Lieferung von Hygieneartikeln für Einrichtungen des Landkreises Leipzig
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.05.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Landkreis Leipzig
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.04.2025
- CPV-Codes
- Körperpflegeprodukte (33700000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 217523-2025
- Verfahrensnummer
- 46d2f599-6d42-4e32-bf54-5a761bae4f7e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Landkreis Leipzig beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Hygieneartikel für die Objekte des Landkreises Leipzig in Sachsen. Die feste Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre; anschließend ist eine Verlängerung um zweimal jeweils ein Jahr möglich. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben, die Angebotsfrist endet am 6. Mai 2025 um 09:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit).
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln
Bei der Beschafffung handelt es sich um die Lieferung von Hygieneartikeln für die Objekte des Landkreises Leipzig mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren sowie der Option der Vertragsverlängerung um jeweils 2 mal 1 Jahr.
Frist: 06.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß nationaler Regelung entsprechend §123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV) gemäß EU-Sanktions-VO, Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (aktuelle Fassung), § 124 Abs.1 Nr. 8 GWB Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln
- Es wird unter Beachtung des Wertungskriteriums Preis das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß nationaler Regelung entsprechend §123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV) gemäß EU-Sanktions-VO, Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (aktuelle Fassung), § 124 Abs.1 Nr. 8 GWB Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 467619-2025
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