Lieferung von USB-Headsets im Rahmenvertrag
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.04.2024
- CPV-Codes
- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 197757-2024
- Verfahrensnummer
- b390b92e-b7a7-469d-a414-d9f12f5e47ea
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Beschaffungsamt des BMI, beschafft USB-Headsets, also Headsets mit Anschluss über den Universal Serial Bus. Die Leistung wird in einem Los vergeben und ist für die Region Bonn (NUTS-Code DEA22) vorgesehen; es handelt sich um eine Interimsvergabe ohne angegebenen Wert oder Zeitrahmen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Peripherie Rahmenvertrag Bund, hier: USB-Headsets (Interimsvergabe)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Peripherie Rahmenvertrag Bund, hier: USB-Headsets (Interimsvergabe)
Die Leistung bildet ein Los.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Peripherie Rahmenvertrag Bund, hier: USB-Headsets (Interimsvergabe)
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.