Lieferung von zwei Abrollbehältern Schlauch mit feuerwehrtechnischer Ausstattung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.12.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 04.11.2026
- CPV-Codes
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- Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
- Fahrbare Großbehälter für besondere Zwecke (34221000)
- Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
- Pumpen (42122000)
- Feuerwehrschläuche (44482100)
- Bekanntmachung
- landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 766570-2026
- Verfahrensnummer
- dc4b3b40-6e87-499a-83ed-71cd994bfa47
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz in Koblenz beschafft zwei fabrikneue Abrollbehälter Schlauch zur Löschwasserförderung über lange Strecken. Die betriebsfertigen Systeme umfassen unter anderem Hochleistungspumpen, Druckschläuche und Armaturen. Einer der Behälter muss im Haushaltsjahr 2026 geliefert und abgerechnet werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von zwei fabrikneuen Abrollbehältern Schlauch (AB-Schlauch). Davon 1 AB-Schlauch mit Lieferung und Rechnungsstellung im HH-Jahr 2026! Bitte beachten Sie hierzu die Angaben in unserem Anschreiben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung von zwei (2) Abrollbehälter-Schlauch (AB-Schlauch) für das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz
Lieferung von zwei Abrollbehältern Schlauch zur leistungsstarken Löschwasserförderung über lange Wegstrecken einschließlich Hochleistungspumpen, F-Druckschläuchen, Armaturen und vollständiger feuerwehrtechnischer Beladung als betriebsfertige Gesamtsysteme.
Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen Möglichkeiten gemäß § 56 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern oder aufklären zu lassen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gemäß § 56 Abs. 4 VgV gesetzt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Beschaffung von zwei (2) Abrollbehälter-Schlauch (AB-Schlauch) für das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz
- Der Angebotspreis wird mit 60 % gewertet. Der Angebotspreis, die Lieferzeit und das Ergebnis der technischen Wertung (vorliegende Wertungsmatrix) werden jeweils bepunktet und anhand der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge festgesetzt. Das Verfahren hat sich bewährt und entspricht der gängigen Rechtsprechung.
- 60 %
- Der angegebene Lieferzeit wird mit 10 % gewertet. Der Angebotspreis, die Lieferzeit und das Ergebnis der technischen Wertung (vorliegende Wertungsmatrix) werden jeweils bepunktet und anhand der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge festgesetzt. Das Verfahren hat sich bewährt und entspricht der gängigen Rechtsprechung.
- 10 %
- Die technischen Angaben werden mit 30 % gewertet. Bitte beachten Sie hierzu die Datei T4 2026_431_2_AB_Schlauch_Wertungsmatrix Der Angebotspreis, die Lieferzeit und das Ergebnis der technischen Wertung (vorliegende Wertungsmatrix) werden jeweils bepunktet und anhand der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge festgesetzt. Das Verfahren hat sich bewährt und entspricht der gängigen Rechtsprechung.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen Möglichkeiten gemäß § 56 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern oder aufklären zu lassen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gemäß § 56 Abs. 4 VgV gesetzt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXPDYY5YSKR
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