Kunstwerk für Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 134.453,78 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
- CPV-Codes
- Kunstwerke (92311000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 587721-2026
- Verfahrensnummer
- afb0e10f-ae54-47bd-b5c9-c09b832bfe32
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, vergibt die Anfertigung eines Kunstwerks für den Neubau der Justizvollzugsanstalt in Rottweil (Standort 3, Magistrale). Das Kunstwerk wird im Rahmen des Programms "Kunst am Bau" realisiert, mit einem geschätzten Wert von etwa 134.500 Euro. Die Auswahl erfolgt nach Qualitätskriterien gemäß Kunstkommission.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
78628 Rottweil, Im Esch (47486/), RW,Im Esch,Justizvollzugsanst.(N),(TOP), Anfertigen eines Kunstwerks,
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kunst am Bau, Standort 3, Magistrale, Gefangene134.453,78 EUR
Kunstwerk Standort 3 für den Neubau der JVA in Rottweil
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Kunst am Bau, Standort 3, Magistrale, Gefangene
- siehe Protokoll Kunstkommission
- 100 %
- ---
- 0 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.