Lieferung von Standboxsäcken im Rahmen einer Rahmenvereinbarung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.03.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.03.2026
CPV-Codes
Boxausrüstung (37430000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
175717-2026
Verfahrensnummer
863c0a41-cc34-49ce-958a-ca9bb80ea586

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Sitz in Bonn beschafft Standboxsäcke. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 2.000 Stück. Angebote müssen bis zum 24. März 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; eine genauere Lieferregion ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standboxsäcke

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 1/BIUD/W0467c - RV über die Lieferung von Standboxsäcken

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standboxsäcke (RV 1/BIUD/W0467c; Höchstmenge 2.000 EA)

    Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Siehe Formular: "W0467c_11_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende.pdf" Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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LOT-0000 · 1/BIUD/W0467c - RV über die Lieferung von Standboxsäcken

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Siehe Formular: "W0467c_11_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende.pdf" Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 219523-2026

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