Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kehrmaschine
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Schwelm
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- CPV-Codes
- Saugkehrmaschinen (34144431)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 458504-2026
- Verfahrensnummer
- 74f2910e-aad3-4fa2-bc60-8227e9b2711e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Technischen Betriebe Schwelm AöR beschaffen für die Stadt Schwelm eine neue elektrisch angetriebene Kehrmaschine. Die Lieferung soll nach Zuschlag bis zum 30. Dezember 2026 erfolgen und wird in der Region Schwelm vergeben. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis; gefordert werden unter anderem zwei Referenzen über die Lieferung elektrisch angetriebener Kehrmaschinen sowie ein jährlicher Mindestumsatz von 400.000 Euro.
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Leistungsbeschreibung
Die Technischen Betriebe Schwelm AÖR beabsichtigen die Beschaffung einer neuen elektrisch angetriebenen Kehrmaschine (konkrete Anforderungen s. LV) I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Betriebshaftpflichtversicherung b) jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Jahren: 400.000 € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) 2 Referenzen: Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kehrmaschine innerhalb der letzten 3 Jahren II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Rechtsmittelbelehrung Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VII. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 30.12.2026 VIII. Zuschlagskriterien: Preis
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung einer neuen elektrisch angetriebenen Kehrmaschine
Die Technischen Betriebe Schwelm AÖR beabsichtigen die Beschaffung einer neuen elektrisch angetriebenen Kehrmaschine (konkrete Anforderungen s. LV) I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Betriebshaftpflichtversicherung b) jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Jahren: 400.000 € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) 2 Referenzen: Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kehrmaschine innerhalb der letzten 3 Jahren II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Rechtsmittelbelehrung Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VII. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 30.12.2026 VIII. Zuschlagskriterien: Preis
Frist: 29.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
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1 Eintrag- 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 553652-2026
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