Lieferung eines integrierten Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wassertank, 7,2 t
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- KWL mbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
- Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
- Bekanntmachung
- bi-medien.de
- Bekanntmachungsnummer
- 675760-2026
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d463014353
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die KWL mbH beschafft für die Samtgemeinde Papenteich ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (TSF-W) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,2 Tonnen. Der Auftrag umfasst ein Fahrzeug und ist der Region Papenteich in Niedersachsen zugeordnet. Angebote können bis zum 5. November 2026 eingereicht werden; ein Lieferzeitraum ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Los 1 "Fahrzeug"
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges Wasser - TSF-W 7,2t integriert (Samtgemeinde Papenteich)
Los 1 "Fahrzeug"
Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.