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Lieferung und Einbau von sechs Membranfilterkassetten für eine Kläranlage

Status
Offen
Angebotsfrist
18.11.2026, 10:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
12.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abwasserreinigungsanlage (39350000)
  • Geräte zum Reinigen von Wasser (42912330)
  • Ausrüstung für Kläranlage (45252130)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
702006-2026
Verfahrensnummer
028689ad-bea2-4c0a-befb-bc7c7dee85d6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Schramberg, Eigenbetrieb Abwasserbehandlung, beschaffen sechs getauchte Membranfilterkassetten für eine bestehende Membranbelebungsanlage in Schramberg. Der Auftrag umfasst Lieferung, betriebsfertige Montage, Anpassung und Wiedereinbau vorhandener Hängerahmen sowie den Anschluss und die Inbetriebnahme; die Angebotsfrist endet am 18. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme von sechs getauchten Membranfilterkassetten in einer bestehenden Membranbelebungsanlage

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Erweiterung Membransatz Kläranlage - Lieferung und Einbau

    Membrankassetten liefern einschließlich aller Montagematerialien, sowie Anschlüsse, Kupplungen einschl. betriebsfertiger Montage, Einbau und Anschluss an die bestehenden Permeat- und Luftleitungen sowie Inbetriebnahme. Die bauseits vorhandenen Hängerahmen der auszubauenden Kassetten sollen weiterhin verwendet und nach einer Anpassung an die neu zu liefernden Kassetten wieder eingebaut werden. Die hierfür erforderlichen Schlosser- und Schweißarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Die Montage der sechs neuen Kassetten ersetzt vorhandene Filter des Typs ZW 500 d- 16 Leap / 370ft².

    Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nur unwesentlich verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Erweiterung Membransatz Kläranlage - Lieferung und Einbau

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

7 Dateien laut Portal · Stand 12.10.2026
2026-0017 KEV-Formulare 20261008.pdfFormular804 KB
Ausschreibung Membrantausch Waldmössingen 2026 Auszug Betriebsanweisung.pdfSonstiges228 KB
Eigenerklärung Information Bieter.pdfFormular33 KB
Leistungsbeschreibung- 30.07.2026 - 702.22 - Ausschreibung Membrantausch 2026 Kläranlage Waldmössingen Leistung.pdfLVLeistungsverzeichnis108 KB
Leistungsverzeichnis - 15.07.2026 - 702.22 - Ausschreibung Membrantausch 2026 Kläranlage Waldmössingen.pdfLVLeistungsverzeichnis189 KB
Membrane.D83Sonstiges2 KB
Membrane_V33.X83Sonstiges4 KB

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nur unwesentlich verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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