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1_Bewerbungsbedingungen.pdf

Kontrolle und Reinigung von Entaschungsanlagen einer Müllverbrennungsanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 16:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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MVA Weisweiler GmbH & Co KG

Vergabe des Auftrags „Kontrolle und Reinigung des Entaschungsbereiches“

Offenes Verfahren

Bewerbungsbedingungen

17.09.2026

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Inhalt

  1. Übersicht ............................................................................................................................................... 3

1.1 Auftraggeberin .......................................................................................................................... 3

1.2 Art der Vergabe ........................................................................................................................ 3

1.3 Vergabeplattform und Registrierung gemäß § 9 Abs. 4 SektVO ............................................. 3

  1. Auftragsgegenstand .............................................................................................................................. 3

  2. Losaufteilung ........................................................................................................................................ 3

  3. Kommunikation und Rückfragen ......................................................................................................... 3

  4. Vergabeunterlagen ................................................................................................................................ 4

  5. Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen.......................................... 4

  6. Vertraulichkeit ...................................................................................................................................... 4

  7. Datenschutz .......................................................................................................................................... 4

  8. Ortsbesichtigung ................................................................................................................................... 5

  9. Eignung/ Eignungsnachweise ............................................................................................................... 5

  10. Bietergemeinschaften/ Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe ................................................................ 8

11.1 Bietergemeinschaften ............................................................................................................... 8

11.1.1 Erklärungen von Bietergemeinschaften .................................................................................... 8

11.1.2 Eignungsnachweise bei Bietergemeinschaften ......................................................................... 9

11.2 Nachunternehmer...................................................................................................................... 9

11.3 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) .............................. 9

  1. Angebote ............................................................................................................................................. 10

12.1 Sprache ................................................................................................................................... 10

12.2 Frist und Form ........................................................................................................................ 10

12.3 Einzureichende Unterlagen ..................................................................................................... 10

  1. Angebots- und Bindefrist.................................................................................................................... 11

  2. Zuschlagskriterien .............................................................................................................................. 11

14.1 Preis ........................................................................................................................................ 11

14.2 Konzept zur Leistungserbringung und -organisation.............................................................. 11

  1. Zahl der Angebote/Nebenangebote .................................................................................................... 15

  2. Sonstiges ............................................................................................................................................. 16

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  1. Übersicht

1.1 Auftraggeberin

MVA Weisweiler GmbH & Co KG Zum Hagelkreuz 22 52249 Eschweiler

1.2 Art der Vergabe

Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 97 ff. GWB und § 14 SektVO.

1.3 Vergabeplattform und Registrierung gemäß § 9 Abs. 4 SektVO

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch auf der Website des Vergabeportals https://www.subreport.de, nachfolgend als Vergabeplattform bezeichnet, durchgeführt.

Interessierte Unternehmen können sich auf der Vergabeplattform registrieren. Nur Unter- nehmen, die registriert sind, werden über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.

Zur Übermittlung und Form der Angebote siehe Ziffer 12.2 dieser Bewerbungsbedingungen.

  1. Auftragsgegenstand

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrags über die Kontrolle und Reini- gung des Entaschungsbereiches der Müllverbrennungsanlage Weisweiler. Näheres ergibt sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung einschließlich Anlage („Checkliste Runden- gänger“).

  1. Losaufteilung

Eine Losaufteilung erfolgt nicht.

  1. Kommunikation und Rückfragen

Fragen zu Inhalt und Verständnis der Vergabeunterlagen, insbesondere bei etwaigen Unklar- heiten, sind nur in Textform auf der Vergabeplattform zulässig.

Es gilt § 16 Abs. 3 SektVO.

Die Auftraggeberin wird, wenn die Fragen und Antworten für die Bieter von allgemeinem Interesse sind, die Antworten in anonymisierter Form allen Bietern in Rundschreiben auf der

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Vergabeplattform mitteilen. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentli- chungsort bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren.

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen bestehen aus den folgenden Unterlagen:

− der Auftragsbekanntmachung (veröffentlicht im Amtsblatt der EU),

− diesen Bewerbungsbedingungen,

− der Leistungsbeschreibung,

− der Checkliste „Rundengänger“ mit Anhang „Betriebsanweisung Wartungsschalter Primärluftklappen“,

− dem Vertragsentwurf,

− den Formblättern,

− etwaig im Vergabeverfahren beantworteten Bieterfragen.

Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform veröffentlicht.

  1. Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen

Sollten die Vergabeunterlagen aus Sicht des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder Un- vollständigkeiten enthalten, so ist die Auftraggeberin hierüber unverzüglich zu informieren. Ergänzende oder berichtigende Angaben werden in deutscher Sprache auf der Vergabeplatt- form veröffentlicht. Es steht in der Verantwortung des. Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren.

  1. Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen und die im Rahmen der Ortsbesichtigung (Ziffer 9) gewonnenen Er- kenntnisse sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen von dem Bieter oder Auftragnehmer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht gegenüber einem der Auftraggeberin angezeigten Nachunternehmer. Die Auf- traggeberin kann nach der Zuschlagserteilung jederzeit die unentgeltliche Herausgabe der überlassenen Vergabeunterlagen verlangen.

  1. Datenschutz

Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verga- beverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Berück- sichtigung des Angebots. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebots damit ein- verstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfah- ren verarbeitet und gespeichert werden können.

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  1. Ortsbesichtigung

Zur Vorbereitung der Angebotsabgabe ist eine verpflichtende Ortsbesichtigung vorgesehen. Zum Nachweis der Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot das unterschriebene Formblatt „Ortsbesichtigung“ einzureichen.

Es ist beabsichtigt, die Ortsbesichtigungstermine in der 39. und 40. KW durchzuführen. Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplatt- form. Die Vergabe der Termine erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung. Anzahl und Namen der Teilnehmer sind der Auftraggeberin bis spätestens drei Tage vor dem Besichti- gungstermin mitzuteilen.

Die Auftraggeberin legt die Route und den Umfang der Ortsbesichtigung im Vorfeld ein- heitlich fest und führt diese sodann für jeden Bieter gesondert durch. Während der Ortsbe- sichtigung werden keine Fragen beantwortet. Sofern sich Fragen im Zusammenhang mit oder während des Rundgangs ergeben, sind diese im Anschluss über die Vergabeplattform zu stellen und werden dann im Rahmen einer Bieterinformation gegenüber allen Bietern transparent von der Auftraggeberin beantwortet (vgl. Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen).

Ohne erfolgte und nachgewiesene Ortsbesichtigung wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  1. Eignung/ Eignungsnachweise

Die nachfolgenden Eignungsnachweise müssen mit dem Angebot als Eigenerklärung des Bieters eingereicht werden.

Vorzulegende EignungsnachweiseBemerkung/Hinweis
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist. Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen: Eigener- klärung.
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (oder ggf. Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen: Eigener- klärung.

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3. Nachweis einer aktuellen Zertifizierung gemäß ISO- Normen - ISO 9001 – Qualitätsmanagementsysteme – An- forderungen, Fassung 2015-11 (oder gleichwertig) - ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme – An- forderungen, Fassung 2015-11 oder 2026-4 (oder gleichwertig) - ISO 45001 – Arbeitsschutzmanagementsysteme – Anforderungen, Fassung 2023-12 (oder gleich- wertig), als gleichwertig werden insbesondere fol- gende Zertifizierungen betrachtet: SCC oder SCCP Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen: Ablichtun- gen der jeweiligen ZertifizierungMindestbedingung: Bestehen einer aktuellen Zerti- fizierung
4. Angabe des Gesamtjahresumsatzes jeweils getrennt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Weicht das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, ist der Umsatz für das Kalenderjahr anzugeben, in dem das Geschäftsjahr endet. Vom Bieter mit dem Angebot anzugeben: Jahresum- satz netto für die Jahre 2023, 2024 und 2025 jeweils getrennt (Form: Eigenerklärung)Mindestbedingung: Gemittelter Jahresumsatz aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils über 1 Mio. EUR netto.
5. Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Be- triebshaftpflichtversicherung mit folgenden (Mindest-) Deckungssummen je Versicherungsfall: • Personenschäden: 2 Mio. EUR • Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklä- rung über das Bestehen einer entsprechenden Versi- cherung bzw. dass eine solche Versicherung im Fall der Zuschlagerteilung abgeschlossen wird („Versiche- rungserklärung“). Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zu- schlagserteilung die Vorlage einer Bestätigung des Versicherers zu fordern.Mindestbedingung: Bestehen von Versicherungs- schutz bzw. Bestätigung, dass der Versicherungsschutz bei Auftragserteilung besteht.

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  1. Vorlage von Referenzen, die folgende Kriterien kumu- Mindestbedingung: lativ erfüllen: Angabe von mindestens zwei Referenzen, die die Kriterien a) Auftrag, bei dem Kontroll- und Reinigungsleis- tungen in einer vergleichbaren industriellen An- gemäß den Buchstaben a) – c) lage unter vergleichbaren Betriebsbedingungen kumulativ erfüllen. erbracht wurden.

Als vergleichbar werden folgende industrielle An- lage angesehen: • Kraftwerke (Gas, Kohle oder gleichwer- tig) • Blockheizkraftwerke • Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerke • Biomasse-Heizkraftwerke • Müllverbrennungsanlagen • Zementwerke mit Mitverbrennung • Sonderabfallverbrennungsanlagen • Klärschlammverbrennungsanlagen

Die Betriebsbedingungen müssen im Hinblick auf folgende Aspekte vergleichbar sein: • Staubbelastung • Schmutzbelastung • Wärmebelastung • Erhöhte Geräuschkulisse • Reinigung während des laufenden Anla- genbetriebs

b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.

c) Der Auftrag wurde in den Jahren 2021 bis 2026 ausgeführt.

Vom Bieter vorzulegen: selbst erstellte Referenzliste. Je benannter Referenz müssen folgende Angaben ge- macht werden: • Angabe der Eckdaten gemäß den v. g. Buchstaben a) – c), • Nennung des Auftraggebers, • Nennung der konkreten Tätigkeit p.a., • Angabe der Verantwortlichen/des Verantwortli- chen auf Auftraggeberseite (mit Kontaktdaten [Adresse, E-Mail, Tel.]).

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Die geforderten Eignungsnachweise ergeben sich auch aus der EU-Bekanntmachung sowie diesen Bewerbungsbedingungen.

Für alle in der Bekanntmachung und diesen Bewerbungsbedingungen genannten Eignungs- nachweisen ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.

Bietergemeinschaften müssen das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ beifügen und für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formblatt „Erklärung zur Eignung“. Die ge- setzten Mindestbedingungen müssen mindestens von einem Mitglied der Bietergemein- schaft erfüllt werden.

Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO müssen die Formblätter „Eignungs- leihe“ und „Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe“ (vom eignungsverschaffenden Un- ternehmen auszufüllen) beigefügt werden (siehe hierzu Ziffer 11.3 dieser Bewerbungsbedin- gungen).

Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern muss das Formblatt „Nachunterneh- mer“ beigefügt werden (siehe hierzu Ziffer 11.2 dieser Bewerbungsbedingungen).

  1. Bietergemeinschaften/ Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe

11.1 Bietergemeinschaften

Wenn der Bieter sich nicht allein, sondern als Bietergemeinschaft beteiligen will, ist Folgen- des zu beachten:

11.1.1 Erklärungen von Bietergemeinschaften

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages be- vollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Die Auftraggeberin stellt den Bietern für die Erklärung das Formblatt „Bietergemeinschafts- erklärung“ zur Verfügung.

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11.1.2 Eignungsnachweise bei Bietergemeinschaften

Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bieterge- meinschaft vorgelegt werden. Die gesetzten Mindestbedingungen müssen mindestens von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.

11.2 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung im Wege der Unterauftragsvergabe von Dritten durchführen zu lassen, hat er im Angebot anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen als Unterauftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind zudem – soweit zumutbar – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (§ 34 Abs. 1 S. 1 SektVO).

Die Auftraggeberin stellt den Bietern für die Mitteilung der geforderten Angaben das Form- blatt „Nachunternehmerleistungen“ zur Verfügung.

Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind. Der Bieter hat der Vergabestelle ebenfalls auf deren gesondertes Verlangen den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unterneh- men anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vor- zulegen.

Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe- stelle gesetzten Frist zu ersetzen.

11.3 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforder- liche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Ka- pazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforder- lichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Un- ternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in An- spruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben.

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Nimmt der Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfä- higkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapa- zitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 SektVO).

Wenn alle Voraussetzungen der Eignungsleihe erfüllt werden, kann sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten (auch bzgl. der Referenzen) wie auf eigene Fähigkeiten und Refe- renzen berufen.

Die Auftraggeberin stellt den Bietern für die geforderten Erklärungen die Formblätter „Eig- nungsleihe“ sowie „Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe“ zur Verfügung.

  1. Angebote

12.1 Sprache

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

12.2 Frist und Form

Das Angebot ist in Textform nach § 126 b BGB mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 SektVO über die Vergabeplattform bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Die Übermittlung des Angebots in Schriftform, per E-Mail oder Telefax ist unzulässig. Zur Übermittlung der Angebote ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebots- frist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn in dem übermittelten Formblatt „Angebotsform- blatt“ der Name des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft und/oder der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben ist.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss.

12.3 Einzureichende Unterlagen

Bieter, die sich am Verfahren beteiligen wollen, müssen die nachfolgenden (ausgefüllten) Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorlegen:

− Angebotsformblatt

− Formblatt „Erklärung zur Eignung“ nebst Anlagen, ggf. Europäische Eigenerklä- rung

− Preisblatt

− Konzept zur Leistungserbringung und -organisation

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− Formblatt „Ortsbesichtigung“

− Formblatt Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – Bezüge zu Russland

− Bei Bietergemeinschaften (siehe Ziffer 11.1 der Bewerbungsbedingungen): Form- blatt Bietergemeinschaftserklärung

− Bei Erbringung der Leistung durch Nachunternehmer (siehe Ziffer 11.2 der Bewer- bungsbedingungen): Formblatt „Nachunternehmerleistungen“

− Bei Eignungsleihe i.S.v. § 47 SektVO (siehe Ziffer 11.3 der Bewerbungsbedingun- gen): Formblatt „Eignungsleihe“ und Formblatt „Verpflichtungserklärung bei Eig- nungsleihe“

  1. Angebots- und Bindefrist

Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20.10.2026, 10 Uhr.

Die Angebote müssen bis zum 30.11.2026 gültig bleiben (Bindefrist).

  1. Zuschlagskriterien

Die Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots bemisst sich nach den folgenden Zu- schlagskriterien. Die Bieter können maximal 100 Punkte erreichen. Das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

14.1 Preis

Maximal erreichbare Punktzahl: 40 Punkte.

Das Angebot mit dem niedrigsten monatlichen Pauschalpreis gemäß Preisblatt erhält 40 Punkte (Höchstwert). 0 Punkte erhalten alle Angebote, die das 2-fache des niedrigsten an- gebotenen monatlichen Pauschalpreises erreichen oder überschreiten (Minimalwert). Die Punktzahl der weiteren Angebote errechnet sich anhand einer linearen Interpolation zwi- schen Höchstwert (40 Punkte) und Minimalwert (0 Punkte). Die Berechnung wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

14.2 Konzept zur Leistungserbringung und -organisation

Maximal erreichbare Punktzahl: 60 Punkte

Die Bieter haben ein Konzept zur Leistungserbringung und -organisation auszuarbeiten und mit dem Angebot vorzulegen. Mit dem Konzept soll auf maximal 10 Seiten im Format DIN A4, Mindest-Schriftgröße 10, Schrifttyp: Arial, zu den nachfolgend aufgelisteten Unterkri- terien Stellung genommen werden. Die maximale Punktzahl des Zuschlagskriteriums „Kon- zept zur Leistungserbringung und -organisation“ wird wie folgt auf die sechs Unterkriterien verteilt:

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Lfd.UnterkriteriumMaximale
Nr.Punktzahl
1Organisation des Leitungseinstiegs bzw. der Übernahme10
2Personal- und Einsatzorganisation5
3Organisation der Reinigungsleistung10
4Schnittstellen- und Kommunikationsorganisation10
5Qualitätssicherung10
6Sicherstellung des Arbeitsschutzes15
Gesamtsumme Zuschlagskriterium „Konzept zur Leis- tungserbringung und -organisation”60

Im Einzelnen soll der Bieter je Unterkriterium zu folgenden Punkten Stellung nehmen:

  1. Organisation des Leitungseinstiegs bzw. der Übernahme Der Bieter beschreibt, wie er die Leistung nach Zuschlag übernimmt und einen stö- rungsfreien Leistungsbeginn sicherstellt.

Zu berücksichtigen ist insbesondere:

• Übernahme und Einarbeitung in die betrieblichen Abläufe, • Bestandsaufnahme und Begehung, • Personalbereitstellung, • Einweisung und Unterweisung des Personals, • Abstimmung mit der Auftraggeberin, • Organisation der Anlaufphase

  1. Personal- und Einsatzorganisation

Hier sollte der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen:

• Verantwortlichkeiten und Weisungswege, • Sicherstellung der vereinbarten Personalstärke, • Reaktion auf kurzfristige Personal- und Leistungsausfälle

  1. Organisation der Reinigungsleistung

In dem Konzept sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

• Organisation der laufenden Anlagenreinigung, • Abstimmung der Reinigung mit Produktions- und Betriebsabläufen, • Vorgehen bei kurzfristig auftretenden Verschmutzungen,

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• Vermeidung von Beeinträchtigungen im Anlagenbetrieb

  1. Schnittstellen- und Kommunikationsorganisation

Hier sollte das Konzept konkrete Aussagen enthalten zu:

• Kommunikation mit den für den Anlagenbetrieb verantwortlichen Personen auf Seiten der Auftraggeberin, • Meldung von Störungen und besonderen Vorkommnissen, • Umgang mit kurzfristigen Änderungen

  1. Qualitätssicherung

Hier sollte der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen:

• Dokumentation der Kontrollen, • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter, • Umgang mit festgestellten Mängeln, • Ursachenanalyse bei wiederkehrenden Mängeln, • Kontinuierliche Verbesserung

  1. Sicherstellung des Arbeitsschutzes

In dem Konzept sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

• Umsetzung der Fremdfirmenunterweisung, • Umgang mit Gefahrstoffen, • Sichere Verwendung von Reinigungsmaschinen und Arbeitsmitteln, • Verhalten in Gefahrenbereichen, • Absicherung von Arbeitsbereichen, • Verhalten bei Unfällen, Störungen und Gefahrensituationen

Anhand des vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Konzepts bewertet die Auftraggeberin, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu er- warten ist.

Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillie- rung der Angaben von Bedeutung. Die Auftraggeberin nimmt – unter Ausübung ihres Beur- teilungsspielraumes – eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen je Unterkriterium vor.

Das Unterkriterien werden dabei anhand der nachstehenden Bewertungsstufen bewertet. Die Bewertung erfolgt mit 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 %.

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Erfüllungsgrad desBeschreibung
Unterkriteriums
in %
0 %Die Ausführungen des Bieters zum Unterkriterium entspre- chen nicht den Vorgaben und Erwartungen der Auftraggebe- rin. Das Konzept wird im jeweiligen Unterkriterium wird mit 0 % bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leis- tungserbringung nicht zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium allgemein gehalten und ohne konkreten Auftragsbezug sind bzw. deutli- che Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. man- gels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leis- tung erwarten lassen oder erheblich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung wesentliche Mängel aufweisen.
20 %Die Ausführungen des Bieters zum Unterkriterium entspre- chen mit größeren Einschränkungen den Vorgaben und Erwar- tungen der Auftraggeberin. Das Konzept wird im jeweiligen Unterkriterium wird mit 20 % bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit größeren Ein- schränkungen zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Aus- sagen zum jeweiligen Unterkriterium grundsätzlich plausibel sind und Auftragsbezug haben, aber größere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich bis erheblich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mitt- lere bis größere Mängel aufweisen.
40 %Die Ausführungen des Bieters zum Unterkriterium entspre- chen mit Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen der Auftraggeberin. Das Konzept wird im jeweiligen Unterkri- terium mit 40 % bewertet, wenn eine fach- und anforderungs- rechte Leistungserbringung mit Einschränkungen zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Aussagen zum jeweiligen Un- terkriterium grundsätzlich plausibel sind und Auftragsbezug haben, aber kleinere bis mittlere Lücken und/oder Ungereimt- heiten aufweisen bzw. Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere Mängel aufweisen.
60 %Die Ausführungen des Bieters zum Unterkriterium entspre- chen nahezu den Vorgaben und Erwartungen der Auftraggebe- rin. Das Konzept wird im jeweiligen Unterkriterium mit 60 % bewertet, wenn eine nahezu fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn

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das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium nahezu struktu- rierte und nachvollziehbare auftragsspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen An- geboten) befriedigende Leistung erwarten lassen und in der Gesamtbetrachtung kleinere bis mittlere Mängel aufweisen.
80 %Die Ausführungen des Bieters zum Unterkriterium entspre- chen den Vorgaben und Erwartungen der Auftraggeberin. Das Konzept wird im jeweiligen Unterkriterium mit 80 % bewer- tet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbrin- gung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare auftragsspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung er- warten lassen und in der Gesamtbetrachtung allenfalls kleine Mängel aufweisen.
100 %Die Ausführungen des Bieters zum Unterkriterium entspre- chen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen der Auftraggeberin. Das Konzept wird im jeweiligen Unterkrite- rium mit 100 % bewertet, wenn eine fach- und anforderungs- rechte Leistungserbringung in besonderem Maße zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unter- kriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie auf- tragsspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurch- schnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) besonders gute Leistung erwarten las- sen.

Ausschlusskriterium: Das Konzept muss in jedem der vorstehend aufgeführten Unterkrite- rien mindestens 40 % laut Wertungsmatrix erreichen.

Wird diese Mindestpunktzahl nicht erreicht, scheidet das Angebot im Rahmen der Wertung der Zuschlagskriterien bereits deshalb aus. Auf ein Angebot, bei dem eines der vorstehend aufgeführten Unterkriterien mit weniger als 40 % laut Wertungsmatrix bewertet wird, wird der Zuschlag nicht erteilt.

Die erreichten Punkte je Unterkriterium werden anschließend wie folgt ermittelt:

Punkte Unterkriterium = (Prozentwert / 100) × Maximalpunkte des Unterkriteriums

  1. Zahl der Angebote/Nebenangebote

Jeder Bieter bzw. jede Bietergemeinschaft kann nur ein Angebot abgeben. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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  1. Sonstiges

Für die Angebotserstellung wird eine Vergütung nicht gewährt. Im Übrigen gelten die §§ 97 ff. GWB und die SektVO.


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