Lieferung von RADAR-Holstern „Safe & Index-C“
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
- CPV-Codes
- Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 394563-2025
- Verfahrensnummer
- 9a46e2c5-3587-4fa8-b396-d2fdb82d3acd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Generalzolldirektion, Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung in Offenbach am Main, beschafft Holster des Typs RADAR „Safe & Index-C“. Vorgesehen sind mindestens 500, voraussichtlich 3.000 und höchstens 3.300 Stück. Die Beschaffung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten und der Option einer einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Holstern RADAR "Safe & Index-C"
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Holster-RADAR
Mindestbestellmenge: 500 Stück Geschätzte Bestellmenge: 3.000 Stück Maximalbestellmenge: 3.300 Stück In Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Holster-RADAR
- siehe Vergabeunterlagen
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.