02_RV_Standbau-Ausstattung_2026BS210.pdf

Messebau-Dienstleistungen: Bodenbelag, System-Standbau, Möblierung und Individual-Standbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 03:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Rahmenvereinbarung

über die Erbringung der Leistungen im Bereich Messebau

Nr. 2026BS210

zwischen

Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH

Am Messezentrum 5

86159 Augsburg

– im Folgenden: ASMV -

und

[XXX]

[Straße HausNr., PLZ Ort]

–im Folgenden: [XXX] –

– zusammen oder getrennt: Vertragspartner –

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Inhaltsverzeichnis

Anlagen:

Anlage 1 – Leistungsbeschreibung

Anlage 2 – Kaufmännische Konditionen

Anlage 3 – Regelungen für Vertragspartner von ASMV

Anlage 4 – Technische Richtlinien (TRL) von ASMV

Anlage 5 – Haus- & Benutzungsordnung (HBO) von ASMV

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Präambel

ASMV betreibt die so genannte Messe Augsburg als drittgrößten bayerischen Messestandort mit einer für Veranstaltungen relevanten Bruttofläche von ca. 48.000 m2, einem Freigelände von ca. 10.000 m2 sowie einem modularen Tagungscenter.

ASMV beabsichtigt, [XXX] auf Basis von Einzelverträgen mit der Erbringung bestimmter Leistungen im Bereich Messebau zu beauftragen, die unter der Anwendung der Regelungen dieses Rahmenvertrages zwischen den Vertragspartnern geschlossen werden.

[XXX] ist bereit und in der Lage, solche Leistungen aufgrund der fachlichen Kompetenz selbst durch eigenes Personal und/oder zum Teil mit Hilfe von Unterauftragnehmer zu erbringen.

Dies vorausgesetzt, vereinbaren die Vertragspartner folgendes:

Artikel 1 - Definitionen 1.1 „Änderungsanfrage“ ist eine Mitteilung eines Vertragspartners an den anderen Vertragspartner bezüglich des Änderungswunsches der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie sonstiger Vertragskonditionen entsprechend dem in Artikel 4.5 definierten Prozess. 1.2 „Einzelvertrag“ ist eine Bestellung von ASMV in Textform und eine Annahme dieser Bestellung durch [XXX]. Im Einzelvertrag sind die vereinbarten Leistungen, der Erbringungsort, die Vergütung, den eingesetzten Unterauftragnehmer, die Ansprechpartner und alle sonstigen für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen festzulegen. 1.3 „Rahmenvertrag“ ist die vorliegende Rahmenvereinbarung samt den Anlagen. 1.4 „Unterlagen“ sind die aus Sicht von ASMV zur Leistungserbringung erforderlichen und für [XXX] nicht anderweitig zugänglichen Information, Pläne, Zeichnungen, Materialien, Informationen und Daten. 1.5 „Unterauftragnehmer“ ist ein bei der Leistungserbringung von [XXX] eingesetzter Dritter, bei dem es sich sowohl um ein Unternehmen als auch um einen freien Mitarbeiter handeln kann. Der Unterauftragnehmer ist in jedem Einzelvertrag ausdrücklich zu benennen. 1.6 „Veranstaltung“ ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt. Darunter sind auch Messe- und Ausstellungsveranstaltungen im Sinne von §§ 64 f. Gewerbeordnung (GewO) zu verstehen. 1.7 „Vertragsleistung“ ist die im Zusammenhang mit der Erfüllung des jeweiligen Einzelvertrages von [XXX] zu erbringende Tätigkeit. Art und Umfang der Vertragsleistungen bestimmen sich durch die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dieses Rahmenvertrages, nachstehenden Bedingungen dieses Rahmenvertrages und der jeweiligen Einzelverträge. 1.8 „Vertrauliche Informationen“ sind alle verkörperten oder mündlichen Informationen, Unterlagen und Daten, wie beispielsweise technische und geschäftliche Daten, Gebäudepläne, Präsentationen oder Kenntnisse sowie Muster, die die Vertragspartner im Zusammenhang mit diesem Einzelvertrag einander zur Verfügung stellen und die als „vertraulich“ oder mit einem ähnlichen Hinweis gekennzeichnet sind. Das gleiche gilt für alle hiervon erstellten Kopien und Zusammenfassungen. Bei mündlich übermittelten vertraulichen Informationen sind diese innerhalb von dreißig (30) Tagen - als „vertraulich“ oder mit einem ähnlichen Hinweis kennzeichnend - zusammengefasst an den anderen Vertragspartner zu übermitteln. Die Tatsache, dass die Vertragspartner Gespräche führen und Informationen austauschen, ist ebenfalls eine vertrauliche Information.

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Artikel 2 - Ausschließlichkeit 2.1 ASMV qualifiziert [XXX] als bevorzugter Rahmenvertragspartner für die Erbringung sämtlicher in der Anlage 1 beschriebenen Vertragsleistungen auf die Laufzeit dieses Rahmenvertrages. Der Abschluss dieses Rahmenvertrages verpflichtet ASMV jedoch nicht zum Abruf der Vertragsleistungen auf Basis der Einzelverträge. 2.2 Beim Abschluss eines Einzelvertrages für eine bestimmte Veranstaltung verzichtet [XXX] auf den Abschluss von weiteren Direktverträgen über die Erbringung der in der Anlage 1 beschriebenen Vertragsleistungen mit Dritten – insbesondere aber nicht ausschließlich mit den Kunden von ASMV wie Ausstellern und Gastveranstaltern, die auf dem Messegelände ASMV ebenfalls für diese konkrete Veranstaltung Leistungen erbringen und/oder erhalten. ASMV ist und bleibet der alleinige Vertragspartner von [XXX] für eine bestimmte Veranstaltung. 2.3 Sind die Vertragsleistungen für die Kunden von ASMV wie beispielsweise Aussteller der Eigenveranstaltung bestimmt, so kann ASMV zusätzlich einen direkten Kontakt zum End- Kunden bezüglich technischer Aspekte der Ausführung wie beispielsweise Individualwünsche der Ausstattung oder Grafiken herstellen.

Artikel 3 - Zusammenarbeit der Vertragspartner 3.1 Vertragsgegenstand ist die Ausführung der Werkleistungen im Bereich der Konzipierung, Optimierung, Auf- und Abbau von Messeständen samt Zubehör im Rahmen der Veranstaltungen auf dem Messegelände Augsburg (Vertragsleistungen). Diese sind näher in der Anlage 1 spezifiziert. 3.2 Die Erbringung der Vertragsleistungen erfolgt entsprechend dem jeweils neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, den Erfordernissen eines wirtschaftlichen Betriebes und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Regelungen für Vertragspartner (RfV) von ASMV (Anlage 3), Vorschriften der Technischen Richtlinien (TRL) (Anlage 4, insbesondere Ziffer 5 TRL) und der Regelungen der Haus- & Benutzerordnung (HBO) (Anlage 5). 3.3 [XXX] wird Vertragsleistungen gemäß der Anlage 1 dieses Rahmenvertrages auf Basis der Einzelverträge selbst durch qualifiziertes Personal und/oder zum Teil durch Unterauftragnehmer erbringen. [XXX] hat den Einzelvertrag auch im eigenen Interesse so zu erfüllen, dass sich das Gesamtbild des ASMV-Standortes positiv gegenüber den Mitarbeitern, Gastveranstaltern, Ausstellern, Besuchern und der Öffentlichkeit im Allgemeinen darstellt. 3.4 Im Übrigen ist [XXX] in der Bestimmung des Personaleinsatzplanes, Zuordnung zu den jeweiligen Aufgaben und der Arbeitszeit des von ihm eingesetzten Personals frei. Die Tätigkeit erfolgt insoweit selbständig und unabhängig von der Tätigkeit von ASMV. 3.5 [XXX] ist verpflichtet, das von ihm im Rahmen der Erbringung von Vertragsleistungen eingesetzte Personal darauf hinzuweisen, dass das Personal bei der Erfüllung ihrer Aufgaben keinem Direktionsrecht der ASMV unterliegt und keinerlei arbeitsrechtlichen Weisungen der Mitarbeiter von ASMV Folge zu leisten hat, es sei denn, diese betreffen die Ordnung und Sicherheit innerhalb des Betriebs. 3.6 Zur Erbringung der Vertragsleistungen darf [XXX] nur solches Personal einsetzen, das mit [XXX] ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis, eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis hat. Weiterhin darf das eingesetzte Personal nicht der Scientology-Organisation angehören sowie nicht in den einschlägigen deutschen, EU und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten gelistet sein. Solche Listen sind insbesondere die US Specially Designated Global Terrorists, die US-Specially Designated Nationals List sowie die Terroristenliste der EU. 3.7 Darüber hinaus verpflichtet sich [XXX] auch solche Arbeitsschritte, die gemäß den anerkannten Regeln der Technik oder aus der jeweiligen Situation heraus zur vollständigen Vertragsleistung erforderlich sind, durchzuführen, auch wenn diese im Einzelnen nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) aufgeführt sind.

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3.8 [XXX] verpflichtet sich, ASMV jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Vertragsleistungen Auskunft zu geben. Auf Wunsch von ASMV stellt [XXX] eine namentliche Liste der eingesetzten Personen (inkl. der Personen des Unterauftragnehmers) zur Verfügung. 3.9 [XXX] hat alles zu unterlassen, was den Geschäftsbetrieb von ASMV gefährden oder stören kann. Dem Personal von [XXX] ist jede Einsichtnahme oder gar Ablichtung von Schriftstücken, Planen, Akten u. ä. sowie jede Handlung, die zu einer Gefährdung des Geschäftsbetriebes führen kann, strengstens verboten.

Artikel 4 - Abschluss und Änderung von Einzelverträgen 4.1 ASMV schätzt in Rahmen der Vorbereitung, Konzipierung/Planung bzw. Organisation einer Veranstaltung den voraussichtlichen Bedarf an den Vertragsleistungen für die jeweilige Veranstaltung und übermittelt diese Schätzung samt den Entwürfen der Hallenaufplanungen und weiteren Unterlagen wie Skizzen, Bilder u.ä. an [XXX]. [XXX] prüft die Schätzung auf Machbarkeit und Verfügbarkeit des benötigten Materials im vorgesehenen Zeitraum und erstellt eine Kostenschätzung samt der Stückliste aller benötigten Komponenten. Die Kostenschätzung soll auch die Angaben zu dem verantwortlichen Ansprechpartner, den vorgesehenen Unterauftragnehmer, die Preise (gemäß der Anlage 2 sowie individuelle Preise abzüglich ASMV-Rabatts für zusätzliche Komponenten) sowie die Details zur Ausführungsplanung beinhalten. 4.2 ASMV überprüft die veranstaltungsbezogene Spezifikation sowie die dazu gehörige Kostenschätzung und klärt mit [XXX] alle offenen Fragen in Bezug auf die Inhalte und Ausführung. ASMV ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die einzelne Vertragsleistungen oder Teilleistungen dieser Vertragsleistungen gemäß Anlage 1 bei [XXX] zu bestellen. Alle Mengen sind circa-Mengen und stellen weder Mindest- noch Höchstmengen dar. [XXX] ist bewusst, dass aufgrund der hohen Dynamik der Messebranche die Anpassungen auch kurzfristig entstehen können. 4.3 ASMV kann die Vertragsleistungen gemäß der abgestimmten Kostenschätzung formlos in Textform per E-Mail bestellen, und zwar unter Vorbehalt zur Anpassung der Mengen und Konfiguration bis zum Aufbau der Veranstaltung. [XXX] hat die jeweilige Bestellung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und dabei ASMV auf die für ihn erkennbare Fehler oder Unzulänglichkeiten hinzuweisen. [XXX] ist verpflichtet, die Bestellung in Textform anzunehmen, wenn keine triftigen Gründe dagegensprechen. Personalmangel gilt nicht als triftiger Grund. Mit der Bestellung von ASMV wird ein verbindlicher Einzelvertrag auf Grundlage dieses Rahmenvertrages abgeschlossen. 4.4 Für jeden Einzelvertrag zwischen ASMV und [XXX] gelten die Bedingungen dieses Rahmenvertrags, unabhängig von einer Bezugnahme auf den Rahmenvertrag im Einzelvertrag. 4.5 Bei Widersprüchen zwischen diesem Rahmenvertrag und dem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. 4.6 Die Vertragspartner sind berechtigt, die Vertragsleistung sowie sonstige Vertragsbedingungen des Einzelvertrages gemäß dem nachfolgend beschriebenen Prozess zu ändern: 4.6.1 Derjenige Vertragspartner, der Änderungen und/oder Ergänzungen des Einzelvertrages für erforderlich hält, wird diese dem anderen Vertragspartner in Textform per E-Mail mitteilen. Der Empfänger dieser Änderungsanfrage gibt eine Rückmeldung innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang der Mittelung in Textform per E-Mail, ob und wie sich der Änderungswunsch auf die Vergütung und/oder sonstige Bedingungen des Einzelvertrages auswirkt. Dabei legen die Vertragspartner die jeweils für bestimmte Vertragsleistungen gemäß Anlage 2 vereinbarte Vergütung zugrunde. 4.6.2 Die sich aus der vereinbarten Anpassung ergebenden Änderungen werden Bestandteil des Einzelvertrages und ändern und/oder ergänzen diesen z. B. hinsichtlich der Vertragsleistungen und der Vergütung.

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Artikel 5 - Vergütung 5.1 ASMV bezahlt an [XXX] für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung, welche auf Basis der kaufmännischen Konditionen (Anlage 2) kalkuliert wird. Mehraufwendungen werden nur erstattet und eine zusätzliche Vergütung nur gezahlt, wenn dies ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde, außer diese Mehraufwendungen sind eindeutig von ASMV verschuldet sind. 5.2 Die Abrechnung der Vertragsleistungen aus dem Einzelvertrag erfolgt nach der Leistungserbringung aufgrund der von ASMV gegengezeichneten Leistungsbestätigung, die der Rechnung in Kopie beizufügen ist. 5.3 Rechnungen sind an ASMV GmbH, Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg zu richten und an die E-Mail-Adresse rechnung@messeaugsburg.de zu senden. Rechnungen in Papierform werden von ASMV nicht akzeptiert und nicht bearbeitet. 5.4 Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung setzt voraus, dass diese prüffähig ist, den steuerlichen Vorschriften genügt, in Euro ausgestellt ist, die jeweiligen Einzelpreise sowie weitere Angaben, die [XXX] von ASMV zur buchhalterischen Zuordnung des Vorgangs erhalten hat, wie etwa Bestelldatum, Auftragskennzeichen, Ansprechpartner und Kostenstelle, ausweist und die Leistungsbestätigung durch Vorlage der gegengezeichneten Leistungsnachweisen enthält. 5.5 Sofern und solange die Rechnung nicht ordnungsgemäß ist, ist ASMV berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten. Zahlungsverzug durch ASMV setzt stets eine nach Eintritt der Fälligkeit erfolgende ausdrückliche und schriftliche Mahnung voraus. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt fünf vom Hundert für das Jahr. Über die Zahlung der Verzugszinsen hinausgehende oder andere Ansprüche oder Rechte von [XXX] wegen Zahlungsverzugs sind ausgeschlossen.

Artikel 6 - Vertragslaufzeit und Beendigung 6.1 Der Rahmenvertrag tritt zum 01.09.2026 in Kraft und endet am 31.08.2027. Danach verlängert sich der Rahmenvertrag maximal drei (3) Mal, je um ein weitere 12 Monate, wenn er nicht von ASMV mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätesten am 31.08.2030. 6.2 Jeder Vertragspartner kann diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: (i) wenn der Vertragspartner bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung wissentlich unwahre Angaben gemacht hat, ohne die der andere Vertragspartner diesen Rahmenvertrag nicht abgeschlossen hätte oder hätte nicht abschließen dürfen. (ii) wenn der andere Vertragspartner eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verletzt oder in Verzug gerät und diese Vertragsverletzung, trotz schriftlicher Mahnung, nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mahnung behebt; (iii) eine so schwere Verletzung dieses Rahmenvertrages durch einen Vertragspartner, dass von dem anderen Vertragspartner vernünftigerweise ein weiteres Festhalten am Rahmenvertrag nicht erwartet werden kann; (iv) die Zahlungseinstellung durch den anderen Vertragspartner oder Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim anderen Vertragspartner; (v) der Vertragspartner oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer wesentliche öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere bezüglich des Mindestlohnes, in schwerwiegender Weise oder trotz schriftlicher Mahnung unter angemessener Fristsetzung missachtet; 6.3 Kündigung des Rahmenvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 6.4 ASMV ist berechtigt, jeden Einzelvertrag mit einer Frist von zwanzig (20) Werktagen vor dem im Einzelvertrag festgelegten Beginn der Vertragsleistungserbringung ohne Angaben

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der Gründe in Textform kostenfrei zu kündigen. Bei einer Kündigung eines Einzelvertrages mit einer kürzeren Frist als im Satz 1 genannt, kann [XXX] ausschließlich die Erstattung der nachweisbaren Aufwendungen verlangen, die für die Vorbereitung der Vertragsleistung des betreffenden Einzelvertrages entstanden sind. 6.5 Sofern ASMV zur Kündigung des Rahmenvertrages nach Artikel 6.1 berechtigt ist, ist ASMV zusätzlich zur Kündigung aller Einzelverträge zum selben Datum berechtigt.

Artikel 7 - Geheimhaltung 7.1 Jeder Vertragspartner wird die ihm überlassenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung des Rahmenvertrages bzw. des jeweiligen Einzelvertrages verwenden, Dritten nicht zugänglich machen bzw. sie nur denjenigen seiner Mitarbeiter zugänglich machen, die diese zur Erfüllung dieses Rahmenvertrages oder des jeweiligen Einzelvertrages benötigen. Diese berechtigten Dritten sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder aufgrund sonstiger schriftlicher Vereinbarung zu verpflichten. 7.2 Vertrauliche Informationen bleiben in dem Eigentum desjenigen, der die Informationen überlassen hat. 7.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht, soweit der empfangende Vertragspartner beweisen kann, dass Informationen allgemein bekannt sind oder später ohne Verschulden des Empfängers bekannt wurden, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden, oder von dem offenbarenden Vertragspartner zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind. 7.4 Die Verpflichtungen aus diesem Artikel 7 gelten für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung dieses Rahmenvertrages fort. 7.5 [XXX] ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von ASMV Marken, Firmenbezeichnungen und Namen von ASMV oder „Messe Augsburg“ zu benutzen oder im Zusammenhang mit Leistungen, Werbung oder Veröffentlichungen auf ASMV Bezug zu nehmen.

Artikel 8 - Gewährleistung/ Haftung 8.1 [XXX] gewährleistet, dass die bestellten Vertragsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt, vollständig und rechtzeitig durch das eigene Personal erbracht werden. Insbesondere gewährleistet [XXX], dass die Vertragsleistungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die die vorausgesetzten Nutzungen aufheben oder mindern. 8.2 Sollten mangelhafte und/oder nicht ordnungsgemäße Leistungen erbracht werden, hat [XXX] die betreffenden Vertragsleistungen auf Anforderung von ASMV unverzüglich nochmals auszuführen. Kommt [XXX] dieser Aufforderung nicht nach oder ist es beispielsweise nicht möglich, der Aufforderung nachzukommen, ist ASMV berechtigt, die Vergütung des betreffenden Einzelvertrages entsprechend zu mindern. Dies gilt insbesondere, wenn die Ausführung der Vertragsleistung nicht der vereinbarten Vertragsleistung entspricht. 8.3 Sollten wegen von [XXX] nicht zu vertretender Umstände Vertragsleistungen nicht, nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft durchgeführt werden, werden sich ASMV und [XXX] über das weitere Vorgehen abstimmen; mit dieser Regelung sollen jedoch die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der ASMV nicht eingeschränkt werden. 8.4 [XXX] gewährleistet, dass die zu erbringenden Vertragsleistungen frei von Rechtsmängeln sind, insbesondere von Rechten Dritter, wie gewerblichen Schutzrechten einschließlich Urheberrechten („Schutzrechte“). Macht ein Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung der Vertragsleistung gegen ASMV Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend, wird ASMV [XXX] unverzüglich informieren. [XXX] ist verpflichtet, auf seine Kosten und nach Wahl seiner Wahl entweder (i) von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zugunsten von ASMV ein für die

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Zwecke des Einzelvertrages hinreichendes Nutzungsrecht zu erwirken, oder (ii) die schutzrechtsverletzenden Teile der Vertragsleistungen unter Beibehaltung der Funktionalität zu ändern, oder (iii) die schutzrechtsverletzenden gegen schutzrechtsfreie Teile unter Beibehaltung der Funktionalität zu tauschen. 8.5 Des Weiteren stellt [XXX] ASMV und Kunden von ASMV wie Aussteller und Gastveranstalter in vollem Umfang und auf eigene Kosten von allen geltend gemachten Ansprüchen aus etwaigen Verletzungen von Schutzrechten frei und trägt alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt. 8.6 Bei einem Verstoß gegen die in Ziffer 2.2 geregelte Kundenschutzklausel verpflichtet sich [XXX] den ASMV dadurch entstandene Schaden bzw. den entgangenen Gewinn zu erstatten. In diesem Fall hat ASMV das Recht, ohne weiteren Nachweis einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 2.500 EUR pro Einzelfall von [XXX] zu verlangen. Ist der entgangene Gewinn nach der Schätzung von ASMV höher, so kann ASMV mit einem entsprechenden Nachweis auch höhere Schadenersatzbeträge verlangen. 8.7 Auf die Verjährung von Ansprüchen wegen Rechtsmängeln finden im Übrigen die Vorschriften über die regelmäßige Verjährung Anwendung. Im Übrigen bestimmt sich die Haftung des [XXX] nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Artikel 9 - Versicherung 9.1 [XXX] sichert zu, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden angemessenen Mindestdeckungssummen bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten abzuschließen und für die Laufzeit des Rahmenvertrags aufrechtzuerhalten:

  • Personen- und Sachschäden 5.000.000 EUR
  • Vermögensschäden 1.000.000 EUR
  • Schlüsselverlust 500.000 EUR

9.2 Auf Wunsch von ASMV wird [XXX] jederzeit einen Nachweis über das Fortbestehen der Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang erbringen.

Artikel 10 - Ansprechpartner 10.1 Die Vertragspartner benennen einander je einen Ansprechpartner, an den die Mitteilungen und Realisierungswünsche im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag zu richten sind. Jeder Wechsel eines Ansprechpartners ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich in Textform mitzuteilen. 10.2 Bis zu einer anderweitigen Mitteilung fungieren als Ansprechpartner für den Rahmenvertrag: seitens [XXX]: [Vorname Name, Position, E-Mail, Tel.] seitens ASMV: [Vorname Name, Position, E-Mail, Tel.]

Artikel 11 - Datenschutz und Compliance 11.1 Soweit im Rahmen vertraglicher Verpflichtungen personenbezogene Daten von Vertragspartner verarbeitet werden, werden diese gemäß den gesetzlichen Vorschriften Artikel 6 Abs. 1 lit b DSGVO verarbeitet. [XXX] verpflichtet sein Personal schriftlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der DSGVO. 11.2 [XXX] verpflichtet sich weiterhin, alle relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie die internationalen Standards ethischen Verhaltens zu befolgen, insbesondere die Einhaltung des

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Kartellrechts und der Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption. 11.3 Das Anbieten von Vorteilen von [XXX] gegenüber Mitarbeitern von ASMV wird bei ASMV als ein Verstoß gegen vertragliche und vorvertragliche Pflichten ausgelegt. Das Verbot von Kinderarbeit gemäß der Erklärung der internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wird [XXX] besonders beachten.

Artikel 12 - Allgemeine Vereinbarungen 12.1 Erfüllungsort ist Augsburg. 12.2 Die Vertragserfüllung seitens ASMV steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. 12.3 Kann [XXX] Vertragsleistungen nicht erbringen, weil die in der Leistungsbeschreibung genannten Räume ganz oder teilweise, wie beispielsweise durch Brand, zerstört wurden und damit für die Leistungserbringung nicht mehr zur Verfügung stehen, so entfällt die Vergütungsverpflichtung von ASMV in voller bzw. anteiliger Höhe. 12.4 Ist [XXX] durch höhere Gewalt an die Erfüllung der Vertragsleistung gehindert, entfällt die Vergütungsverpflichtung von AMSV für diesen Zeitraum. Die objektive Unmöglichkeit einer ausreichenden Versorgung mit Roh- und/oder Hilfsstoffen, der Beschaffung von Transportmitteln, Streiks und Aussperrungen sind dem Fall höherer Gewalt gleichzusetzen. [XXX] ist verpflichtet, solche Fälle ASMV anzuzeigen. Unmittelbar nach Beendigung der höheren Gewalt hat [XXX] die Leistungserbringung wieder aufzunehmen. 12.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden weder auf diesen Rahmenvertrag noch auf einen Einzelvertrag Anwendung, selbst wenn den in Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder in sonstiger zwischen den Vertragspartnern getätigten Korrespondenz enthaltenen oder in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 12.6 Sollte eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages oder eines Einzelvertrages unwirksam sein oder werden, oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages nicht berührt. 12.7 Absprachen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform gemäß §126 BGB. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Die im Satz 1 beschriebene Schriftform kann nicht durch die elektronische Form oder E-Mail ersetzt werden, es sei denn, dass dies nach diesem Rahmenvertrag ausdrücklich zulässig ist. Absprachen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und von hierzu ausdrücklich bevollmächtigten Vertretern der Vertragspartner unterzeichnet sein. 12.8 Die nachfolgend genannten Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Rahmenvertrages: Anlage 1 - Leistungsbeschreibung Anlage 2 - Kaufmännische Konditionen Anlage 3 - Regelungen für Vertragspartner von ASMV Anlage 4 – Technische Richtlinien (TRL) Anlage 5 – Haus- & Benutzerordnung (HBO)

12.9 Bei Widersprüchen zwischen diesem Rahmenvertrag und seinen Anlagen gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages.

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Artikel 13 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten 13.1 Sollten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unter diesem Rahmenvertrag oder einem Einzelvertrag Streitigkeiten entstehen, so werden sich die Vertragspartner bemühen, diese gütlich durch Vereinbarung beizulegen. Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass auf beiden Seiten ein Vertreter des höheren Managements an den Verhandlungen beteiligt wird. 13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen und des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. 13.3 Gerichtstand ist Augsburg (Stadt).

Ort, Datum des Zuschlags: Augsburg, DD.MM.2026

Hinweis: Der Zuschlag stellt die Annahme eines (End-)Angebots dar und führt damit den rechtswirksamen Vertragsschluss herbei. Eine nach Zuschlagserteilung erfolgende Vertragsunterzeichnung hat grundsätzlich lediglich deklaratorischen Charakter und ist hiermit nicht erforderlich.


[Vorname Name] [Vorname Name] Position Position ASMV GmbH [XXX]

Anlage 1 Leistungsbeschreibung

{separates Dokument: 02_Anlage 1_Leistungsbeschreibung}

Anlage 2 Kaufmännische Konditionen

{separates Dokument: 02_Anlage2_kaufmännischeKond}

Anlage 3 Regelungen für Vertragspartner von ASMV

{separates Dokument: 02_Anlage3_RfV}

Anlage 4 – Technische Richtlinien (TRL)

{separates Dokument: 02_Anlage3_TRL}

Anlage 5 – Haus- & Benutzerordnung (HBO)

{separates Dokument: 02_Anlage4_HBO}

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