Lieferung eines dreiachsigen Lastkraftwagens für die Straßenmeisterei Bühl

Status
Offen
Angebotsfrist
24.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
19.10.2026
CPV-Codes
Gelenklastwagen (34133000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
722316-2026
Verfahrensnummer
e707bfaf-1cef-48d1-afea-b2039f106d14

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 1 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Rastatt beschafft einen dreiachsigen Lastkraftwagen für die Straßenmeisterei in Bühl. Die Lieferung ist für den Raum Bühl im Landkreis Rastatt vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 24. November 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung eines 3-Achser-LKW für die Straßenmeisterei Bühl

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung eines 3-Achser-LKW für die Straßenmeisterei Bühl

    Lieferung eines 3-Achser-LKW für die Straßenmeisterei Bühl

    Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert mit Ausnahme des Angebotsschreibens. Dies muss den Unterlagen mit Unterschrift beigefügt werden.

Vergabeunterlagen

1 Datei laut Portal · Stand 19.10.2026
LKW 3-Achser SM Bühl.zipSonstiges -

Anforderungen

Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert mit Ausnahme des Angebotsschreibens. Dies muss den Unterlagen mit Unterschrift beigefügt werden.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.