen Konfigurationen, ggf. in Abstimmung mit der Fa. Schelhorn OWiG Software GmbHMUSS[ ] Ja [ ] neinDokumentation
Erkennung fehlerhafter bzw. unvollständiger ÜbertragungenMUSS[ ] Ja [ ] nein
Möglichkeit der erneuten Übertragung fehlerhafter DatensätzeMUSS[ ] Ja [ ] nein
Dokumentation erfolgreicher und fehlgeschlagener ÜbertragungenMUSS[ ] Ja [ ] nein
Fehleranalyse und unverzügliche Fehlerbeseitigung während der VertragslaufzeitMUSS[ ] Ja [ ] nein
Anpassung der Schnittstelle bzw. Verarbeitungskomponente bei Software-Äderungen des Fachverfahrens während der VertragslaufzeitMUSS[ ] Ja [ ] nein
Durchführung erforderlicher Funktionstests einschließlich Testimporten bis zur erfolgreichen produktiven InbetriebnahmeMUSS[ ] Ja [ ] nein

9. Schulung und Zertifizierung

Pos.LeistungEinheitMengeMUSS/KANNBietereintrag:Nachweis:
Ausbildung von bis zu 6 Mitarbeitern des Auftraggebers für die Bedienung des Gesamtsystems, incl. erforderlicher Zertifizierung und spezifischer UnterlagenTermin1MUSS[ ] Ja [ ] nein
Übergabe deutschsprachiger BedienungsunterlagenPauschal1MUSS[ ] Ja [ ] nein

10. Dokumentation

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit folgende Unterlagen auf Abruf zur Verfügung zu stellen:

  • Zulassungs-/Konformitätsunterlagen
  • Eichnachweise
  • technische Dokumentation
  • Dokumentation von Software-/ Firmwareständen
  • Servicekonzept
  • Datenschutz-/Sicherheitskonzept
  • Dokumentation von Störungen und deren Beseitigung
  • Schnittstellen-Dokumentation

11. Preisblatt

Pos.LeistungEinheitMengeEinzelpreis nettoGesamtpreis netto
P 11.1Miete Enforcement-Trailer einschließlich Messanlage und vollständiger Ausstattung, incl. der Kosten gem. Ziffer 3.6, 3.7, 4.1, 4.2Monat18€€
P 11.2Bereitstellung / Einrichtung und Pflege WinOWiG-Schnittstelle bzw. Verarbeitungskomponente gem. Pos 8.1Pauschal / Monat*1 / 18*€€
P 11.3Anlieferung zu Beginn und Abholung nach Beendigung der Vertragslaufzeit gem. 3.4pauschal1€€
P 11.4Ausbildung und Unterlagen gem. 9.1pauschal1€€

* P 11.2: Die nichtzutreffende Option bitte streichen und den Gesamtpreis -netto- entsprechend errechnen!

Gesamtpreis für Laufzeit (netto): €      Umsatzsteuer: €       Brutto: €

12. Preis Aufbereitung Falldatensatz

Pos.LeistungEinheitMenge zur WertungAngebotspreis nettoGesamtpreis netto
P 12Aufbereitung und Übergabe eines Falldatensatzes Hinweis: Der Auftraggeber geht unverbindlich davon aus, dass innerhalb der Mietzeit bis zu 30.000 Falldatensätze anfallen könntenStück1€€

13. Optionale Positionen

Pos.OptionEinheitMengeEinzelpreis nettoGesamtpreis netto
O 13.1Kommunikationsmodul zur digitalen FalldatenübertragungStück1€€
O 13.2Zusätzliche Schulung1 Terminnach Bedarf€€
O 13.3Satz Tausch-Akkus incl. LadegerätSatz1€€
O 13.4Einbaugestell PKW für den Transport eines Akku- / BatteriesatzesStück1€€

14. Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dazu werden folgende Zuschlagskriterien berücksichtigt:

  1. Termin der Erstbereitstellung und Inbetriebnahme in 2026

(50% Gesamtbewertungsanteil)

  1. Gesamtpreis, zusammengesetzt aus den Netto-Gesamtpreisen der Positionen P 11.1 bis P 11.4 sowie P 12

(50% Gesamtbewertungsanteil)

Erster Schritt

Nähere Ausführungen zu Nr. 1. - Termin der Erstbereitstellung und Inbetriebnahme in 2026 -

Das Angebot mit dem frühesten angebotenen, verbindlichen Liefer- und Inbetriebnahmetermin im Kalenderjahr 2026 erhält 100 Wertungspunkte.

Für jeden Kalendertag, um den der angebotene Inbetriebnahmetermin gegenüber dem frühesten angebotenen, verbindlichen Liefer- und Inbetriebnahmetermin später liegt, werden 2 Wertungspunkte abgezogen. Soweit danach rechnerisch 0 Punkte oder ein negativer Wert erzielt werden, wird eine Mindestpunktzahl von 1 Punkt zugeordnet

Ein angebotener Leistungsbeginn nach dem 31.12.2026 führt zum Ausschluss des Angebotes.

Die Wertungspunkte werden nach der folgenden Formel berechnet:

Wertungspunkte = 100 – {(Anzahl der Kalendertage die zwischen dem Angebot mit dem frühesten angebotenen, verbindlichen Liefer- und Inbetriebnahmetermin und dem angebotenen, verbindlichen Liefer- und Inbetriebnahmetermin des zu bewertenden Angebotes liegen) x 2}

🡪 mind. jedoch 1 Punkt

Das Ergebnis stellt die jeweiligen „Leistungspunktzahl = L“ (siehe zweiter Schritt) dar.

Nähere Ausführungen zu Nr. 2. - Gesamtpreis, zusammengesetzt aus den Netto-Gesamtpreisen der Positionen P 11.1 bis P 11.5 sowie P 12-

Der „Gesamtpreis“ wird zunächst ermittelt aus den Angaben, die in der Tabelle „11. Preisblatt“ zu den Positionen P 11.1, 11.2, 11.3 und 11.4 bieterseitig in der Spalte „Gesamtpreis netto“ gemacht werden. Dabei werden alle 4 Einzelergebnisse addiert.

Zu der sich daraus ergebenen Summe wird zudem das Produkt aus der Multiplikation der bieterseitigen Angabe des „Gesamtpreis netto“, die in die Tabelle „12. Preis Auswertung Falldatensatz“ zur Position P 12 gemacht wurde, mit dem Faktor 30.000 (Falldatensätze) addiert.

  • Dabei steht der Wert von „30.000“ für die auftragsgeberseitig angenommene Anzahl der voraussichtlichen Inanspruchnahme des zukünftigen Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit von 18 Monaten mit Einzel-Falldatensätzen. Dabei handelt es sich lediglich um eine allein für die Wertung verbindliche Vorgabe. Damit ist keine Garantie oder sonstige Verbindlichkeit für den tatsächlichen Anfall einer entsprechenden Anzahl von Falldatensätzen verbunden, da diese von zahlreichen, nicht abschließend einschätzbaren tatsächlichen Gegebenheiten und Umständen abhängig ist. Entsprechend erfolgt eine spätere Abrechnung ausschließlich nach tatsächlich anfallenden Falldatensätzen.

Mithin wird der „Gesamtpreis“ wie folgt berechnet und ermittelt:

Gesamtpreis = (P 11.1 + 11.2 + 11.3 + 11.4) + (P 12 x 30.000)

Das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen -kaufmännisch- gerundet.

Das Ergebnis stellt den jeweiligen „Preis = P“ (siehe zweiter Schritt) dar.

Zweiter Schritt

Sodann wird das endgültige Bewertungsergebnis über die „einfache Richtwertmethode“ ermittelt.

Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet:

Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:

  • Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
  • L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte × Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes
  • P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes

Den Zuschlag erhält

a) das Angebot mit der größten Kennzahl;

b) bei Punktgleichheit das Angebot mit dem frühesten Inbetriebnahmetermin.

Besteht auch danach Gleichstand, entscheidet das Los.

15. Abrechnung

Die Positionen P 11.1 -und ggf. 11.2- werden als monatliche Pauschale berechnet; mit dieser Pauschale müssen alle zugehörigen Leistungen des Auftragnehmers ausgeglichen sein.

Einmalige Kosten (P 11.2 -insofern nicht als monatliche Pauschale berechnet, s.o.-, P 11.3, P 11.4) werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

Die von der Fallzahl abhängige, variable Position P 12 „Aufbereitung der Falldatensätze“ erfolgt zu einem Fixpreis pro tatsächlich aufbereitetem und vollständig über die vereinbarte Schnittstelle an den Auftraggeber übermittelten Falldatensatz. Es gibt keine Mindestabnahmemenge.

Nicht verwertbare, doppelt übermittelte oder aufgrund eines Fehlers des Auftragnehmers erneut zu bearbeitende Datensätze werden nicht bzw. nicht zusätzlich vergütet.

Die im Monat tatsächlich aufbereiteten und übermittelten Fälle werden im Folgemonat in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen sind digital per E-Mail an eine gesonderte e-mail-Adresse zu versenden, die mit Auftragserteilung mitgeteilt wird.

Anlagen:

  1. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Entwurf Auftraggeber, beigefügt);

  2. Hauptvertrag (Entwurf Mietvertrag, durch Auftragnehmer beizufügen);

  3. Optional:

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Entwurf durch Auftragnehmer beizufügen).

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