Lieferung verschiedener Impfstoffe für den Bedarf der Thüringer Polizei
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 15
- Auftraggeber
- Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Impfstoffe (33651600)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 692210-2026
- Verfahrensnummer
- e7aec6db-2cf4-45c6-8b38-c861bc32a077
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion in Erfurt, schreibt eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 15 verschiedenen Impfstoffarten aus. Die geschätzten Jahresmengen summieren sich auf rund 3.730 Dosen und können schwanken; die Impfstoffe sind überwiegend als Einwegspritzen zu liefern. Die Beschaffung ist für den Vertragszeitraum vorgesehen, dessen Dauer nicht angegeben ist, und betrifft die Region Erfurt in Thüringen.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung zur Deckung des erforderlichen Bedarfs an Impfstoffen für den Vertragszeitraum ausgeschrieben.
Leistungen nach Losen (15)
LOT-0001 · Los 1 - FSME Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position FSME Impfstoff beträgt 1.200 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 - Grippeschutz Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Grippeschutz Impfstoff beträgt 750 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 - Tetanus-Vierfach Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Tetanus-Vierfach Impfstoff beträgt 600 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Los 4 - Hepatitis A+B Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Hepatitis A+B Impfstoff beträgt 500 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Los 5 - Hepatitis A Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Hepatitis A Impfstoff beträgt 250 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Los 6 - Hepatitis B Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Hepatitis B Impfstoff beträgt 100 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Los 7 - MMR (Masern, Mumps, Röteln) Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position MMR (Masern, Mumps, Röteln) Impfstoff beträgt 60 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Los 8 - Typhus Polysaccharid-Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Typhus Polysaccharid-Impfstoff beträgt 60 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Los 9 - Meningokokken ACWY Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Meningokokken ACWY Impfstoff beträgt 50 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Los 10 - Poliomyelitis (IPV) Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Poliomyelitis (IPV) Impfstoff beträgt 50 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Los 11 - Cholera Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Cholera Impfstoff beträgt 40 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Der Impfstoff ist in Form einer Schluckimpfung zu liefern. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern.
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Los 12 - Tollwut Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Tollwut Impfstoff beträgt 30 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Los 13 - Meningokokken B Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Meningokokken B Impfstoff beträgt 20 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Los 14 - Japanische Enzephalitis Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Japanische Enzephalitis Impfstoff beträgt 10 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Los 15 - Pneumokokken (20 val. Konjugat-Impfstoff) Impfstoff
Die geschätzte Jahresmenge für die Position Pneumokokken 20 val. Konjugat-Impfstoff beträgt 10 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bildung krimineller Vereinigungen: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen ist möglich und liegt im pflichgemäßen Ermessen des Auftraggebers.
Vergabeunterlagen
46 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
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| Sonstiges | 16 KB | |
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Anforderungen
Bildung krimineller Vereinigungen: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen ist möglich und liegt im pflichgemäßen Ermessen des Auftraggebers.
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