Lieferung von 60 Zwischenwegweisern für den Radverkehr
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
- Zeichen und beleuchtete Zeichen (34992000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- e7887db6-f875-48e5-a1bf-f9da9be264cf
- Verfahrensnummer
- 9c9078a4-5b71-43f2-8e43-f0430aca5374
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 16 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Harz beschafft 60 Zwischenwegweiser für den Radverkehr. Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von 60 Zwischenwegweisern
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung von Wegweisung Radverkehr
Lieferung von 60 Zwischenwegweisern
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 194 KB | |
| Sonstiges | 79 KB | |
| Sonstiges | 120 KB | |
| Formular | 46 KB | |
| Formular | 638 KB | |
| Formular | 257 KB | |
| Formular | 43 KB | |
| Formular | 46 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Formular | 170 KB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Sonstiges | 21 KB | |
| Anschreiben | 347 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 188 KB | |
| Formular | 42 KB |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.