Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit NB-IoT und Zählermanagementplattform

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.09.2025
CPV-Codes
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  • Wasserzähler (38421100)
  • Datenverarbeitungsdienste (72500000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
619148-2025
Verfahrensnummer
ac82d3ed-e72c-45a0-8492-e2aa5fd134fe

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land in Ibbenbüren beschafft im Rahmen einer dreijährigen Rahmenvereinbarung mindestens 18.000 und höchstens 28.000 Ultraschallwasserzähler mit NB-IoT-Kommunikation (Narrowband Internet of Things) sowie eine zentrale Plattform zur Anbindung, Verwaltung und Auswertung der Zählerdaten. Zum Auftrag gehören außerdem Dokumentation, technische Beratung, Unterstützung bei der Inbetriebnahme und Schnittstellenkonfiguration; eine Anwendung für Endnutzer sowie eine zusätzliche Funkfunktion sind optional. Die Zähler müssen unter anderem eine Batterielebensdauer von mindestens 13 Jahren, eine Schutzart von mindestens IP68 und eine Zertifizierung nach der Richtlinie 2014/32/EU aufweisen; Teilnahmeanträge sind bis zum 21. Oktober 2025 um 08:00 Uhr einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit integrierter NB-IoT-Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware. Zum Leistungsumfang gehören auch die Bereitstellung der zugehörigen Dokumentation, die technische Beratung sowie begleitende Services, wie etwa die Unterstützung bei der Inbetriebnahme oder Konfiguration von Schnittstellen. Die gelieferten Geräte müssen für eine Nutzungsdauer von mindestens zwölf Jahren geeignet sein; die Stichprobengarantie beträgt mindestens sechs Jahre. Die Geräte müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/32/EU (MID-Zertifizierung) entsprechen und eine Eichgültigkeit von mindestens sechs Jahren aufweisen. Darüber hinaus sind eine Schutzart von mindestens IP68, das Ultraschallmessprinzip mit hohem Messbereich (beispielsweise R 250 oder höher), eine integrierte NB-IoT-Kommunikationseinheit mit TLS/SSL-Verschlüsselung und Over-the-Air-Update-Funktionalität zwingend erforderlich. Die Batterielebensdauer muss mindestens dreizehn Jahre betragen. Die zusätzliche Ausstattung der Ultraschallwasserzähler mit einer wireless M-Bus-Funktionalität ist optional. Sofern diese Funktionalität von den Bietern mit angeboten wird, findet sie im Rahmen der Wertung Berücksichtigung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Auftraggeber mindestens 18.000 Ultraschallwasserzähler abrufen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, bis zum Ende der Laufzeit weitere Abrufe vorzunehmen, wobei eine Gesamtabnahmemenge von 28.000 Zählern nicht überschritten werden wird. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf der vollen Höchstmenge besteht nicht. Der Vertrag wird mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag die Beschaffung einer zentralen Plattform für das Zählermanagement. Diese Plattform ermöglicht die Anbindung, Verwaltung und Auswertung der gelieferten Ultraschallwasserzähler. Sie beinhaltet insbesondere ein Head-End-System (HES) zur sicheren Kommunikation mit den Ultraschallwasserzählern sowie ein Meter Data Management (MDM) zur Aufbereitung und Analyse der Zählerdaten. Optional kann die Plattform um eine benutzerfreundliche Endnutzeranwendung ergänzt werden. Die Systemlösung unterstützt sowohl einfache Fernauslesungen (AMR) als auch erweiterte Infrastrukturen (AMI) und trägt zu einer effizienten Betriebsführung bei. Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit NB-IoT-Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware

    Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit integrierter NB-IoT-Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware. Zum Leistungsumfang gehören auch die Bereitstellung der zugehörigen Dokumentation, die technische Beratung sowie begleitende Services, wie etwa die Unterstützung bei der Inbetriebnahme oder Konfiguration von Schnittstellen. Die gelieferten Geräte müssen für eine Nutzungsdauer von mindestens zwölf Jahren geeignet sein; die Stichprobengarantie beträgt mindestens sechs Jahre. Die Geräte müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/32/EU (MID-Zertifizierung) entsprechen und eine Eichgültigkeit von mindestens sechs Jahren aufweisen. Darüber hinaus sind eine Schutzart von mindestens IP68, das Ultraschallmessprinzip mit hohem Messbereich (beispielsweise R 250 oder höher), eine integrierte NB-IoT-Kommunikationseinheit mit TLS/SSL-Verschlüsselung und Over-the-Air-Update-Funktionalität zwingend erforderlich. Die Batterielebensdauer muss mindestens dreizehn Jahre betragen. Die zusätzliche Ausstattung der Ultraschallwasserzähler mit einer wireless M-Bus-Funktionalität ist optional. Sofern diese Funktionalität von den Bietern mit angeboten wird, findet sie im Rahmen der Wertung Berücksichtigung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Auftraggeber mindestens 18.000 Ultraschallwasserzähler abrufen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, bis zum Ende der Laufzeit weitere Abrufe vorzunehmen, wobei eine Gesamtabnahmemenge von 28.000 Zählern nicht überschritten werden wird. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf der vollen Höchstmenge besteht nicht. Der Vertrag wird mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag die Beschaffung einer zentralen Plattform für das Zählermanagement. Diese Plattform ermöglicht die Anbindung, Verwaltung und Auswertung der gelieferten Ultraschallwasserzähler. Sie beinhaltet insbesondere ein Head-End-System (HES) zur sicheren Kommunikation mit den Ultraschallwasserzählern sowie ein Meter Data Management (MDM) zur Aufbereitung und Analyse der Zählerdaten. Optional kann die Plattform um eine benutzerfreundliche Endnutzeranwendung ergänzt werden. Die Systemlösung unterstützt sowohl einfache Fernauslesungen (AMR) als auch erweiterte Infrastrukturen (AMI) und trägt zu einer effizienten Betriebsführung bei. Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. Es wird sich vorbehalten, fehlende Unterlagen nachzufordern.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. § 123 Abs. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" abzugeben. Für die vorstehenden Erklärungen soll das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (unzulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt. Es wird sich vorbehalten, fehlende Unterlagen nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 120641-2026

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