Lieferung von zwei mobilen Netzersatzanlagen (100 kVA) auf Anhängerfahrgestell

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
273.109,24 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
10.04.2026
CPV-Codes
Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren (31100000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
246054-2026
Verfahrensnummer
995f11e4-8b06-4ff8-b155-dd8c17dd9236

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Gera schreibt die Lieferung von zwei mobilen Netzersatzanlagen mit einer Leistung von jeweils 100 kVA auf Tandem-Anhängerfahrgestellen aus. Die Anlagen sind für den Einsatz im Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr vorgesehen und müssen sowohl für die Gebäudeeinspeisung als auch für den Inselbetrieb geeignet sein. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne explizite Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Gera beschafft zur Nutzung im Katastrophenschutz und im Bereich der Feuerwehren zwei mobile Netzersatzanlagen nebst Zubehör mit einer Leistung von 100 kVA auf Basis eines Tandem-Anhängerfahrgestells. Die Netzersatzanlagen müssen sowohl für die Gebäudeeinspeisung als auch für den Inselbetrieb geeignet sein. Die Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen durch Menschen mit Behinderung ist wünschenswert.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Lieferung von zwei mobilen Netzersatzanlagen273.109,24 EUR

    Die Stadt Gera beschafft zur Nutzung im Katastrophenschutz und im Bereich der Feuerwehren zwei mobile Netzersatzanlagen nebst Zubehör mit einer Leistung von 100 kVA auf Basis eines Tandem-Anhängerfahrgestells. Die Netzersatzanlagen müssen sowohl für die Gebäudeeinspeisung als auch für den Inselbetrieb geeignet sein. Die Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen durch Menschen mit Behinderung ist wünschenswert.

    Frist: 21.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.

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LOT-0000 · Lieferung von zwei mobilen Netzersatzanlagen

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Anforderungen

Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 526142-2026

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