Lieferung von zwei Post-PCR-Pipettier-Roboterplattformen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 25.10.2026
- CPV-Codes
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 737366-2026
- Verfahrensnummer
- 638e0aca-d9ed-41f9-8922-c8b65e6918b6
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft zwei Post-PCR-Pipettier-Roboterplattformen für Arbeitsschritte nach der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Zum Auftrag gehören Zubehör, Installation, Programmierung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung sowie Systemservice; die beiden Systeme sollen zeitlich versetzt geliefert werden. Die angegebene Vertragsdauer beträgt 360 Tage, der Leistungsort liegt in Stuttgart.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von 2 Stück Post-PCR-Pipettier-Roboterplattformen inkl. Zubehör, Installation, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Programmierung, Einweisung/Schulung und Systemservice.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · POST-PCR-Pipettier-Roboter
Lieferung von 2 Stück Post-PCR-Pipettier-Roboterplattformen inkl. Zubehör, Installation, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Programmierung, Einweisung/Schulung und Systemservice. Die Lieferung der Systeme soll zeitlich versetzt erfolgen, vgl. Nr. 10 EVB-IT Systemlieferungsvertrag.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. vgl. hierzu Anlage 1 - Angebotsschreiben der Vergabeunterlagen Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · POST-PCR-Pipettier-Roboter
- Aus den Einzelpreisangaben wird ein Wertungspreis gebildet.
- 40 %
- Bewertungskriterien gem. Leistungsverzeichnis.
- 60 %
Vergabeunterlagen
14 Dateien laut Portal · Stand 26.10.2026| Sonstiges | 404 KB | |
| Anschreiben | 96 KB | |
| Sonstiges | 25 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 24 KB | |
| Sonstiges | 31 KB | |
| Sonstiges | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 32 KB | |
| Vertragsbedingungen | 97 KB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Formular | 106 KB | |
| Formular | 1 MB | |
| Formular | 85 KB | |
| Sonstiges | 244 KB | |
| Vertragsbedingungen | 475 KB |
Anforderungen
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. vgl. hierzu Anlage 1 - Angebotsschreiben der Vergabeunterlagen Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 737366-2026
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