Lieferung einer vollelektrischen Kompaktkehrmaschine
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 10:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Aurich
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
- Straßenkehrmaschinen (34921100)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 770802-2026
- Verfahrensnummer
- a3957328-d01e-4f76-96cc-3ab622b2c56f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Aurich beschafft eine vollelektrische Kompaktkehrmaschine für die Stadtreinigung in Aurich, Niedersachsen. Die Lieferzeit beträgt 90 Tage; im Angebotspreis müssen unter anderem die Überführung und die Übergabeinspektion enthalten sein.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung einer vollelektrischen Kompaktkehrmaschine für die Durchführung der Stadtreinigung mit einer Kompaktkehrmaschine, Kehren in den ausgewiesenen Kehrbezirken.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Erwerb einer Kompaktkehrmaschine mit E-Antrieb
Der Angebotspreis versteht sich inklusive einer deutschen Bedienungsanleitung, Checkheft, Überführung und Übergabeinspektion. Aller erforderlichen Eintragungen (in der Zulassungs- bescheinigung Teil I und II) bei Bedarf werden vorgenommen. Die Geräte müssen den neuesten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik den Vorgaben der StVO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweiligen gültigen Fassung entsprechen. Alle erforderlichen Unterlagen, Anleitungen, Berichte gehören zum Lieferumfang. Um den optimalen Arbeitsschutz für Bediener und Nutzer zu gewährleisten, sind alle wirt- schaftlichen und technisch sinvoll, realisierbaren baulichen Vorkehrungen zu berücksischtigen. Besonderen Wert wird auf vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen an allen Geräteteilen gelegt. Die Einheiten müssen für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffen- heit her mindestens den aktuellen Stand der Technik erfüllen. Darüber hinausgehende Forderungen sind in der unteren Tabelle "Leistungsverzeichnis" näher aufgeführt. Die Lieferzeit sollte nach Auftragsvergabe 4 Monat(e) nicht überschreiten. Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, ist dies bei Angebotsabgabe gesondert aufzuführen und die nötige Lieferzeit anzugeben. Die Auslieferung muss im Haushaltsjahr 2027 erfolgen. Sollte eine Auslieferung in 2027 nicht möglich sein, führt dies zum Ausschluß des Angebotes. Der Anbieter hat darauf hinzuweisen. Die technischen Einheit ist mängelfrei, betreibsbereit und sauber auf dem o.g. Betriebshof zu über- geben. Nach vorheriger Terminabsprache hat eine Einweisung (inkl. praktischen Übungen) des Bedienpersonals auf der technischen Einheit zu erfolgen. Dabei sind die Bedieneinheiten im zu erläutern. Auf mögliche Gefährdungen an der technischen Einheit ist das einzuweisende Personal hinzuweisen. Zusätzlich ist eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz dieser Gerätekombination in Schriftform und als Datei zu übergeben. Dem Angebot sind als Anlage geeignete Beschreibungen, Übersichten und Prospektmaterial des Bieters beizulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung ermöglichen. Gewährleistung 24 Monate, Übergabeort Aurich, Schulung und Unterweisung auf auf dem Herstellergelände/ Übergabeort ca. 3-4 Personen, Übergabe einer voll funktionsfähigen und einsatzbereiten Einheit.
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es werden die geltenden Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB mit der Möglichkeit der Selbstreinigung nach 125 GWB sowie die Regelung nach § 57 VgV. Nach § 57 I VgV werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so kann sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1.2 VgV unberücksichtigt bleiben.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Erwerb einer Kompaktkehrmaschine mit E-Antrieb
- Der Angebotspreis wird bezogen auf den Bestpreis mit 50 Prozent bewertet, ist der Bestpreis = Bestpreis werden 50 Bewertungpunkte erzielt (Bestpreis/ Bieterpreis)x 50= Bewertungspunkte
- 50 %
- Die erzielten Technikpunkte werden bezogen auf die maximal erreichbaren Technikpunkte, ebenfalls mit 50 Prozent bewertet, sind die Bieterpunkte= Maximalpunkte werden 50 Bewertungspunkte erzielt. (Bieterpunkte/ Maximalpunkte)x 50 = Bewertungspunkte
- 50 %
Vergabeunterlagen
5 Dateien laut Portal · Stand 05.11.2026| Anschreiben | 254 KB | |
| Sonstiges | 290 KB | |
| Sonstiges | 358 KB | |
| Vertragsbedingungen | 90 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 277 KB |
Anforderungen
Es werden die geltenden Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB mit der Möglichkeit der Selbstreinigung nach 125 GWB sowie die Regelung nach § 57 VgV. Nach § 57 I VgV werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so kann sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1.2 VgV unberücksichtigt bleiben.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6YDURZD6
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