Ergänzende Informationen Nr. 3 vom 18.06.2025.pdf

Medizinische Beratung per Telefon und Video mit Terminmanagement

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 18:50 (Europe/Berlin)

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Medizinische Hotline (03/MA/2025) Ergänzende Informationen Nr. 3 (90)

Ergänzende Informationen Nr. 3 vom 18.06.2025

Lfd. Nr.Dokument, ZifferFrageAntwort
IEigenerklärung zur Informationssicherheit (44)
1Unseres Wissens nach sind die branchen- spezifischen Sicherheitsstandards (B3S) nur für KRITIS Unternehmen bzw. Leistungen gedacht, also Unternehmen, die zur kritischen Infrastruktur des Gesundheitswesens zählen. Ziel ist es, ein hohes Maß an IT-Sicherheit zu gewährleisten, weil ein Ausfall oder ein Angriff auf solche Einrichtungen gravierende Folgen für die Gesellschaft hätte. Hier geht es um eine Schwelle von 10.000 Patienten pro Quartal die tatsächlich behandelt oder versorgt werden. Wir zählen die hier ausgeschriebene Leistung nicht zu der kritischen Infrastruktur. Gehen wir recht in der Annahme, dass wir die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) nicht erfüllen müssen?Es gilt der § 392 SGB V bzw. § 103a SGB XI: 6) Sofern eine Krankenkasse im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung IT-Dienstleistungen eines Dritten in Anspruch nimmt und eine Störung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informations- technischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Dritten zu einer Beeinträchtigung der Funktions- fähigkeit der jeweiligen Krankenkasse oder der Sicherheit der verarbeiteten Versicherteninformationen führen kann, muss die Krankenkasse durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicherstellen, dass die Einhaltung des branchenspezifischen Sicherheits-standards im Sinne des Absatzes 3 durch den Dritten gewährleistet wird. Der B3S wurde ursprünglich für KRITIS- Krankenkassen entwickelt, wurde jedoch über die o.g. rechtliche Regelung für alle Krankenkassen und deren Dienstleister verbindlich vorgeschrieben, dabei wird dies nicht auf kritische Geschäftsprozesse beschränkt. Da hier bereits festgestellt wurde, dass Versicherten- informationen verarbeitet werden, sind die Anforderungen aus dem B3S zu erfüllen.

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IILeistungsbeschreibung (70) / Eigenerklärung Zertifizierung DIN ISO 9001 (41)
1Leistungsbeschreibung Ziffer 6 / Eigenerklärung Zertifizierung DIN ISO 9001 (41)Unter Ziffer 6 Qualitätssicherung wird die Zertifizierung DIN EN ISO 9001 vom Auftragnehmer gefordert. Ist es ausreichend, wenn diese Zertifizierung zum Vertragsstart am 1.1.2026 vorliegt, oder wird dies bereits für die Angebotsphase vorausgesetzt?Das Zertifikat DIN EN ISO 9001 (2015) muss der Auftraggeberin bis spätestens 01.12.2025 unaufgefordert in schriftlicher Form zur Verfügung gestellte werden. Sofern das Zertifikat bereits jetzt vorliegt, ist dieses zusammen mit dem Angebot einzureichen. Existiert das Dokument noch nicht, ist dies bis zum 01.12.2025 einzureichen. Die Eigenerklärung Zertifizierung DIN ISO 9001 (2015) (Dok 41) wird dahingehend abgeändert, dass die Variante zur Vorlage bis zum 01.12.2025 mit aufgenommen wurde. Hinweis: Mit dieser ergänzenden Information erhalten Sie die o.g. angepasste Eigenerklärung (Dok. 41), Stand: 13.06.2025. Bitte achten Sie bei der Angebotserstellung auf die Verwendung dieses aktuellen Dokuments. Andernfalls kann ein Angebotsausschluss erfolgen.
2Umfasst die Eigenerklärung ZertifizierungBei Vorlage der geforderten Zertifizierung sind
DIN ISO 9001 (Dok. 41) die Eigenerklärung dessämtliche Kriterien entsprechend der DIN ISO 9001
Unternehmens, dass sämtliche Kriterien entsprechenderfüllt. Somit enthält die Erklärung auch diese
DIN ISO 9001 erfüllt werden bzw. spätestens bis zumKriterien.
01.12.2025 erfüllt werden?

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Medizinische Hotline (03/MA/2025) Ergänzende Informationen Nr. 3 (90)

3Trifft es zu, dass es gemäß dem Dok. 41 mit StandEs kommt nicht auf die Beantragung der Zertifizierung
vom 13.06.2025 auf die Beantragung einerbis zum 01.12.2025 an, sondern vielmehr auf die
Zertifizierung bis zum 01.12.2025 ankommt und derVorlage der Zertifizierung bis spätestens zum
entsprechende Nachweis der Beauftragung vorgelegt01.12.2025 bei der Auftraggeberin. Eine Verlängerung
wird?ist bis zum 31.12.2025 möglich, vgl. nächste Antwort
(II, Ziff. 4)
4Mit der Bestätigung eines laufendenEine Fristverlängerung wird maximal bis zum
Zertifizierungsverfahrens durch das31.12.2025 gewährt, da der Auftragnehmer gemäß
Zertifizierungsinstituts, besteht die Möglichkeit aufZiff. 6 der Leistungsbeschreibung während der
eine Fristverlängerung über den 01.12.2025 hinaus?Vertragslaufzeit zertifiziert sein muss.

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