Lieferung fabrikneuer Kompakttransporter und mittelgroßer Transporter

Status
Offen
Angebotsfrist
27.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
747754-2026
Verfahrensnummer
7134e804-65a3-46c0-8940-33bacff4b441

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Münster und seine Tochtergesellschaften beschaffen fabrikneue Transportfahrzeuge in den Kategorien Kompakttransporter und mittelgroße Transporter. Die Vergabe ist in zwei Lose aufgeteilt; für jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer geschlossen. Die Vereinbarungen laufen jeweils 12 Monate und betreffen den Raum Münster.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von fab-rikneuen Transportfahrzeugen für das Universitätsklinikum Münster (UKM) sowie dessen Tochter-gesellschaften.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Kompakttransporter

    Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Lose: - Los 1: Kompakttransporter - Los 2: Mittelgroße Transporter Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer geschlossen. Die technischen Mindestanforderungen an die Fahrzeuge sowie die Anforderungen an den Werkstattausbau ergeben sich aus Anlage 01 (Preisblatt). Die Rahmenvereinbarungen werden für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Rahmenvereinbarungen enden mit Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus enden die Rahmenvereinbarungen je Los automatisch sofort, sobald das festgelegte Höchstvolumen ausgeschöpft ist. Das UKM sowie dessen Tochtergesellschaften sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit Fahr-zeuge auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen abzurufen. Die Beschaffung erfolgt bedarfsabhängig durch Einzelabrufe. Die geschätzten Bedarfsmengen je Los sind in Anlage 01 aufgeführt. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und begründen keine Abnahmeverpflichtung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Fahrzeugmengen besteht nicht. Die verbindlichen Höchstmengen beziehungsweise Höchstwerte der jeweiligen Rahmenvereinbarung werden in den Vergabeunterlagen unter Punkt 5 festgelegt. Einzelabrufe können während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Einzelabrufs beim Auftragnehmer. Innerhalb der Vertragslaufzeit erteilte Einzelabrufe sind auch dann zu den vereinbarten Konditionen vollständig zu erfüllen, wenn die Lieferung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die Lieferung hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfrist zu erfolgen. Eine künstliche Verlängerung der Rahmenvereinbarung durch unangemessen lange Lieferfristen ist ausgeschlossen.

    Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Mittelgroße Transporter

    Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Lose: - Los 1: Kompakttransporter - Los 2: Mittelgroße Transporter Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer geschlossen. Die technischen Mindestanforderungen an die Fahrzeuge sowie die Anforderungen an den Werkstattausbau ergeben sich aus Anlage 01 (Preisblatt). Die Rahmenvereinbarungen werden für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Rahmenvereinbarungen enden mit Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus enden die Rahmenvereinbarungen je Los automatisch sofort, sobald das festgelegte Höchstvolumen ausgeschöpft ist. Das UKM sowie dessen Tochtergesellschaften sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit Fahr-zeuge auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen abzurufen. Die Beschaffung erfolgt bedarfsabhängig durch Einzelabrufe. Die geschätzten Bedarfsmengen je Los sind in Anlage 01 aufgeführt. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und begründen keine Abnahmeverpflichtung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Fahrzeugmengen besteht nicht. Die verbindlichen Höchstmengen beziehungsweise Höchstwerte der jeweiligen Rahmenvereinbarung werden in den Vergabeunterlagen unter Punkt 5 festgelegt. Einzelabrufe können während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Einzelabrufs beim Auftragnehmer. Innerhalb der Vertragslaufzeit erteilte Einzelabrufe sind auch dann zu den vereinbarten Konditionen vollständig zu erfüllen, wenn die Lieferung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die Lieferung hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfrist zu erfolgen. Eine künstliche Verlängerung der Rahmenvereinbarung durch unangemessen lange Lieferfristen ist ausgeschlossen.

    Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026
Anlage 01 Preisblatt.xlsxSonstiges23 KB
Anlage 02 Angebotsauswertung.xlsxSonstiges15 KB
Leistungbeschreibung.docxSonstiges402 KB
324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben.docxAnschreiben30 KB
325 EU 02-2024 - Zusammenstellung Angebotsunterlagen.pdfSonstiges8 KB
511 EU 02-2024 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdfSonstiges117 KB
512 EU 04-2016 - Vertragsbedingungen des Landes NRW.pdfVertragsbedingungen150 KB
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdfVertragsbedingungen20 KB
521 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docxFormular32 KB
522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docxFormular23 KB
523 EU 04-2026 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docxFormular31 KB
523_eu-eigenerklaerung_sanktionen_aktualisiert_0_1.docxFormular28 KB
524 EU - Eigenerklaerung Subvention.docxFormular24 KB
531 EU 02-2024 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docxFormular24 KB
533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docxSonstiges23 KB
533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docxSonstiges533 B
534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docxFormular23 KB
534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docxFormular534 B

Anforderungen

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert

Änderungen und Bieterfragen

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