Lieferung von fünf Weichenanlagen für den Bereich Wolfssohnstraße bis Bocklemünd
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kölner Verkehrs-Betriebe AG
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 01.11.2026
- CPV-Codes
- Nicht angegeben
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25992738
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 2 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG beschafft fünf Weichenanlagen für den Bereich von der Wolfssohnstraße bis zur Abstellanlage Bocklemünd in Köln. Als Frist für die Angebotsabgabe ist der 18. November 2026 angegeben; ein Lieferzeitraum wird nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von 5 Weichenanlagen im Bereich Wolfssohnstr. bis Abstellanlage Bocklemünd Lieferung von 5 Weichenanlagen im Bereich Wolfssohnstr. bis Abstellanlage Bocklemünd
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung von 5 Weichenanlagen im Bereich Wolfssohnstr. bis Abstellanlage Bocklemünd
Lieferung von 5 Weichenanlagen im Bereich Wolfssohnstr. bis Abstellanlage Bocklemünd Lieferung von 5 Weichenanlagen im Bereich Wolfssohnstr. bis Abstellanlage Bocklemünd
Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
2 Dateien laut Portal · Stand 01.11.2026| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | 21,7 MB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.11.2026BekanntmachungBekanntmachung 25992738
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.