Lieferung von Notebooks und 2-in-1-Detachable-Geräten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
- Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 26011858
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues beschafft Notebooks sowie 2-in-1-Geräte des Typs Detachable für ihre Verwaltung. Der Auftrag betrifft Bernkastel-Kues in Deutschland; Angebote können bis zum 16. November 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Notebooks sowie Lieferung von 2-in-1-Geräten vom Typ Detachable für die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues VGV Bernkastel-Kues, Beschaffung IT-Hardware
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · VGV Bernkastel-Kues, Beschaffung IT-Hardware
Lieferung von Notebooks sowie Lieferung von 2-in-1-Geräten vom Typ Detachable für die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues VGV Bernkastel-Kues, Beschaffung IT-Hardware
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.