Lieferung von Standboxsäcken im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.03.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.03.2026
- CPV-Codes
- Boxausrüstung (37430000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 175717-2026
- Verfahrensnummer
- 863c0a41-cc34-49ce-958a-ca9bb80ea586
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Sitz in Bonn beschafft Standboxsäcke. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 2.000 Stück. Angebote müssen bis zum 24. März 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; eine genauere Lieferregion ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standboxsäcke
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 1/BIUD/W0467c - RV über die Lieferung von Standboxsäcken
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standboxsäcke (RV 1/BIUD/W0467c; Höchstmenge 2.000 EA)
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Siehe Formular: "W0467c_11_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende.pdf" Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · 1/BIUD/W0467c - RV über die Lieferung von Standboxsäcken
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Siehe Formular: "W0467c_11_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende.pdf" Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 219523-2026
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